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Der Artikel Consulat gehört zur Kategorie: Rechtsgeschichte, Römisches Amt
Das (oder richtiger der) Consulat (Latein: consulatus) war das höchste zivile und militärische Amt der Ämterlaufbahn (cursus honorum) der römischen Republik. Die zwei Consuln wurden vom Volk auf ein Jahr gewählt; seit 153 v. Chr. traten sie ihr Amt am 1. Januar an, der seither als Jahresanfang galt, denn die Consuln waren die eponymen Beamten Roms.
Eingeführt wurde das Consulat angeblich 509 v. Chr. mit dem Sturz des letzten römischen Königs. Lucius Iunius Brutus war der erste Consul Roms. Anfangs mussten die Amtsträger dem Stand der Patrizier angehören, das änderte sich erst 367 v. Chr. durch die Lex Licinia, die auch den Plebejern den Zugang ermöglichte. Viele Historiker gehen heute davon aus, dass das Consulat erst in dieser Zeit geschaffen wurde, während zuvor ein einziger Oberbeamter, der Praetor maximus, an der Spitze des Staates gestanden habe.
Voraussetzung für eine Bewerbung um das Amt des Consul war die Bekleidung der Ämter des cursus honorum. Bewerber mussten gegen Ende der Republik ein Mindestalter von 43 Jahren haben. Um eine Alleinherrschaft und Machtmißbrauch zu verhindern war die Ausübung des Amtes auf ein Jahr begrenzt und gleichberechtigt auf zwei (teilweise sogar vier oder fünf) Consuln aufgeteilt. Starb ein Consul während der Ausübung seiner Tätigkeit oder legte sein Amt zurück, so wurde ein consul suffectus (Suffektkonsul = Ersatzkonsul) nachgewählt. In der Republik wurde der Consul von den Centuriatskomitien gewählt. Nach den Amtsinhabern wurden die Jahre benannt, siehe: Liste der römischen Consuln (fasti consulares), die Consuln waren also Eponyme (Namensgeber für einen Zeitraum). Die Namen der beiden Consuln wurden hintereinander im Ablativ angegeben, z.B. bedeutet Gn. Domitio C. Sosio consulibus im Jahre 32 v.Chr. Jeder Consul konnte mit seinem Veto (lat. Ich verbiete) die Entscheidungen des anderen aufheben.
Die Consuln hatten mit den Praetoren gemeinsam als einzige Magistrate (bis auf den kurulischen Aedilen in der späteren Zeit der Republik) das Imperium inne. Das heißt, innerhalb ihrer Amtsführung konnte nur von ihrem jeweiligen collega, vom Senat oder vom Tribunus Plebis eine Entscheidung rückgängig gemacht, bzw. gestoppt werden. Das Imperium beinhaltete zudem das Recht zur Truppenführung.
Die Consuln hatten den Vorsitz des Senates, worin sie sich monatlich abwechselten. Ihnen stand der militärische Oberbefehl zu, bei dem sie sich im Kriegsfall täglich gegenseitig abwechselten. Sie brachten Gesetzesanträge ein, deren Ausführung die Quaestoren überwachen mussten. Zu ihren Aufgaben gehörte die Einweihung von Tempeln, die Vollziehung von Opfern und die Auspizien. Die den Consuln zustehenden Verwaltungsaufgaben wurden zunehmend auf andere Amtsträger übertragen, so dass das Consulat vor allem ein politisches Amt war. Ein großer Teil der gewählten Amtsträger entstammte den alteingesessenen Familien, die bereits irgendwann einen Consul gestellt hatten. Äußere Erkennungsmerkmale eines Consuls waren das Anrecht auf den kurulischen Stuhl, die Toga Praetexta und zwölf Liktoren.
Die ehemaligen Amtsinhaber wurden als Statthalter mit militärischem Kommando (pro consule) in die Provinzen entsandt (im Gegensatz zu den ehemaligen Praetoren, die als Statthalter ohne militärisches Kommando entsandt wurden). Die ehemaligen Consules - Consularen genannt - bildeten eine sehr einflussreiche Fraktion im römischen Senat. Erreichte ein Bürger als erstes Mitglied seiner Familie (als homo novus) das Consulat, so kam dies einer Aufnahme in die römische Nobilität gleich. Dies geschah aber zuletzt nur noch selten.
In der Kaiserzeit verlor das Amt bald jeden politischen Einfluss und wurde nun vom Kaiser verliehen, es war aber noch in der Spätantike weiter höchst angesehen und begehrt. Im Oströmischen Reich wurde es unter Kaiser Justinian I. 542 abgeschafft, der letzte weströmische Konsul bekleidete sein Amt 534.
Siehe auch
Ämterfolge im römischen cursus honorum: Quaestur, Tribunat/Aedilamt, Praetur, Consulat, Censoramt.
Diskussion der Autoren über den Artikel: Consulat
Ist es nach deutscher Rechtschreibung wirklich korrekt Consul statt Konsul zu schreiben?
- Im Artikel geht es ja auch nicht um Konsulate, sondern um das römische Amt Consulat und das schrieb und schreibt sich mit C, da ein Eigenname. -- Sansculotte Sansculotte 23:18, 1. Jul 2004 (CEST)
- In Studienlehrbüchern, die die römische Geschichte behandeln wird aber der Begriff Konsulat verwendet. zB. Ingomar Weiler, Grundzüge der politischen Geschichte des Altertums, Böhlau, 1995. ISBN 3-205-98357-2. Auch der Große Ploetz verwendet Konsulat anstatt Consulat ISBN 3-89836-237-X. Auch das Duden Fremdwörterbuch kennt nur das römische Konsulat und kein Consulat Gugganij 00:24, 8. Jul 2004 (CEST)
- Sind die von mir angeführten Quellen jetzt falsch? Gugganij 21:21, 25. Jul 2004 (CEST)
Artikel
Das Wort Consulat kommt, wie korrekt erklärt wurde, von dem lateinischen Wort "consulatus". Dies gehört zu den Maskulina der u-Deklination: deshalb müsste es "der" Konsulat, und nicht "das" Konsulat heißen.