Bundesland (Deutschland)

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Der Artikel Bundesland (Deutschland) gehört zur Kategorie: Deutschland, Deutsche Geschichte (20. Jh.)
Bundesland ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland.

Jedoch ist „Bundesland“ eigentlich eine irreführende Bezeichnung, weil es eine Unterordnung der Länder zum Bund nahelegt und deren Eigenstaatlichkeit nicht wiedergibt, denn die deutschen Länder sind Staaten im Sinne des Staatsrechts. Die korrekte und auch vom Grundgesetz verwendete Bezeichnung ist daher „Länder“ der Bundesrepublik.

Diese Unterscheidung ist nicht unbedeutend, weil nach dem Zweiten Weltkrieg im Westen des besetzten Deutschen Reiches zunächst neue Länder als staatliche Verwaltungseinheiten entstanden (siehe Geschichte der deutschen Länder) und von ihnen der Bund (die Bundesrepublik Deutschland) als ein Nachfolgestaat gebildet wurde (konstitutives Element). Im Gegensatz dazu steht die Entwicklung im besetzten Österreich. Dort wurde zuerst der Bund wiederbelebt und danach als seine Teilstaaten die dortigen Bundesländer.

Karte

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Karte Deutschlands mit eingezeichneten Grenzen der Länder
Bildherkunft
 |- style="background-color:#BBBBBB;"
Land Fläche [km²] Einwohner Stimmen im
Bundesrat
Portal Hauptstadt
(1) Baden-Württemberg 35.752 10.717.419 6 (Portal) Stuttgart
(2) Bayern 70.549 12.444.000 6 (Portal) München
(3) Berlin 892 3.390.444 4 (Portal)
(4) Brandenburg 29.477 2.567.704 4 (Portal) Potsdam
(5) Bremen 404 662.990 3 (Portal) Bremen
(6) Hamburg 755 1.737.000 3 (Portal)
(7) Hessen 21.115 6.097.800 5 (Portal) Wiesbaden
(8) Mecklenburg-Vorpommern 23.174 1.726.000 3 (Portal) Schwerin
(9) Niedersachsen 47.618 8.000.909 6 (Portal) Hannover
(10) Nordrhein-Westfalen 34.084 18.075.352 6 (Portal) Düsseldorf
(11) Rheinland-Pfalz 19.847 4.059.000 4 (Portal) Mainz
(12) Saarland 2.569 1.057.502 3 (Portal) Saarbrücken
(13) Sachsen 18.415 4.288.796 4 (Portal) Dresden
(14) Sachsen-Anhalt 20.445 2.523.000 4 (Portal) Magdeburg
(15) Schleswig-Holstein 15.763 2.823.000 4 (Portal) Kiel
(16) Thüringen 16.172 2.355.280 4 (Portal) Erfurt
Gesamt (Deutschland) 357.026 82.501.000 69 (Portal) Berlin

Die Angaben zur Einwohnerzahl sind folgendermaßen datiert:

Weitere Gliederung

Abbildung
Vertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands
Bildherkunft

Vertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands

Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sind rechtlich gesehen jeweils gleichzeitig ein Land und eine Stadt und sind nicht weiter in Gemeinden untergliedert (die Bezirke dieser Städte haben eine andere Bedeutung). Das Land Bremen besteht aus der Stadtgemeinde Bremen und der Stadt Bremerhaven. In den übrigen deutschen Ländern gibt es folgende weitere Verwaltungs- und Selbstverwaltungseinheiten:

  • Regierungsbezirke: Die großen Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen sind in Regierungsbezirke unterteilt. Die Bezirke sind dezentrale Einheiten der Landesverwaltung. Die Unterteilung der Länder Niedersachsen (bis 31. Dezember 2004), Rheinland-Pfalz (bis 31. Dezember 1999) und Sachsen-Anhalt (bis 31. Dezember 2003) wurde in den vergangenen Jahren aufgehoben. In Rheinland-Pfalz traten funktionsteilig an die Stelle der drei Regierungspräsidien zwei Struktur- und Genehmigungsdirektionen sowie eine Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Zudem gibt es in der Region Pfalz den Anfang des 19. Jahrhunderts entstandenen Bezirksverband Pfalz.

  • Landkreise: Jeder Flächenstaat ist in Landkreise (in manchen Bundesländern auch als Kreise bezeichnet) unterteilt. Insgesamt gibt es derzeit 323 Landkreise in Deutschland. Hinzu kommen die 117 kreisfreien Städte (inklusive der beiden Stadtkreise in Bremen), die keinem Landkreis angehören, sondern die Aufgaben der Landkreise selbst wahrnehmen, insofern einen eigenen Kreis bilden und daher auch als Stadtkreise bezeichnet werden. Die Landkreise sind Gebietskörperschaften, die über direkt gewählte Organe verfügen.

  • Kommunalverbände: In einigen Bundesländern gibt es als Zwischenstufe der kommunalen Arbeit zwischen Landkreis und Gemeinden Kommunalverbände oder Verwaltungsgemeinschaften in unterschiedlichen Formen und mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Sie haben daher je nach Land auch sehr unterschiedliche Bezeichnungen, z. B. Amt, Samtgemeinde, Verbandsgemeinde oder Gemeindeverwaltungsverband.

  • Gemeinden: Gemeinden sind die kleinsten selbständigen territorialen Einheiten. In Deutschland gibt es derzeit 13.400 Gemeinden und gemeindefreie Gebiete (Stand: 31. Dezember 2002). Städte sind in der Regel Gemeinden, die lediglich die Bezeichnung Stadt führen dürfen (vergleiche Stadtrecht). Dies ist entweder historisch verbürgt und war im Mittelalter meist mit zahlreichen Privilegien verbunden (z. B. eigene Steuern), oder aber es handelt sich um größere Gemeinden, denen auf Grund ihrer heutigen Bedeutung und Aufgabenstellung die Bezeichnung Stadt neu verliehen wird (je nach Land wird dies sehr unterschiedlich gehandhabt). Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften, die über direkt gewählte Organe verfügen.

Geschichte der deutschen Länder ab 1945

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1945 1946 1949 1952 1957 1990

Die Länder sind das Ergebnis der territorialen Neugliederung Deutschlands nach 1945. Innerhalb der vier Besatzungszonen waren es anfangs 16 Länder, die im Wesentlichen aus folgenden Gebieten gebildet wurden:

  • Amerikanische Besatzungszone:
    • Bayern: Hauptteil des Landes Bayern, wobei Lindau zu Französischen Besatungszone gehörte
    • Bremen: Land Bremen
    • Hessen: Hauptteil des Landes Hessen, Hauptteil der preußischen Provinz Hessen-Nassau
    • Württemberg-Baden: Nordteil des Landes Württemberg, Nordteil des Landes Baden

  • Französische Besatzungszone:

  • Sowjetische Besatzungszone:
    • Sachsen: Land Sachsen, westlichster Teil der preußischen Provinz Niederschlesien
    • Sachsen-Anhalt: Hauptteil der preußischen Provinz Sachsen, Land Anhalt
    • Thüringen: Land Thüringen, Südteil der preußischen Provinz Sachsen
    • Brandenburg: Hauptteil der preußischen Provinz Brandenburg
    • Mecklenburg: Land Mecklenburg, Westteil der preußischen Provinz Pommern

Am 23. August 1946 entstehen durch die Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung „Betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“ die Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Hamburg blieb eigenständiges Land. Das Land Rheinland-Pfalz wurde ebenfalls 1946 durch Verordnung der französischen Militärregierung geschaffen.

Die Hessische Verfassung wurde von der Verfassungsberatenden Landesversammlung in Wiesbaden am 29. Oktober 1946 beschlossen, trat am 1. Dezember 1946 durch Volksabstimmung in Kraft und war somit die erste Nachkriegsverfassung Deutschlands.

Die Verfassung des Freistaates Bayern wurde am 1. Dezember 1946 in einem Volksentscheid angenommen.

Am 25. Februar 1947 beschloss der Alliierte Kontrollrat die Auflösung Preußens. Bis dahin existierte Preußen mit seinen Provinzen neben den neugegründeten Ländern fort.

Am 8. Mai 1949 wird das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Nordrhein-Westfalen und Hamburg werden Bundesländer. Auch Schleswig-Holstein wird mit der 1949 vom ersten gewählten Schleswig-Holsteinischen Landtag verabschiedeten Landessatzung, die am 12. Januar 1950 in Kraft trat, Bundesland. Berlin (West) hatte stets einen Sonderstatus.

Am 25. April 1952 wurden Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zum Land Baden-Württemberg vereinigt.

Im gleichen Jahr wurden die Länder in der DDR zwar nicht formal aufgelöst, jedoch ihrer Verwaltungsfunktionen enthoben, was einer de-facto-Auflösung gleichkam; an ihre Stelle traten 14 Bezirke und Ost-Berlin, das offiziell „Berlin – Hauptstadt der DDR“ genannt wurde.

1957 wurde das Saarland als 10. Land in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen, verblieb jedoch wirtschaftlich bis 1959 bei Frankreich.

1990 wurden die Bezirke auf dem Gebiet der DDR abgeschafft und die fünf ehemaligen Länder neu errichtet (das ehemalige Mecklenburg erhielt den Namen Mecklenburg-Vorpommern), teilweise mit veränderten Grenzen. Sie wurden ebenso wie Berlin – Berlin (West) war bis dato kein vollwertiges Bundesland – Länder der Bundesrepublik Deutschland.

Eine Neugliederung des Bundesgebiets aufgrund von Artikel 29 GG wird immer wieder in die politische Diskussion eingebracht. Zuletzt scheiterte aber eine Fusion von Berlin und Brandenburg an dem Willen der Bevölkerung. Die Vereinigung zweier Bundesländer (oder die Trennung) ist der einzige Fall, in dem das Grundgesetz eine Volksabstimmung vorsieht. Neben Fusionen werden teilweise auch Teilungen diskutiert. So fordert beispielsweise der Fränkische Bund eine Abspaltung Frankens vom Freistaat Bayern. Aktuell hat aber keine Abspaltungsbewegung Aussicht auf Erfolg.

Flaggen der deutschen Länder

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Landesflagge von Baden-Württemberg
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Staatsflagge des Freistaates Bayern
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Landesflagge des Landes Berlin
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Landesflagge Brandenburgs
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Land Baden-Württemberg Freistaat Bayern Land Berlin Land Brandenburg
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Landesflagge von Bremen
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Landesflagge Hamburgs
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Landesflagge Hessens
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Landesflagge von Meckenburg-Vorpommern
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Freie Hansestadt Bremen Freie und Hansestadt Hamburg Land Hessen Land Mecklenburg-Vorpommern
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Landesflagge Niedersachsens
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Landesflagge von Nordrhein-Westfalen
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Landesflagge von Rheinland-Pfalz
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Landesflagge des Saarlandes
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Land Niedersachsen Land Nordrhein-Westfalen Land Rheinland-Pfalz Saarland
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Landeflagge Sachsens
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Landesflagge von Sachsen-Anhalt
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Landesflagge von Schleswig-Holstein
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Landesflagge Thüringens
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Freistaat Sachsen Land Sachsen-Anhalt Land Schleswig-Holstein Freistaat Thüringen

Hier sind die Landesflaggen der Länder dargestellt. Sie dürfen in der Öffentlichkeit von jedem Bürger gezeigt werden. Die Landesdienstflaggen hingegen sind in der Verwendung stark eingeschränkt – sie dürfen nur von den jeweiligen Landesbehörden verwendet werden.

Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen: einmal die weiß-blau gerautete Flagge (siehe z. B. hier:Bayern), zum anderen die hier dargestellte Flagge mit horizontalen Streifen in den Farben Weiß und Blau.

In folgenden Ländern gibt es keinen Unterschied zwischen Landesflagge und Landesdienstflagge: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Bremer Landesflaggen mit Wappen (in zwei Varianten) dürfen auch von den Bürgern verwendet werden.

Die Landesdienstflaggen folgender Länder zeigen zusätzlich das Landeswappen: Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Die Berliner Dienstflagge zeigt statt des Bären der Landesflagge das vollständige Landeswappen.

Siehe auch

Weblinks


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Abbildung
Deutsche Flagge
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|TITEL=Länder in Deutschland |INHALT= Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen }} en:Template:States of Germanyes:Plantilla:Estados de Alemaniafr:Modèle:Länder d'Allemagnehr:Predložak:Njemačke pokrajinelt:Šablonas:Vokietijos žemėsnl:Sjabloon:Duitsland deelstatenru:Шаблон:Земли Германии

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Diskussion der Autoren über den Artikel: Bundesland (Deutschland)


Die Spaltenüberschrift "Portal" wurde mit der Portalvorlage für Bundesländer verlinkt. Sobald alle Bundesländer ein Portal besitzen kann dieser Link wieder gelöscht werden.

Bundesländer(Deutschland)

Meines Erachtens wäre als Titel dieser Seite statt "Bundesland (Deutschland)" "Bundesländer (Deutschland)" besser.

Befugnisse / Aufgaben

Welche Befugnisse haben eigentlich die Bundesländer? Ich wollte es hier nachschlagen, finde aber nichts dazu. Die Curricula fallen mir ein, was gibt es noch? Karoschne 00:16, 14. Jun 2005 (CEST)

Genau! mir fehlt eine Liste mit Aufgabenverteilung - durch alle verwaltungsebenen: z.B.

  1. EU: Argrarhaushalt, Währungsunion, Zollunion,.... zukünftig ggf. auch Außenminister und gemeinsame Verteidigung
  2. BUND: Sicherung der Außengrenzen, Zoll, Außen und Verterteidig, dies aber an EU weitergegeben?!? Was bleibt?
  3. LÄNDER: Alle Aufgaben eines Staates, speziell Polizei, Justiz, Gesetzgebung. An den Bund abgegeben: Sicherung der Außengrenzen, Währung, Zoll, Außen- und Verteidigungsminister... Wie sieht es mit Justiz und Gesetzgebung aus?
  4. REG.BZK: nur Verwaltungsstelle des Landes
  5. KREISE: Gemeindeverband - z.B. KFZ-Zulassung, Feuerwehr, ...
  6. GEMEINDEN

Die Aufgabenverteilung ist juristisch eine recht komplizierte Angelegenheit, bereits auf der Ebene zwischen Bund und Ländern lassen sich lange Ausführungen machen. Dabei geht es zum einen um die Gesetzgebungskompetenz (Art. 70 ff. Grundgesetz), zum anderen um die Verwaltung (Art. 83 ff GG). Auch die Bezirke und Gemeinden haben bestimmte eigene Normsetzungsrechte, allerdings von der Länderkompetenz abgeleitet. --DetlefZahn 17:21, 2. Sep 2005 (CEST)

Geschichte der Bundesländer

Habe Ergänzungen zu den Bundesländern hinzugefügt, größtenteils aus den jeweiligen Artikeln oder deren Geschichtshauptartikeln. Wie es mit Niedersachsen aussieht weiss ich nicht, ich könnte mir aber vorstellen dass es wie die anderen Länder der brit. Besatzungszone am 23. August 1946 "eigenständiges Land" und 1949 Bundesland wurde. --C.Löser 15:54, 13. Mär 2005 (CET)

Habe eine Info gefunden, dass das Land Nds mit der "Verordnung Nr. 46 vom 8. November 1946" von der britischen Militärregierung geschaffen wurde. Da Nr. 46 stimmig wäre, mehrere andere Quellen aber Nr. 46 auf den 23. 8. datieren halte ich es für einen Druckfehler bzw. Irrtum. Habe die Info in den Artikel eingearbeitet. --C.Löser 16:37, 13. Mär 2005 (CET)

Rangfolge der Bundesländer in die Tabelle rechts einfügen?

Eine Idee zu jeden jeweiligen Bundesländer-Seiten (Baden-Württemberg, Bayern, Bremen usw.): Könnte bei der Angabe zu Einwohner(zahl), Fläche und Bevölkerungsdichte jeweils neu auch noch der Rang angegeben werden, wie dies schon jetzt bei den amerikanischen Bundesstaaten bereits der Fall ist und zwar bei der englischsprachigen Version und der deutschsprachigen Version (und anderssprachigen Versionen)? Entweder könnte es so wie bei den amerikanischen Bundesländern gemacht werden, indem jeweils eine neue Rangkategorie eingeführt wird (dadurch wird der Artikel aber aufgeblähter) oder aber der Link Einwohner, welcher momentan zum Artikel Einwohner führt, wird (wie bei den Artikeln zu den amerikanischen Bundesstaaten in der englischsprachigen Version) direkt mit der Rangliste bezüglich Einwohner/Fläche/Bevölkerungsdichte verknüpft. Eine weitere Möglichkeit wäre, hinter die jeweilige Zahlenangabe eine Rangzahl einzufügen. Ein Beispiel bei der Angabe zur Einwohnerzahl könnte folgendermassen lauten:
12.444.000 (31. Dezember 2004) (Rang 2).
Oder:
12.444.000 (31. Dezember 2004) (Rang 2).
Oder jeweils mit Doppelpunkt:
12.444.000 (31. Dezember 2004) (Rang: 2)
beziehungsweise:
12.444.000 (31. Dezember 2004) (Rang: 2).
Eventuell könnte die Rangangabe auch anders formatiert werden, beispielsweise in etwas kleinerer Schrift (aber nicht small, wie würde das gehen) oder leicht hochgestellt. Dies ist übrigens auch schon bei der englischsprachigen Version der Wikipedia der Fall, dort wird diese Rangzahl allerdings unverständlicherweise (vielleicht werde ich dies noch ändern) nicht mit der jeweiligen Rangliste verlinkt, sondern der jeweilige allgemeine Begriff Einwohner/Fläche/Bevölkerungsdichte ganz vorne ist mit der jeweiligen Rangliste (Liste der deutschen Bundesländer, geordnet nach Einwohnerzahl beziehungsweise Liste der deutschen Bundesländer, geordnet nach Fläche beziehungsweise Liste der deutschen Bundesländer, geordnet nach Bevölkerungsdichte) verlinkt. Auch beim Artikel Bundesrepublik Deutschland steht jeweils die Rangfolge bezüglich Einwohner, Fläche und Bevölkerungsdichte (im internationalen Vergleich) hinter der jeweiligen Zahl in Klammern und in Schriftgrösse small, allerdings ohne das Wort "Rang". Vielleicht ist dies die beste Lösung. Bezogen auf die Einträge in den einzelnen Bundesländern würde das dann wohl folgendermassen aussehen:
12.444.000 (2.) (31. Dezember 2004)
oder aber
12.444.000 (Rang 2) (31. Dezember 2004)
oder
12.444.000 (Rang: 2) (31. Dezember 2004)
oder
12.444.000 (Rang 2) (31. Dezember 2004)
oder
12.444.000 (Rang: 2) (31. Dezember 2004)
Seid ihr mit der Idee generell einverstanden und welche Formatierung würdet ihr vorschlagen/auswählen?-- Citylover 10:28, 27. Aug 2005 (CEST)

Da ich bislang keine Reaktion auf diesen Beitrag erhalten habe, habe ich mich zumindest vorläufig für die folgende, möglichst unauffällige Version entschieden (welche aber jederzeit noch leicht ausgebaut werden kann), welche auch der Version im Artikel Bundesrepublik Deutschland am ehesten entspricht:
12.444.000 (2.) (31. Dezember 2004)
Ich werde deshalb nun beginnen, diese Version in allen Bundesländern zu implementieren. Änderungswünsche oder Vorschläge für noch ganz andere Formatierungen sind aber immer noch jederzeit willkommen. -- Citylover 17:15, 27. Aug 2005 (CEST)

Länder (Deutschland)?

Sollte dieser Eintrag nicht eher "Land (Deutschland)" oder "Länder (Deutschland)" heißen, und nicht Bundesland (Deutschland)? Wenn das Grundgesetz nicht einmal von Bundesländern spricht, sondern es sich hier um einen umgangsprachlichen Begriff handelt, es sich bei Wikipedia aber um eine Encyclopädie handelt, dann sollten wir doch versuchen so korrekt und genau wie möglich zu sein. Marzahn 05:12, 28. Nov 2005 (CET)



Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Bundesland (Deutschland) und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 8.2.2006 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).


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