Toplinks zu diesem Thema:
Bestandteil, Edler, Baden, Deutschland, England, Frau, Iii, Schwedisch, Englisch, Handbuch, Italienisch, Latein, Polnisch, Russisch, Schweiz, Spanisch, Sprachen, Ungarisch
Der Artikel Adelstitel gehört zur Kategorie: Adelstitel
Der Adelstitel gab den Rang eines Adligen in der gesellschaftlichen Hierarchie an. Viele Adelstitel waren ursprünglich Funktionsbezeichnungen.
Gültigkeit
In Österreich beschloss die Nationalversammlung am 3. April 1919 das sogenannte Adelsaufhebungsgesetz. Damit wurden der Adel, weltliche Ritter- und Damenorden, sowie etliche Titel und Würden abgeschafft. Daher dürfen Adelsbezeichnungen in Österreich nicht mehr geführt werden. Bestimmungen, die nur Mitglieder des ehemals regierenden Hauses betrafen, wurden darüber hinaus im Habsburger-Gesetz geregelt.In Deutschland gibt es seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung von 1919 keine Adelstitel mehr. Diese wurden jedoch Bestandteil des Familiennamens (Beispiel: Otto Graf Lambsdorff und nicht Graf Otto Lambsdorff), ein Anrecht auf die Anrede "Durchlaucht" etc. besteht nicht. Der letzte Adelstitel Deutschlands wurde am 12. November 1918 an Kurt von Klefeld verliehen. Am 23. Juni 1920 verabschiedete unter anderem die preußische Landesversammlung das Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels. Dieses bestimmte, dass als Namen der bisherigen Adelsfamilien und ihrer Angehörigen die Bezeichnung zu gelten hatte, die sich bisher auf die nicht besonders bevorrechtigten Familienmitglieder als Familienname vererbte. Die Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung eine besondere Bezeichnung hatten, durften diese persönlich beibehalten, was insbesondere die ehemals regierenden Häuser betraf. Der kirchliche Titel Kardinal wird zwar kirchlicherseits als Teil des Nachnamens verwendet (Joachim Kardinal Meisner und nicht Kardinal Joachim Meisner), ist jedoch rechtlich kein Bestandteil des Familiennamens.
In der Schweiz sind Adelstitel verboten und werden im Gegensatz zu Deutschland auch nicht als Bestandteil des Familiennamens anerkannt. Ein Eintrag von Adelsbezeichnungen in amtliche Papiere ist deshalb nicht möglich, ebensowenig wie die Neueintragung eines Familiennamens mit dem Zusatz "von".
Überblick
Im Wesentlichen gab es die folgenden Titel (in absteigender Folge):| männlicher Titel | weiblicher Titel | männlicher Nachkomme | weiblicher Nachkomme |
|---|---|---|---|
| Kaiser | Kaiserin | Prinz | Prinzessin |
| König | Königin | Prinz | Prinzessin |
| Erzherzog | Erzherzogin | Erzherzog | Erzherzogin |
| Großherzog | Großherzogin | Prinz | Prinzessin |
| Herzog | Herzogin | Prinz | Prinzessin |
| Fürst | Fürstin | (Erb)-Prinz/(Erb)-Graf | Prinzessin/ Gräfin |
| Graf (Land- oder Mark-) | Gräfin | (Vize)Graf | Komtess (solange unverehelicht) |
| Freiherr, Baron | Freifrau, Baronin | Freiherr, Baron | Freiin, Baroness (beide, solange unverehelicht) |
| Ritter, Edler, Herr von | Edle, Frau von | Ritter, Edler, Herr von | Edle, Fräulein/Frau von |
Der Landgraf ist im HRR dem Rang nach den Herzögen gleich gestellt gewesen.
Anmerkung: Der Titel 'Freiherr' wurde i.d.R. nur geschrieben, die Anrede lautet 'Baron XY' bzw. umgangssprachlich meistens nur "Herr von XY".
Die Rangfolge der Titel sieht dementsprechend folgend aus:
- 1.) Militärischer Rang
- 2.) Akademischer Titel
- 3.) Nichakademischer Titel
- 4.) Adelstitel
Grundsätzlich werden die fürstlichen Häuser Europas nach dem "Gotha" (Genealogisches Handbuch des Adels) in drei Kategorien unterschieden:
- I. Regierende und nach dem Reichsdeputationshauptschluss entthronte Häuser
- II. standesherrliche Häuser
- III.a andere nicht souveräne Häuser
- III.b morganatische Teile
Anrede
Die Anrede der Träger der einzelnen Adelstitel richtet sich nach dem Adelsprädikat (im Sinne seiner Wortbedeutung als Anrede; vgl. Adelsprädikat.Erblichkeit
Der Titel Kaiser, König und Großherzog stand nur einem regierenden Souverän zu, er ging im Falle eines Thronverlustes nicht auf den Erben über. Dieser trug den Titel Prinz bzw. den entsprechenden Titel des Thronfolgers, z.B. Prinz Georg-Friedrich von Preußen (statt König von Preußen), Herzog Karl I. von Württemberg (statt "König von Württemberg") oder Markgraf Maximilian von Baden (statt "Großherzog von Baden").Der Titel Erzherzog stand regelmäßig den Prinzen des österreichischen Kaiserhauses zu; Großfürsten waren die Prinzen des russischen Kaiserhauses. Beide wurden mit "Kaiserliche Hoheit" angesprochen.
Der Kurfürst ging aus dem zur Königswahl berechtigten hochrangigen Pfalzgrafen-Amt im Ostfrankenreich hervor. Er wird in der obigen Liste nicht genannt, da im späteren Heiligen Römischen Reich (HRR) unterschiedliche höhere Adelsränge (Könige, Herzöge, Erzbischöfe, Land-, Mark- und Pfalzgrafen) dieses Fürstenamt ausübten.
Adelstitel in verschiedenen Sprachen
| Deutsch | Latein | Französisch | Italienisch | Spanisch | Englisch | Niederländisch | Dänisch | Norwegisch | Schwedisch | Finnisch | Polnisch¹ | Russisch | Ungarisch |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kaiser, Kaiserin | Imperator Augustus | Empereur, Imperatrice | Imperatore, Imperatrice | Emperador, Emperatriz | Emperor, Empress | Keizer, Keizerin | Kejser, Kejserinde | Keiser, Keiserinne | Kejsare, Kejsarinna | Cesarz, Cesarzowa | Zar, Zarin | Császár | |
| König, Königin | Rex, Regina | Roi, Reine | Re, Regina | Rey, Reina | King, Queen | Koning, Koningin | Konge, Dronning | Kong, Dronning | Kung, Drottning | Kuningas4 | Król, Królowa | Király | |
| Vizekönig, Vizekönigin | Viceroi, Vicereine | Vicere, Viceregina | Virey, Vireina | Viceroy, Vicereine | Vice-koning/ Onderkoning, Vice-koningin/ Onderkoningin | Vicekonge, Vicedronning | Vizekong, Vizedronning | Vizekung, Vizedrottning | |||||
| Erzherzog, Erzherzogin | Archidux, Archiducissa | Archiduc, Archiduchesse | Arciduca, Arciduchessa | Archduke, Archduchess | Aartshertog, Aartshertogin | Ärkehertig, Ärkehertiginna | |||||||
| Großherzog, (Groß-)Herzogin | Magnus Dux, Magna Ducissa | Grand Duc, Grande Duchesse | Gran Duca, Gran Duchessa | Grand Duke, Grand Duchess | Groothertog, Groothertogin | Storhertug, Storhertuginde | Storhertug, Storhertuginne | Suuriruhtinas4 | Wielki Książę, Wielka Księżna | Veliky Kniaz | Nagyherceg | ||
| Herzog, Herzogin | Dux, Ducissa | Duc, Duchesse | Duca, Duchessa | Duque, Duquesa | Duke, Duchess | Hertog, Hertogin | Hertug, Hertuginde | Hertug, Hertuginne | Hertig, Hertiginna | Herttua4 | Książę, Księżna | Kniaz5 | Herceg |
| Großfürst, (Groß-)Fürstin | Magnus Princeps | Grand Duc, Grande Duchesse | Grand Duke, Grand Duchess | Grootvorst, Grootvorstin | Wielki, ? | Veliky Knjas | |||||||
| Kurfürst, Kurfürstin | Princeps Elector | Principe Elettore | Elector/Electoral prince | Keurvorst, Keurvorstin | |||||||||
| Fürst, Fürstin | Princeps | Prince², Princesse | Principe², Principessa | Príncipe², Princesa | Prince², Princess | Prins², Prinses | Fyrste;, Fyrstinde | Fyrst | Furste4 | Ruhtinas4 | Fyrste Fyrstinde | ||
| Markgraf³, Markgräfin | Marchio | Marquis, Marquise | Marchese, Marchesa | Marqués, Marquesa | Marquess/Margrave, Marchioness/Margravine | Markies/markgraaf, Markiezin/markgravin | Marki, ? | Marki | Markis4 | Markiisi4 | Markiz, Markiza | Boyar5 | |
| Graf, Gräfin | Comes, Comitissa | Comte, Comtesse | Conte, Contessa | Conde, Condesa | Earl/Count7, Countess | Graaf, Gravin | Greve, Grevinde | Greve/Jarl, Grevinne | Greve, Grevinna | Kreivi4 | Hrabia, Hrabina | Graf, Grafinia5 | Gróf |
| Vizegraf, Vizegräfin | Vicomte, Vicomtesse | Visconte, Viscontessa | Vizconde, Vizcondesa | Viscount, Viscountess | Burggraaf, Burggravin | Vicegreve, Vicegrevinde | Visegreve, Visegrevinne | Wicehrabia, Wicehrabina | |||||
| Freiherr, Freifrau | Baro | Baron, Baronne | Barone, Baronessa | Barón, Baronesa | Baron, Baroness | Baron/Vrijheer, Barones(se)/Vrijvrouwe | Baron, Baronesse | Baron, Baronesse | Friherre | Vapaaherra4 | Baron, Baronowa | ||
| Baronnet | Nobile | Baronet6 | |||||||||||
| Ritter | Miles | Chevalier | Cavaliere | Caballero | Knight6 | Ridder | Ridder | Ridder | Riddare4 | Ritari4 | Rycerz | Ritsar | Vitéz |
| Edler, Edle | Equité/écuyer | Esquire | Jonkheer, Jonkvrouw | ||||||||||
| Herr, Herrin | Dominus | Sieur | Sir | Heer, Vrouwe | Úr |
Anmerkungen:
1) Jeglicher Titel unter dem eines Prinzen war in Polen unstatthaft (siehe szlachta). Die kursiven Titel sind Übersetzungen ins Polnische von westlichen Titeln welche von fremden Monarchen an einige polnische Edelleute vergeben wurden, besonders nach der Teilung Polens.
2) Prince/principe kann auch ein Königstitel sein, Prinz in Deutsch, Prins in Schwedisch. Im englischen System ist der Titel Prince kein Adelsstand sondern immer ein Titel, der exklusiv von der Königsfamilie gehalten wird. Die Bezeichnungen Prince of Wales und Príncipe de Asturias des britischen und des spanischen Kronprinzen werden traditionell mit Fürst übersetzt.
3) Im deutschen System ungefähr dem Landgraf und Pfalzgraf gleichgestellt.
4) Nach 1906 nicht mehr vergeben.
5) Für inländischen russischen Adel wurden vor dem 18. Jahrhundert nur die Titel Kniaz und Boyar verwendet. Später wurde der Titel Graf hinzugefügt.
6) Wird im englischen System nicht als adelig angesehen.
7) Der Titel Earl wird nur in England und UK angewendet, dagegen wird der Titel Count nur außerhalb von England als die englische Übersetzung von Graf & Co angesehen.
Siehe auch
- Liste der Referenztabellen#Personen
- Monarchie
- Adelsprädikat
- Herrschertitel
- Valvassor (Vavassor)
- Ostfriesische Häuptlinge
Weblinks
Diskussion der Autoren über den Artikel: Adelstitel
Als Dozent stehe ich vor einem "Beweis"-Problem und hoffe auf Ihre Unterstützung. Ich habe gesagt, dass im Deutschen der Satzanfang grundsätzlich groß geschrieben wird. Tatsächlich hat einer meiner Teilnehmer behauptet, das sei zwar richtig, aber es gäbe eine Ausnahme, nämlich der Satzbeginn mit dem (früheren) Adelstitel 'von'. Zum Beispiel also 'von Manger' - in diesem Fall würde auch am Satzanfang das Wörtchen 'von' klein geschrieben... Mir fehlt ein Beispiel, um die Richtigkeit meiner Aussage unter Beweis zu stellen.
Laut Duden, 21. Auflage 1996 (nach der Rechtschreibreform) heißt es in der Regel 91: "Die Schreibung der Familiennamen unterliegt nicht den allgemeinen Richtlinien der Rechtschreibung. Für sie gilt die standesamtlich jeweils festgelegte Schreibung." Danach hätte ihr Teilnehmer Recht.
- Der Titel "von" gehört eigentlich zum Vornamen, jedenfalls ist das so üblich ("Manger, xy von" in vollständigen Namen, nicht "von Manger, xy"). Nichtsdestotrotz kann er auch geschrieben werden, wenn die Vornamen weggelassen werden. Und hier galt zumindest nach Alter Rechtschreibung folgendes: "Von" am Satzanfang wird großgeschrieben. Lediglich "v." als Abkürzung dafür wird auch hier kleingeschrieben, damit es nicht mit einem Vornamen wie "Viktor" verwechselt wird. Ob die Neue Rechtschreibung dies jedoch noch erwähnt, weiß ich nicht. --84.154.126.7 19:36, 12. Apr 2005 (CEST)
Obwohl selber kein Rechtschreibexperte kann ich bei diesem Problem auf die Praxis der Neuen Zürcher Zeitung verweisen [[LINK]]: Das Adelsprädikat von ist am Satzanfang weder ausgeschrieben noch abgekürzt zu verwenden. Richtig ist: Richard von Weizsäcker sah sich genötigt" oder "Weizsäcker sah sich genötigt"
"von Weizsäcker sah sich genötigt" - der Grammatikteil des für die deutsche Sprache in Österreich verbindlichen "Österreichischen Wörterbuches" behandelt diese Frage sogar eigens und bringt ein Beispiel, daß hier "von" klein zu schreiben ist.
Dies geht auch mit der oben zitierten Duden-Regel 91 konform. Ehemalige Adelstitel sind nur mehr reine Familiennamen und müssen so wie amtlich festgelegt geschrieben werden.
Interessant dass dieser Umstand im "Österreichischen Wörterbuch" sogar besonders behandelt wird. In der 2. Republik sind meines Wissens sämtliche Adelstitel verboten (sogar Otto von Habsburg nennt sich in Österreich Dr. Otto Habsburg). Die Ausführungen sind aber sicher richtig und die oben genannte Regel der Neuen Zürcher Zeitung auch eher eine Frage des Stils (sieht ja schon ein wenig besserwisserisch aus, wenn man . von Habsburg schreibt).
"In Deutschland gibt es seit ... 1919 keine Adelstitel mehr." Und warum hat dann das Bundesverwaltungsgericht am 11.3.66 die Rechtslage ausdrücklich bekräftigen müssen? Im Gegensatz zur Schweiz duldet Deutschland de jure auch keine Adelstitel mehr, de facto aber sehr wohl.--217.253.88.35 20:11, 15. Feb 2005 (CET)
Wenn das "von" ein Bestandteil des Namens sein soll muss aber auch der Name alphabetisch gesehen mit "v" anfangen. Ich, z.B. lebe in den USA. Da werde ich im Telefonbuch nicht unter "T" sondern unter "v" gefuehrt, da ich von Traunstein heisse. Meine Frau ist eine geborene de Leon und war auch unter "d" und nicht "L" im amtlichen telefonbuch verzeichnet.
Nun, diese Praxis wird ueberall so angewandt; ob in der Meldestelle (Fuehrereschein und so) sowohl auch in Pass und anderen Meldewesen bis hin zum Geburts und Sterberegister.
Macht das nicht mehr Sinn? HvonTraunstein@aol.com
In der 20. Auflage des "Duden" von 1991 steht auf S. 35: Das Adelsprädikat "von" wird am Satzanfang mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben, wenn es ausgeschrieben ist; abgekürzt steht ein kleiner Buchstabe, um Verwechselungen mit abgekürzten Vornamen zu vermeiden.
Beispiel:
"Von Bülow kommt später."
Aber: "v.Bülow kommt später".
Heute gibt es in Deutschland zwar keine Adelstitel mehr, aber "Prinz", "Graf" etc. sind Bestandteile bürgerlicher Namen geworden. Grammatisch unterliegen sie allerdings gewissen Ausnahmeregeln, die höchstrichterlich abgesegnet worden sind. Daß in Deutschland Nachnamen mit "von XYZ" nicht unter "V." in den Nachschlagewerken zu finden sind, hat sich so eingebürgert und wird so beibehalten. In den USA ist es anders.
In Österreich sind Adelstitel übrigens nicht verboten, sondern in Österreich ist - mit Ausnahme des Burgenlandes - der Gebrauch von Adelstiteln bei österreichischen Staatsbürgern in der Öffentlichkeit bzw. gegenüber Behörden eine Ordnungswidrigkeit. Wird ein deutscher Graf in Österreich eingebürgert, heißt er nach wie vor "Graf von XYZ", denn in Deutschland ist "Graf" kein Adelstitel mehr, sondern ein Bestandteil eines (bürgerlichen) Nachnamens.
Der ehemalige Bundespräsident heißt korrekt Dr. Richard Freiherr von Weizsäcker, auch wenn der "Freiherr" oft weggelassen wird.
- Fakutum ist, dass der Adel mit dem "Gesetz vom 3. April 1919 über die Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritter- und Damenorden und gewisser Titel und Würden. StF: StGBl. Nr. 211/1919" oder kurz |Adelsaufhebungsgesetzabgeschafft wurde. Seither regiert der Beamtenadel mit Hofräten, Regierungsräten und dergleichen. Welche Namensteile bei Einbürgerungen berücksichtigt werden entzieht sich meiner Kenntnis, jedoch glaube ich nicht, daß (ehemalige) Titel wie Graf, Baron, etc. berücksichtigt werden.
Einordnung von "Fürst" in die Hierarchie
Laut diesem Thread in geschichtsforum.de und diesem Adels-FAQ ist Fürst wohl (auch) eine übergreifende Gruppenbezeichnung für Kaiser, Könige und Herzoge. Kann das jemand bestätigen und im Zweifelsfall in den Artikel einarbeiten? --S.K. 17:46, 29. Apr 2005 (CEST)
Der Link "nach Daher dürfen Adelsbezeichnungen in Österreich nicht mehr geführt werden. [1]" führt zu dem Gesetz über die Verweisung der Mitglieder des Hauses Habsburg aus Österreich und nicht etwas zu einem über das Verbot von Adelsbezeichnungen!!
Überstzung der Titel
kann jemand vielleicht helfen mit der Übersetzung der verschiedenen Titeln in anderen Sprachen? merci...
Dauphin
Kann jemand, der sich damit auskennt auf die Besonderheit eingehen, dass der französische Thronfolger die Bezeichnung Dauphin trug? Danke! --Hypnosekröte 10:51, 26. Jun 2005 (CEST)- Der Dauphin bzw. die Dauphine, waren die Kinder des Königs, ähnlich wie in Spanien die Rede von Infante oder Infanta ist. Der Dauphin ist auf französich Delphin, weil das Wappen ursprünglich so einen darstellte oder so ähnlich, genau weiss ich das jetzt auch nicht mehr. Ich merke auch gerade, dass auf der Liste die "Kronprinzen" und "Prinzen" fehlen, eigentlich müßte das auch dazu, weil Prinz und Fürst nicht das Gleiche ist. Marzahn 01:18, 6. Dez 2005 (CET)
Verleihung eines Adelstitels
Stimmt es, dass heutzutage kein 'von' mehr verliehen werden darf?
- Verliehen kann es in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht mehr, weil es kein gekröntes Staatsoberhaupt gibt, nur der Monarch hatte das Recht auf die Verleihung. Es kann aber "gekauft" werden glaube ich, zumindest in Deutschland, da ja die Familiennamen mit viel Geld verändert werden dürfen. Beziehungsweise man heiratet jemanden mit einem "von", aber verliehen geht nicht mehr. Marzahn 01:19, 6. Dez 2005 (CET)