Deutsches Reich

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Der Artikel Deutsches Reich gehört zur Kategorie: Deutsche Geschichte
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Deutsches Reich 1893
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Deutsches Reich 1925
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Deutsches Reich ist die Bezeichnung des 1871 auf Betreiben des preußischen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck gegründeten ersten deutschen Nationalstaates (kleindeutsche Lösung ohne Österreich).

Gründung

Das Deutsche Reich ging hervor aus dem Norddeutschen Bund, der unter preußischer Vorherrschaft stand. In der deutschen Revolution von 1848 hatte Preußen die Bestrebungen zur Reichsgründung noch bekämpft. Später waren Preußen und dessen Kanzler Otto von Bismarck die treibende Kraft der Reichseinigung. Zu diesem Zweck begann Preußen gegen Dänemark (deutsch-dänischer Krieg) den ersten der drei Reichseinigungskriege und manifestierte sich als Vertreter deutscher Interessen. Gegen die Widerstände des österreich-ungarischen Monarchen beanspruchte Preußen für König Wilhelm I. die Kaiserkrone des zukünftigen deutschen Reiches. Unter einem Vorwand begann Preußen 1866 den Deutschen Krieg gegen seinen innerdeutschen Konkurrenten. Preußen besiegte Österreich-Ungarn, woraufhin sich Baden, Bayern, Hessen und Württemberg dem Norddeutschen Bund anschlossen. Frankreich erkannte die Bedrohung, die von diesem starken Zusammenschluss deutscher Staaten ausging, zumal Preußen und seine Verbündeten ihre militärische Macht bereits zwei mal demonstriert hatten. Durch die Emser Depesche und durch die Kandidatur der Hohenzollern für die spanische Thronfolge fühlte sich Frankreich provoziert und begann 1870 einen Präventivkrieg, den Deutsch-Französische Krieg. Er verlief für Frankreich katastrophal und bereits 1871 besetzten die Truppen des Norddeutschen Bundes Paris. Gestärkt von der Euphorie des Sieges und der preußischen Dominanz verkündete der preußische König Wilhelm I, nun deutscher Kaiser, das Deutsche Reich, am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal von Versailles.

Geschichte

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Das Münchner Abkommen stellt den letzten völkerrechtlich unumstrittenen Status des Deutschen Reiches dar; die Annexion der Tschechoslowakei und deren Umbenennung in Protektorat Böhmen und Mähren war bereits umstritten und wurde nur unter dem Aspekt der Beschwichtigungspolitik geduldet.
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Die Geschichte des Deutschen Reiches gliedert sich in drei Abschnitte:

  1. 1871-1918 Deutsches Kaiserreich
  2. 1871-1890 Zeit des Reichskanzlers Bismarck
    1890-1918 wilhelminische Epoche und Erster Weltkrieg
    1919-1933 Weimarer Republik
  3. 1933-1945 die Zeit des Nationalsozialismus (siehe auch: Drittes Reich und Zweiter Weltkrieg; seit 1938 mit Österreich und kurz danach gemäß international gültigem Abkommen samt dem Sudetenland); 1943-1945 Staatsbezeichnung „Großdeutsches Reich

Als im Jahre 1868 die spanische Königin gestürzt wird, bietet der Erbprinz Leopold des Königshauses Hohenzollern-Sigmaringen (welches mit dem spanischen Königshaus verwandt ist) seine Dienste als zukünftiger König an. Jedoch fühlte sich Frankreich aufgrund der bevorstehenden preußischen Machtübernahme in Spanien bedroht und versuchte dies militärisch zu unterbinden. Es kam zu dem Deutsch-Französischen Krieg. Bismarck nutzte dies um sein Ziel, die Einigung der deutschen Staaten, durch einen gemeinsamen Feind durchzusetzen. Er erreichte sein Ziel und so wurde nach dem triumphalen Sieg über Frankreich am 18. Januar 1871 im Schloss Versailles bei Paris das Deutsche Reich gegründet.

Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 wurde das Deutsche Reich unter Besatzung durch britische, französische, amerikanische und sowjetische Truppen gestellt. Die Gebiete östlich von Oder und Neiße, einschließlich der westlich dieser Linie gelegenen Städte Stettin und Swinemünde (insgesamt etwa ein Viertel der Fläche von 1937), wurden den Bestimmungen des Potsdamer Abkommens gemäß vom Reich abgetrennt und, wie es im Potsdamer Abkommen hieß, vorläufig unter polnische bzw. sowjetische Verwaltung gestellt. Die ansässige deutsche Bevölkerung in diesen Gebieten wurde, soweit sie nicht bereits im Zuge des Kriegsgeschehens in Richtung Westen geflüchtet war, in den folgenden Jahren weitgehend vertrieben.

Mit der Wiederherstellung der Republik Österreich noch im Jahr 1945 und der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik 1949 hörte das Deutsche Reich faktisch, aber nicht de jure auf zu existieren. Die sich aus dieser de jure-Fortexistenz ergebenden Folgen sind im Abschnitt Staatsrechtliche Fragen erläutert.

Entstehung des Begriffs

Die Verwendung des Wortes Reich im Titel knüpfte an das Heilige Römische Reich Deutscher Nation (9621806). Dieses war 1806 zerbrochen angesichts von Säkularisierung und napoleonischer Übermacht (Diktat). Zuvor hatte der habsburgische Kaiser den Titel des römisch-deutschen Kaisers niedergelegt. Dabei hatte er alle Reichsbeamten und -organe entlassen aus ihren Verpflichtungen gegenüber dem „deutschen Reich“. Mit dem Akt der Niederlegung der Kaiserkrone endete das Heilige Römische Reich Deutscher Nation.

Die spätere Epoche des wilhelminischen Kaiserreiches wurde als Zweites Reich bezeichnet. Diese Wortwahl deutete eine Nachfolgerschaft zum „Ersten (deutschen) Reich“ an, ohne sie explizit auszusprechen. Diese Zurückhaltung war taktisch und diplomatisch geboten. Das Kaisertum Österreich und dessen Kaiser betrachteten sich als Nachfolger des Heiligen Römischen Reichs und wären somit indirekt als illegitim bezeichnet worden.

In der deutschen Verfassungsgeschichte sind die Begriffe Reich und Bund austauschbar. Die Präambel der Bismarck-Verfassung von 1871 sagte beispielsweise, dass der preußische König und die süddeutschen Fürsten einen ewigen Bund geschlossen hätten.

Der Nationalsozialismus verwendete den Begriff Reich überspannt und pseudoreligiös. Dadurch wurde der Begriff im Laufe der Nachkriegszeit vermehrt mit dem Nationalsozialismus selbst in Verbindung gebracht.

Staatsrechtliche Fragen

Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73):

Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (…). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. (…) Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“

Die Bundesrepublik Deutschland könne also nicht als Nachfolgestaat angesehen werden, sondern sei vielmehr als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich und nicht dessen Nachfolger. Damit wird eine staatsrechtliche Identität, die 1866 mit dem Norddeutschen Bund begann, unter der Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland fortgeführt.

Davon bleibt aber unberührt, dass, von einer politisch-historischen Perspektive aus betrachtet, das Reich mit der Niederlage im Zweiten Weltkrieg im Jahre 1945 untergegangen ist.

Mit der Wiedererlangung voller staatlicher Souveränität durch die abschließende Erklärung des Zwei-plus-Vier-Vertrags von 1990 wurde die (erweiterte) Bundesrepublik Deutschland endgültig das, was zuvor bereits das Deutsche Reich (von 1871) gewesen war: ein (klein-)deutscher Nationalstaat, der (als wesentlichen Bestandteil der europäischen Friedensordnung) die Nachkriegsordnung mit seinen Grenzen anerkannt hat. Das Gleiche gilt für die (neue) Republik Österreich mit dem Staatsvertrag von 1955.

Siehe auch

Literatur

  • Sebastian Haffner: Von Bismarck zu Hitler. Droemer Knaur, München 2001, ISBN 3-42677-589-1

Weblinks


Diskussion der Autoren über den Artikel: Deutsches Reich


Deutsches Kaiserreich

Ich finde, man sollte einen eigenen Artikel Deutsches Kaiserreich erstellen anstatt nur auf Deutsches Reich weiterzuleiten? Diese 47 Jahre waren und sind zu wichtig für die Deutsche Geschichte, als dann man diese Epoche mit der Weimarer Republik und dem Dritten Reich in einem Artikel zusammenfasst. Was meint ihr dazu? -- Simeon Kienzle 16:25, 29. Jun 2004 (CEST)

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Die Idee mit dem Kaiserreich ist grundsätzlich nicht schlecht, sollte aber ausgeweitet werden. Das Deutsche Reich besteht aus Drei Gebieten: Kaiserreich, Weimar und NS-Zeit. Diese DReiteilung sollte hier deutlich werden. Wichtig wäre hier dann auch ein Bezug zur Kontinuitätsdebatte, damit die Teile nicht zerfallen. [PatBorm]

Nach längerer Betrachtung, Recherche in der en:WP und im Internet meine ich, wir benötigen als Gegenstück zu w:Nazi Germany einen Artikel namens Hitler-Deutschland, der eine verhältnismäßig nüchterne Darstellung des Deutschen Reiches während des Nazi-Regimes von 1933 - 1945 beinhalten könnte und Bezug nimmt auf bereits vorhandene Artikel, die sich jeweils spezifischen Gesichtspunkten widmen. Bisher mußte der Artikel Drittes Reich dafür herhalten, konnte dies aber vom Namen und vom Inhalt her gar nicht leisten. --Fritz 21:28, 23. Mai 2003 (CEST )

Es fällt mir auf, dass hier ständig die Begriffe Deutsches Reich und Drittes Reich verwechselt werden. Weder sind das Dritte Reich noch die Bundesrepublik Deutschland Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches geworden. Die Ausführungen zum Deutschen Reich auf dieser Seite http://de.wikipedia.org/wik... sind ausgezeichnet. Hier fehlt jedoch der Hinweis am Ende auf Artikel 146 GG der da lautet:

Artikel 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Die zwei-plus-vier-verträge waren juristisch nicht in der Lage, das Deutsche Reich zu beenden. Dies obliegt nur in freier Selbstbestimmung dem deutschen Volk, daher auch Artikel 146 GG. Gruss Gudrun Seidl, Fachjournalistin EU-Recht

Ähm, hier ist IMO ganz eindeutig NPOV verletzt. Dazu, was aus dem Deutschen Reich geworden ist, gibt es doch verschiedenste Theorien, zB Staatskern-, Kernstaat- und Teilidentitätstheorie.

Im besagten Urteil des BVerfG heißt es nach "Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches" noch: "sondern mit diesem identisch, hinsichtlich des Staatsgebietes jedoch nur teilidentisch." --JensMueller 12:46, 12. Mär 2004 (CET)

Rechtsnachfolger oder identisch? Welches Urteil ist jetzt gemeint? Das zu den Ostverträgen oder ein anderes?

 -- JensMueller 17:12, 14. Mär 2004 (CET)


http://provinz-sachsen.de/k...

Eine sehr merkwürdige Seite - ziemlich fragwürdig, od das hier sein sollte

Im Portal 'Geschichte findet sich das Stichwort 'Deutsches Reich' unter Mittelalter mit dieser Zeile:

Deutsches Reich: Otto der Große - Ottonen - Mark - Stammesherzogtum - Schlacht auf dem Lechfeld - Renovatio Imperii Romanorum - Salier - Welfen - Ministerialität - Heerschildordnung - Minnesang - Sachsenspiegel - Landfrieden

Kann das mal jemand ändern? Otto der Große usf sind richtig verlinkt.

Viele Grüsse

herzfra

Umstellung des Artikels

Hallo, ich habe den Artikel jetzt in eine Begriffserklärung umgewandelt, die auf alle staatlichen Subjekte verweist, die als "Deutsches Reich" bezeichnet werden. (Der Text, der das Kaiserreich betraf, steht nun unter Deutsches Kaiserreich.) --Fantom 23:26, 8. Aug 2004 (CEST)

  • Ich finde die Umwandlung in eine Begriffserklärungsseite nicht sinnvoll. Da es sich eben nicht um verschiedene Begriffe handelt die zufällig gleich klingen. Ich fände es besser, wenn statt dessen ein kurzer Übersichtsartikel stehen würde der dann auf die einzelnen Epochen verweißt. Stefanwege 09:45, 17. Aug 2004 (CEST)

  • ACK. Das Kaiserreich und das Dritte Reich heißen nicht nur nicht zufällig gleich, sie sind sogar identisch. Hätte man das nicht mal vorher diskutieren können? -- JensMueller 11:10, 18. Aug 2004 (CEST)

    • Leider ist diese "Ein Artikel mit kurzen Übersichten, aber auch Verweise auf komplette Artikel zu den Themen"-Idee totaler Mist, wie der konfuse Artikel, den ich mit der Übersicht ablösen wollte, gezeigt hat. Der Artikel zur Weimarer Republik ist in meinen Augen wirklich gut, der zum Kaiserreich noch nicht so ausgereift, der, der hier vorher zu finden war, ist weder das eine noch das andere - inhaltlich eben nur ein Art Brei mit allem. Die historischen Vorgänge, die sich von 1871-1945 abgespielt haben, sind so grundverschieden und unterschiedlich, dass hier einzelne Artikel zu den Epochen mehr als nötig sind. Im Geschichtsportal habe ich vor längerem mal versucht, das Thema anzustoßen - Reaktion = 0. Also habe ich es einfach gemacht. --Fantom 21:13, 19. Aug 2004 (CEST)
PS: Das Reich von 1871 mag mit dem von 1918 völkerrechtlich identisch sein, aber das war es auch schon.

Aus dem Revert-Kommentar von Boggie, mit dem der Artikel wieder zu einer Begriffsklärung gemacht wurde: „a. der Begriff "zweites Reich" ist irreführend, dieser Begriff hat(te) keine Verkehrsrelevanz; b. die Auflisting der Abschnitte ist übersichtlicher“. Verschiedene Punkte:

  • Dieser Artikel ist keine Begriffsklärung. Es gab verschiedene deutsche Reiche, die aber alle denselben Ursprung haben. Dieser Artikel sollte diesen Zusammenhang schildern. Eine Begriffsklaerung wird dem sicher nicht gerecht.
    • Eine vorwiegende Artikelstruktur als BKL finde ich im Augenblick befürwortenswert, weil ich befürchte, daß über den von Dir genannten "Zusammenhang" grosse Unstimmigkeiten entstehen werden. Der von Dir vermutete Zusammenhang des Ursprungs existierte für den Aspekt des Deutschseins erst für die im 19.Jh. aufgekommene nationale Frage. Das HRRDN bezog seinen Ursprung nicht aus dem Deutschsein, sondern war die östliche Hälfte des zerbrochenen Frankenreiches, dem Ostfrankenreich, sowie politisch vom antiken römischen Reich. Ein politischer Zusammenhang ist an vielen Stellen nicht gegeben. Wie Sebastian Haffner alleine über das Deutsche Reich von 1871-1945 sagte, die Geschichte des deutschen Reichs ist eine Geschichte extremer Brüche.

  • Die Weimarer Republik wird eigentlich nicht zu den deutschen Reichen gezaehlt, selbst wenn das formal vielleicht der Fall gewesen sein mag; die Liste der BKL ist also schlicht falsch.
    • Also hier geht es vorwiegend um den Begriff Deutsches Reich, nicht um Die Deutschen Reiche, was ein durchaus anderes Thema wäre, vielleicht als Off-spin denkbar.
      • Die offizielle Bezeichnung für den deutschen Staat in der Zeit der Weimarer Republik war sehr wohl Deutsches Reich. Daher gehört diese auch in dem Artikel aufgeführt. --Alexander Fischer 05:10, 1. Okt 2004 (CEST)

  • Der Begriff Zweites Reich ist nicht irreführend, sondern wichtig! So stellt sich mir als Leser die Frage: „Was war denn nun das Zweite Reich?“
    • Die Frage mag sich dem Leser stellen, aber die Antwort wäre nicht die Propagierung von Zweites Reich als geschichtshistorischem Begriff, der in seiner so-gesagten Form eher Ausdruck eines revisionistischen Geschichtsverständnisses wäre. Bitte beachte, daß es von Bedeutung ist, Aufzählungsreihen, von denen einzelne Ausprägungen unterschiedlich politisch befrachtet waren und sind, durch ihre numerische Vervollständigung um der Dartsellung willen, damit in ihrer historischen Bedeutung zu verändern.

  • Im Netz finden sich uebrigens auch Referenzen zum Thema Zweites Reich.
    • Da widerspreche ich Dir nicht.

  • Und schliesslich: Nach wie vor fehlt ein Artikel ueber eben jenes Zweite Reich
    • Verstehe ich nicht. Was ist mit diesem Artikel: Deutsches Kaiserreich? --Boggie 01:45, 1. Okt 2004 (CEST)

 – Srittau 23:42, 30. Sep 2004 (CEST)

Nur zur Klarstellung: Ich bin mit dem aktuellen Artikel durchaus zufrieden. Nur finde ich die Einordnung als Begriffsklärung falsch, denn um eine solche handelt es sich nicht. Es gibt keine „gleich geschriebenen Woerter“, sondern eben einen Begriff, der auf mehrere Zeitepochen Anwendung findet. Außerdem würde ich es begrüßen, wenn wir klarstellen könnten, was denn eigentlich nun jenes ominösen ersten beiden Reiche waren. Diese Frage habe ich mit als Leser des Artikels gestellt und dann eben selbst etwas recherchiert. (Man kann auch durchaus auf den Ursprung des Begriffs – die Nazis(?) – eingehen.) – Srittau 17:41, 1. Okt 2004 (CEST)

erneut: Deutsches Reich und BVerfG-Urteil von 1973

Bevor hier wieder die Mär verbreitet wird, die Bundesrepublik vertrete nur das Deutsche Reich, da dieses sich nicht staatlich organisieren könne usw., bitte ich sich zunächst den Kommentar zu o.g. Urteil unter www.krr-faq.de (FAQ Nr. 12) zu Gemüte zu führen. Die Formulierung auf der Artikelseite habe ich erstmal provisorisch neutralisiert. --Alexander Fischer 18:48, 21. Sep 2004 (CEST)
Die FAQ wurde offenbar umgebaut, der von mir gemeinte Kommentar ist nun unter II.1. der FAQ zu finden. --Alexander Fischer 02:51, 13. Dez 2004 (CET)
ich halte sogar die jetzige information auf der seite für eher überflüssig - denn über was klärt sie denn bitte auf? über nichts, was man nicht schön wüßte, deutschland war das reich und ist heute die bundesrepublik. was ganz neues. selbst aus dem jetzigen abschnitt über dieses urteil könnten sich die üblichen kasper noch eine erklärung zurechtbiegen, warum nur "das reich" das wahre deutschland ist und nicht nur war.--Fantom 16:49, 30. Sep 2004 (CEST)

Interessant, dass diese Frage aufkam, ist es schon. Allerdings ist sie nicht "strittig". m.E. sollte es besser heissen: "1973 stellte das BVG das staatsrechtliche Verhältnis von BRD und DR juristisch klar, demnach .. ". --Boggie 23:49, 30. Sep 2004 (CEST)

Da hier schon wieder hin und her bearbeitet wurde, habe ich mal etwas mehr aus dem Urteil zitiert. Tatsächlich hat das Deutsche Reich nach 1945 weiter existiert. Aber nur bis 1990, auch wenn Revisionisten etwas anderes behaupten und manchmal hier einbauen wollen. --Langec Langec 16:53, 11. Dez 2004 (CET)

Ganz legalistisch möchte ich darauf hinweisen, dass das deutsche reich nie existiert hat, da die auflösung des HRR durch Napoleon nach den damals herrschenden statuten nicht rechtsgültig war :-) -- Southpark 16:56, 11. Dez 2004 (CET)

Du gehörst aber nicht zu denen, die Deutschland in den Grenzen von 1250 fordern, oder? Solche Leute gibt's ja; die sagen dann "Neapel ist unser!" ;-) --Langec Langec 17:17, 11. Dez 2004 (CET)
Ne, ich suche nur einen weg, um schleswig-holstein wieder an dänemark anzuschließen ;-) -- Southpark 21:56, 12. Dez 2004 (CET)

Zitat: "Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist;" Quelle: BVerfG vom 31.07.1973 --212.114.234.208 21:48, 12. Dez 2004 (CET)

aber dir ist schon klar, dass das BVerfG 1973 schlecht eine aussage über den staatsrechtlichen zustand von 1990 machen konnte... -- Southpark 21:56, 12. Dez 2004 (CET)

das ist mir schon klar. Ist Dir aber klar, daß es kein Zufall ist, daß das Reich 1990 in keinem Vertrag erwähnt oder gar explizit beendet wurde? --212.114.234.208 22:04, 12. Dez 2004 (CET)

naja, das eine ist eine Begründung eines Gerichtsurteils, und das andere ist ein Vertrag, der durch die Regierung abgeschlossen wurde, das ist unabhängig voneinander, die sind deshalb nicht gezwungen, Formulierungen zu übernehmen. Wenn da was im argen läge, müsste erneut geklagt werden. --Boggie 14:20, 13. Dez 2004 (CET)


Der Satz:
Mit der Wiedererlangung der staatlichen Souveränität der Bundesrepublik durch die Abschließende Erklärung des Zwei-plus-Vier-Vertrags von 1990 hat das Deutsche Reich endgültig aufgehört zu existieren.
ist m.E. irreführend und kann so nicht stehengelassen werden. Wenn es in dem vielfach bemühten Urteil heißt, "Das Deutsche Reich existiert fort, [...]", dann ist damit gemeint, der deutsche Staat (der übrigens mal Deutsches Reich hieß) existiert fort und die Bundesrepublik hat dessen Rolle übernommen, denn sie ist "[...] als Staat identisch mit dem Staat 'Deutsches Reich', [...]", ist also der deutsche Staat. Jedoch war sie bis 1990 in ihrer räumlichen Ausdehnung nur teilidentisch, da sie Gebiete, über die sie bis dahin keine faktische Regierungsgewalt hatte, beanspruchte.

Was die Abschließende Erklärung betrifft, so wurde hier festgelegt, daß die Bundesrepublik Deutschland (und aufgrund ihrer völkerrechtlichen vollständigen Identität mit dem Deutschen Reich natürlich auch der deutsche Staat) keine weiteren Gebietsansprüche hat, somit ist sie nunmehr auch in ihrer räumlichen Ausdehnung mit dem Deutschen Reich identisch. (Die räumliche Ausdehnung ist keine geographische Definition, sondern eine juristische und bezieht sich darauf, über welche Gebiete die Bundesrepublik Deutschland, also der deutsche Staat, ihre bzw. seine Souveränität beansprucht. Da die Bundesrepublik 1990 ein weiteres und endgültiges Mal auf die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie verzichtet hat, ist für eine Vollidentität bezüglich der räumlichen Ausdehnung mit dem Deutschen Reich die faktische Regierungsgewalt über die Ostgebiete nicht notwendig. M.E. erfolgte der Verzicht aber bereits zu Beginn der 70er Jahre in den Ostverträgen.)

Summa summarum kann also nicht einfach geschrieben werden, daß das Deutsche Reich spätestens 1990 aufgehört hat zu existieren. Solche schwammigen Formulierungen sind relativ leicht angreifbar und können in der Argumentation der üblichen Reichskasper und anderer Kreise, mit denen einige der KRR-Gruppen in letzter Zeit zu liebäugeln angefangen haben, zunutzegemacht werden, indem darauf hingewiesen wird, daß explizite Regelungen über das nun erfolgende Ende des Deutschen Reiches in der Abschließenden Erklärung fehlen.
Für mich stellt es sich so dar, daß das Völkerrechtssubjekt namens Deutsches Reich in die Bundesrepublik Deutschland übergegangen ist, und das schon lange vor 1990 bzw. 1973. Das Gebilde, das man gemeinhin als Deutsches Reich bezeichnet, nämlich das Regime, in dem es mal eine Weimarer Verfassung gegeben hat, und dessen Charakter sich mit Unterhöhlung derselben grundlegend wandelte, ist im Frühjahr 1945 untergegangen. --Alexander Fischer 05:37, 13. Dez 2004 (CET)

Zur Aufgabe der Ansprüche über die Ostgebiete:

Es wurde aber 1990 sicherheitshalber wiederholt, weil die Bundesrepublik nicht das Recht hatte, auf Gebiete zu verzichten, die ihr nicht gehörten, oder? --Langec Langec 09:25, 13. Dez 2004 (CET)
Nein, da die alte Bundesrepublik sich bereits als den deutschen Staat angesehen hatte und zumindest von der westlichen Welt auch so betrachtet wurde. Also wurden in den Ostverträgen Gebietsansprüche, über die man keine eigene Regierungsgewalt hatte, aufgegeben, was 1990 nochmal bestätigt wurde. --Alexander Fischer 10:29, 13. Dez 2004 (CET)

Danke für diese Einwände. Ich habe versucht, das etwas sicherer zu formulieren und den Artikel wieder freigegeben. --Langec Langec 09:25, 13. Dez 2004 (CET)

Netter Versuch. Du schreibst:"Mit der Wiedererlangung der staatlichen Souveränität der Bundesrepublik durch die Abschließende Erklärung des Zwei-plus-Vier-Vertrags von 1990 ist die Bundesrepublik Deutschland der einzige rechtmäßige deutsche Staat. Das ist aber leider ebenfalls falsch. Die Bundesrepublik ist nicht erst seit Erlangung ihrer vollen Souveränität der einzige rechtmäßige deutsche Staat. Sie ist vielmehr seit ihrer Gründung mit dem Deutschen Reich identisch. Das heißt, sie ist seit ihrer Gründung "der deutsche Staat". Der einzige deutsche Staat. Der deutsche Einheitsstaat, der aus der deutschen Einigung 1871 entstanden ist. Der deutsche Einheitsstaat, der nie, weder 1945, noch 1949, noch irgendwann später, untergegangen ist. Es geht auch gar nicht um staatliche Souveränität. Es geht um die Idee der deutschen Einheit. Es geht um die Idee, daß die einmal erreichte staatliche Einheit niemals wieder endet oder aufgegeben werden kann. Es hat seit 1871 immer nur einen einzigen, rechtmäßigen deutschen Staat gegeben. Das war auch 1923 schon so, als im Rheinland einige Separatisten einen rheinischen Separatstaat ausgerufen haben, also einen weiteren deutschen Staat außerhalb und neben dem Deutschen Reich. Auch damals gab es nur einen einzigen, rechtmäßigen deutschen Staat, und das völlig unabhängig von Fragen seiner vollen oder nur teilweisen Souveränität. Auch die DDR war niemals ein rechtmäßiger deutscher Staat, auch nicht nach den demokratischen Volkskammerwahlen! Folgerichtig ist auch nicht die DDR der Bundesrepublik beigetreten, sondern die fünf deutschen Länder. Es gibt eben seit 1871 nur noch einen einzigen rechtmäßigen deutschen Staat. Das ist keine Frage der Souveränität, sondern der Erlangung der deutschen Einheit. Der einzige rechtmäßige deutsche Staat ist kein Gebilde auf Zeit. Weder militärische Niederlagen, noch der Zusammenbruch der Institutionen und Organisationen oder das Ausüben fremder Hoheitsgewalt auf deutschen Reichsgebiet können ihm etwas anhaben. Er existiert nicht etwa erst seit 1949 wieder, sondern er hat auch 1946 und 1948 existiert. Er existiert nicht etwa, wie von Dir behauptet, erst seit 1990 wieder, sondern er hat auch 1973 und 1953 schon existiert. --212.114.238.247 15:24, 13. Dez 2004 (CET)
(Fast) volle Zustimmung dafür! Nur passt das irgendwie nicht zu dem, was du vorher mal in den Artikel eingefügt hattest, nämlich dass das Deutsche Reich nicht untergegangen sei. Sicher ist es nicht "untergegangen", aber es existiert nicht mehr als "Deutsches Reich", sondern heißt jetzt "Bundesrepublik Deutschland" — wenn ich dich richtig verstehe; aber das ist eigentlich auch mein Verständnis von der Sache. (Nur noch eine Frage: Mit welchen Argument behaupten dann "echte" Revisionisten (wozu ich dich jetzt nicht zähle; außerdem ist für mich der Begriff Revisionist eher noch neutral als negativ, denn Revanchisten sind ja erst solche, die nicht nur von einer Revision träumen, sondern sie auch gewaltsam erzwingen wollen), dass auch heute noch, parallel zum einzigen deutschen Staat "Bundesrepublik" das Reich weiter existiere? So z.B. die Kommissarische Reichsregierung. Kennst du dich damit aus?)
Nur die Frage, welcher Staat in den Jahren 1949-1990 "rechtmäßig" war, ist vielleicht etwas heikel. Natürlich hat sich die Bundesrepublik für den einzigen rechtmäßigen Staat gehalten, aber auch sie war bis 1955, zugespitzt formuliert, ein Protektorat von Gnaden der westlichen Besatzungsmächte, ebenso wie die DDR von der UdSSR als rechtmäßig anerkannt war. Und 1945-1949? Im völkerrechtlichen Sinne stimme ich dir zu, dass ein besetzter Staat weiter existiert, aber in welcher Form? Zu dieser Zeit war das Deutsche Reich jedenfalls wirklich handlungsunfähig mangels Regierung und Organisation. Gruß, Langec Langec 01:21, 14. Dez 2004 (CET)
Oh, ich sehe gerade, dass ihr weiter unten auch noch weiter diskutiert habt. Damit hat sich meine Frage zur Kommissarischen Reichsregierung also erledigt. 212.114.*.* (die Adresse wechselt), ich bitte um Entschuldigung dafür, dass ich dir falsche Motive unterstellt habe. Nur konnte deine ursprünglich eingefügte Formulierung (bzw. die anfängliche Löschung eines Absatzes) sehr leicht missverstanden werden, weil darin eben gar nichts über die heutige Situation und die Bundesrepublik mehr stand. Ich nehme an, Southpark hat das dann auch genau so wie ich (falsch) verstanden, denn einfach so zum Spaß stellen wir auch keine alten Versionen wieder her.
Ich habe das Völkerrecht nicht studiert und bin hier selber noch auf der Suche nach der Wahrheit bzw. nach einer verständlichen Formulierung der Wahrheit, aber inzwischen hat sich die Diskussion ja gut entwickelt :-) Gruß, Langec Langec 01:45, 14. Dez 2004 (CET)

Der entsprechende Textabschnitt in Deutschland (Begriffsklärung) müßte auch mal überarbeitet werden... --Alexander Fischer 08:09, 17. Dez 2004 (CET)


der Übersichtlichkeit wegen nach unten verschoben:
Man darf festhalten: 1.)Das 1973er Urteil wurde in den 90er Jahren sinngemäß umgekehrt. Danach ist die BRD Rechtsnachfolgerin desjenigen Deutschen Reiches, daß den Zusammenbruch 1945 überlebt hat. Die BRD führt Gesetze durch (Tierseuchengestze von 1937 z.B.), die in der Nazizeit "beschlossen" wurden. U.a. dadurch wird deutlich, WELCHES Reich (der Nazidreck nämlich) durch die BRD vertreten sein soll. 2.)Das GG wurde -ganz im Gegenteil zur Weimarer Verfassung- nicht vom Volke legitimiert, sondern von den Allierten "genehmigt". 3.)Das verbrecherische III. Reich ist staatsrechtlich NICHT identisch mit dem Deutschen Reich der Weimarer Republik seit 1919.

Obige Tatsachen werden im Artikel "Deutsches Reich" völlig ausgeblendet. Schade eigentlich. Senkt das Niveau. JoergStorm 02:26, 8. Feb 2005 Signatur nachgetragen --Alexander Fischer 02:57, 8. Feb 2005 (CET)

"Zu dem 3.) Punkt mit dem "III Reich" und der Weimarer Republik bleibt zu sagen, dass das "III Reich" und die Weimarer Republik identisch waren. Das "III Reich" und Hitler haben sich weiter auf die Verfassung des Weimarer Republik berufen. Nur hatte Hitler nun ein Ermächtigungsgesetz, was das Parlament beschlossen hat, mit der dortigen Parlamentarischen Mehrheit, dass ihn gestärkt hatte. Dazu kam, dass er nach dem Tod von Hindenburg auch die Macht des Reichspräsidenten bekam und dann haben die Nationalsozialisten mit den Mitteln die die Verfassung hergab, ihre Diktatur begründet und durchgeführt. Formal war die Weimarer Verfassung im Westen bis das Grundgesetz der BRD in Kraft trat, aktiv.

Würde es das Niveau heben, sich auch dort von der Nazi-Diktatur zu distanzieren, wo es nicht den Tatsachen entspricht? Wie kommst du darauf, dass das Dritte Reich staatsrechtlich nicht identisch mit der Weimarer Republik ist? Am 30. Januar 1933 wurde plötzlich nicht ein Staat durch einen anderen ersetzt, denn unter dem neuen Regime blieb die Weimarer Verfassung formal in Kraft, siehe dazu z.B. das Ermächtigungsgesetz.
Dass das Grundgesetz nicht vom Volk beschlossen wurde, ist richtig. Aber es ist keiner politischen Ideologie geschuldet, dass das in diesem Artikel nicht drin steht. Wenn du willst, darfst du es reinschreiben. Oder lieber nicht, denn eigentlich tut es nichts zur Sache: Die Legitimation des Grundgesetzes ändert nichts an der staatsrechtlichen Identität der BRD mit dem DR.
Das Tierseuchengesetz würde mich mal interessieren. Ist das irgendwie rassistisch, ideologisch oder sonstwas? Wenn ja, wäre es bedenklich, dass die BRD es übernommen hat. Wenn nicht, dann akzeptiere bitte den Umstand, dass auch Nazis manchmal sinnvolle Gesetze beschließen. Es zählt der Inhalt, nicht die übrige politische Überzeugung dessen, der das Gesetz beschlossen hat.
Schließlich: Was ist schlimm an der Identität der BRD mit dem Dritten Reich? Während die DDR aufgrund ihrer antifaschistischen Staatsdoktrin keine Verantwortung für die Nazi-Diktatur übernommen hat, bemüht sich die BRD, auch zu dieser Seite ihrer Vergangenheit zu stehen und sie aufzuarbeiten. Ist doch OK, oder?
Viele Grüße, Langec Langec 11:39, 8. Feb 2005 (CET)

Ein anderes Gesetz, welches ebenfalls noch aus der Nazi-Zeit stammt, ist das Rechtsberatungsgesetz von 1935. Seine Entstehungsgeschichte: Als die Nazis die jüdischen Anwälte ausgrenzen wollte, wurde den jüdischen Anwälten ihre Zulassung entzogen, gleichzeitig wurde vorgeschrieben, dass man bei bestimmten Verfahren einen Anwalt braucht (Anwaltszwang). Da die jüdischen Anwälte nun nicht mehr am Gericht zugelassen waren, haben sie privat "Rechtsberatung" gegeben. Um auch dieses zu unterbinden, wurde das Rechtsberatungsgesetz erlassen, welches "nichtjuristen" eben eine solche Rechtsberatung verbietet, selbst wenn sie unentgeltlich geschieht! So ein Gesetz gibts in keinem anderen Land und es behindert bis heute die Arbeit von Verbraucherschutz-Vereinen u.a. In meinen Augen ist es eine Schande oder sogar ein Verbrechen, dass ein solches Gesetz bis heute (Februar 2005) noch in Kraft ist. --RokerHRO

Dieses ganze Gerede um die Nachfolge ist sowieso eine Scheindiskussion: wesentlich für die westdeutsche Auffassung war, die deutsche Teilung nicht vertraglich zu fixieren, die nachträgliche Rechtfertigung dieser Absicht durch staatsrechtrechtliche Argumentationen sollte man nicht zu ernst nehmen. --Boggie 16:02, 8. Feb 2005 (CET)

Zu JoergStorms Änderungen stelle ich fest:

  • Das erwähnte BVerfG-Urteil aus den 90ern wird nicht explizit genannt, oder gar in Wortlaut zitiert, was vielleicht ganz hilfreich wäre. Weiter fehlen Informationen, aus welchem Zusammenhang heraus dieses Urteil eigentlich entstanden ist.
  • Formulierungen sind nicht gerade NPOV
  • auf Fragen auf der Diskussionsseite wird nicht eingegangen (völkerrechtliche Kontinuität von DR und BRD; Legitimität des GGs)
  • „Natürlich sollte man dabei wissen, daß diese Gebiete niemals zur BRD oder DDR gehörten - und somit auch nicht von jenen Politikern aufgegeben werden konnten.“ ist ein gängigiges Argumentationsmuster in rechtsextremen Kreisen.

So ganz weiß ich nicht, was ich von dir halten soll, Joerg/Henry. Erkläre dich bitte mal genauer. Erstmal Revert deiner Änderungen. --Alexander Fischer 17:37, 8. Feb 2005 (CET)

Sag mal, ist das deine Homepage? http://www.verweserjoergsto... --Alexander Fischer 17:59, 8. Feb 2005 (CET)

Zum Weiterlesen: http://krr-faq.de/reg7.php#... --Alexander Fischer 18:08, 8. Feb 2005 (CET)

Danke für den Hinweis auf diese köstliche Realsatire. Ist ja mal was ganz Neues auf dem Gebiet der kommissarischen Regierungen. Siehe auch einen aktuellen Telepolis-Artikel (letzter Absatz), betreffend die neueste „Exilregierung“ von 2004 ;-) Langec Langec 19:21, 8. Feb 2005 (CET)

Diese kommissarische Reichsregierung ist ein Witz. Mehr nicht. Wir haben doch schon eine amtierende "Reichs"regierung. Bevor jetzt aber Kritik anfängt; hier mein Erläuterung dazu. Das Verfassungsgericht hat 1973 folgendes verlauten lassen. Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (...). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. (...) Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes"

Daraus kann man schließen das das Deutsche Reich nie untergegangen ist, sondern das es bis heute fortbesteht. nur eben unter einem anderen Namen. kurz gesagt. Die BRD ist und war seit der Gründung das Deutsche Reich; d.h. der Staat der Deutschen. Somit ist die ganze Diskusion eigentlich sinnlos. Das Reich existiert ja schon. ;-) --Gulugulu 20:39, 22. Jun 2005 (CEST)

Natürlich ist es ein Witz, aber ein recht verbreiteter, der von einigen Leuten ernstgenommen wird. Deshalb dokumentieren wir ihn hier. --Langec Langec 13:17, 25. Jun 2005 (CEST)

Nein. Nur diese komissarische Reichsregierung ist ein Witz. Die Sache mit dem fortbestehen des Reiches ist nur ein großes Missverständnis. Die meisten können es entweder nicht richtig verstehen oder wollen es unbedingt falsch verstehen--Gulugulu 10:18, 23. Jul 2005 (CEST)

Artikelsperrung wegen Editwar mit revisionistischen Motiven

Ein beliebtes Argument vieler Revisionisten habe ich noch eingebaut, aber deutlich als revisionistisch gekennzeichnet. Möge sich jeder seine Meinung bilden. Der Artikel ist vorübergehend gesperrt, bis sich 212.114.234.208 beruhigt hat. Ich kopiere den Anfang der Diskussion hierher, damit wir hier ggf. weiter diskutieren können und eine Formulierung für den Artikel finden. --Langec Langec 23:12, 12. Dez 2004 (CET)

Zitat: "Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist;" Quelle: BVerfG vom 31.07.1973 --212.114.234.208 21:48, 12. Dez 2004 (CET)

aber dir ist schon klar, dass das BVerfG 1973 schlecht eine aussage über den staatsrechtlichen zustand von 1990 machen konnte... -- Southpark 21:56, 12. Dez 2004 (CET)

das ist mir schon klar. Ist Dir aber klar, daß es kein Zufall ist, daß das Reich 1990 in keinem Vertrag erwähnt oder gar explizit beendet wurde? --212.114.234.208 22:04, 12. Dez 2004 (CET)

Explizit steht das nirgendwo, aber wenn die Bundesrepublik als rechtlich identischer Staat 1990 souverän wurde, müsste das doch heißen, dass das Reich keine Existenzberechtigung mehr hat. Der 2+4-Vertrag wurde auch nicht explizit als Friedensvertrag mit den Siegermächten formuliert (auch ein beliebtes Argument für Revisionisten!), gilt aber an Stelle eines solchen. --Langec Langec 23:12, 12. Dez 2004 (CET)

Ich mache mir ein Argument des Bundesverfassungsgericht zu eigen, und muß mir deshalb gefallen lassen, von Dir als "Revisionist" beschimpft zu werden, und Du nimmst Dir das Recht heraus, deshalb Deine Adminrechte zu mißbrauchen, um einen Editwar, an dem Du selbst beteiligt warst, in Deinem Sinn zu entscheiden? Du bist ein ganz schön verkommenes Subjekt! --212.114.234.208 23:28, 12. Dez 2004 (CET)

Die Bundesrepublik ist ein seltsamer Staat. Ich selbst habe es schon mindestens viermal erleben dürfen, daß dieser Staat souverän wird: 1949, als das Grundgesetz verkündet wurde, wurde die Bundesrepublik zum erstenmal souverän. 1955, mit Unterzeichnung des Deutschlandvertrages, wurde uns dann mitgeteilt, daß die Bundesrepublik nun endgültig wieder souverän ist. 1971, als die Bundesrepublik Vollmitglied der UNO wurde, durften wir uns alle freuen, daß die Bundesrepublik nun endlich souverän war. Und 1990 wurde die Bundesrepublik dann wieder mal souverän. Interessanterweise hat das Bundesverfassungsgericht 1973 das rechtliche Fortbestehen des Deutschen Reichs in den Grenzen vom 31.12.1937 in keinster Weise von der fehlenden Souveränität der Bundesrepublik abhängig gemacht. Kannst Du uns bitte erklären, woher Du diesen angeblichen Zusammenhang hast, Langec? --212.114.234.208 01:23, 13. Dez 2004 (CET)

Ich gehöre zu denen, die den Satz zum Fortbestand des Deutschen Reiches aus dem Artikel rausgenommen haben. Hintergrund dazu ist u.a. die folgende Information: http://www.mdr.de/fakt/arch... Malula 23:45, 12. Dez 2004 (CET)

Das ist wohl kaum ein ernstzunehmender Hintergrund. Es handelt sich dabei nur um eine reißerische Zeitungsente drittklassiger Sensationsjournalisten. Die Mitglieder der selbsternannten "Kommisarischen Reichsregierung" sind alle nach deutschem Recht für ihre Handlungen nicht selbst verantwortlich, da jeder von ihnen amtsärztliche Atteste vorweisen kann, an geistigen Störungen zu leiden. Entmündigungen gibt es ja nach deutschem Recht nicht mehr. Das ist der eigentliche Grund, warum diese Leute ungestraft ihren Unsinn veranstalten können. Sie sind strafrechtlich schuldunfähig, deshalb wird jedes Ermittlungsverfahren eingestellt. Es kommen leider immer wieder Journalisten auf die Idee, diesen Zusammenhang zu verschweigen und dadurch einen vermeindlichen "Skandal" aufdecken zu können. Und es gibt leider immer wieder solche Leser wie Dich, die auf solche Revolvergeschichten reinfallen. --212.114.234.208 00:04, 13. Dez 2004 (CET)

Das ist nur einer von vielen Berichten, und das aus dem Jahr 2002. Inzwischen werden diese Pässe in der gesamen Neonaziszene verbreitet. Es ist keine Aktion irgendwelcher Verrückter, sondern gezieltes Instrument Propaganda unter die Leute zu bringen. Malula 00:15, 13. Dez 2004 (CET)

Die Aussage, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch überdauert hätte und auch später nicht irgendwann untergegangen wäre, stammt nicht vor irgendwelchen Geisteskranken oder von sogenannten "Revisionisten", sondern vom Bundesverfassungsgericht. Aussagen des Bundesverfassungsgerichts werden nicht dadurch ungültig, daß irgendwelche Spinner sie dazu mißbrauchen, sich wichtigzutun und Spielzeugpässe und -Führerscheine zu drucken. Urteile des Bundesverfassungsgerichts haben in unserem Staat praktisch Verfassungsrang, sie brechen also sogar entgegengesetzte Gesetze! Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind also insbesondere nicht nur bloße Meinungen oder Theorien. Daß das Deutsche Reich weder 1945 noch später untergegangen ist, ist bundesdeutsche Staatsdoktrie mit Verfassungsrang! Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich geurteilt, daß sich diese Aussage aus dem Grundgesetz ergibt und nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre ist. Es steht natürlich jedem frei, sich gegen das Bundesverfassungsgericht und das Grundgesetz zu stellen, aber ein solches Verhalten wird nicht dadurch legitimiert, daß man dem Bundesverfassungsgericht "Revisionismus" unterstellt. --212.114.234.208 00:29, 13. Dez 2004 (CET)

das BVG verklausulierte, dass es gesetzlich der Auffassung des GG folgen muss, dass es nur einen, einen "gesamtdeutschen", oder wie immer man es nennen will, Staat der Deutschen geben möge. Das wurde, wie Southpark richtig sagt, unter dem Eindruck der Welt von 1973 gesprochen, als es zwei deutsche Staaten gab, als Deutschland, "die deutsche Nation", geteilt war. Ich vermute, das BVG würde heute vielleicht an seinem Identitäts-Spruch über die beiden Staaten BRD und D.R., die ein und derselbe sein mögen, festhalten, weil ja das GG unverändert von der Unteilbarkeit der Würde "Nationalstaat" ausgeht.

Die Frage, inwiefern das 1871 gegründete deutsche Staatswesen, welches lange als "Deutsches Reich" firmierte, heute noch existiert, berührt nicht nur die juristische Frage, sondern auch die der Legitimation. Inwieweit wollte ein deutscher Bürger den hiesigen Staat heute noch durch den damaligen Gründungsakt (Sieg über Frankreich, Kaiserkrönung in Versailles!) legitimiert sehen? --Boggie 03:59, 13. Dez 2004 (CET)

An Alex und Langec Hoffe, daß ich meinen Diskussionsbeitrag hier richtig einfüge. Naja: Ich nehme die Kritik zur Kenntnis. Ist auch gerechtfertigt. Speziell das 90er Jahre Urteil habe ich bisher nur 1x im Netz gefunden (Forum). Ich fand es damals nicht aussergewöhnlich und hatte es daher nicht archiviert. Deswegen kann ich über den Zusammenhang/AZ nix mehr sagen (ist schon Jahre her). Sorry. Und "ja", www.verweserjoergstorm.de ist unsere IAdresse. Und übrigens keine "Satire". Daß ich Argumente verwende, die in rechtsextremen Kreisen eventuell ähnlich klingen mögen ("Politiker der BRD/DDR konnten nicht für das Deutsche Reich zeichnen), kann ich leider nicht verhindern. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, daß von uns bzw. mir immer allein in Bezug auf das Deutsche Reich als Republik seit 1919 gehandelt/agiert wird ! Und den "rechtsextremen" liegt doch immer eindeutig nur was am Nazidrecksreich ! Ich bitte darum, diesen Unterschied zu sehen und zu achten ! Abschließend möchte ich zur Seite "Deutsches Reich" hier bei wikipedia anmerken, daß ich den jetzigen Artikel eigentlich recht gut finde. "eigentlich" deswegen, weil geschichtliche Schilderungen mit juristischen Betrachtungen (BVerfG `73) gemixt werden. Das kann nicht jeder wechseln.

Nach dem was jetzt im Artikel steht, wäre nämlich folgendes genauso richtig: Die Bundesrepublik Deutschland kann danach also nicht als "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches angesehen werden, sondern sei identisch mit einem neu organisierten Teil "Deutschlands". Dieser Teil ist lt. BVerfG (teil)identisch mit dem Staat "Deutsches Reich" (aber wie gesagt keinesfalls Rechtsnachfolger).

Außerdem weise ich darauf hin, daß der oben zitierte Satz "Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das......." eventuell gar nicht im 73er Urteil steht, sondern von Carlo Schmidt stammt. Ich kann das jetzt aber nicht mit letztendlicher Sicherheit sagen.

Warum kannst Du das nicht mit letztendlicher Sicherheit sagen? Gib den Satz doch einfach einmal in Google oder eine andere Suchmaschine ein, und Du wirst auf das 1973er Urteil des Bundesverfassungsgerichts stoßen. Gruß, --TA 20:41, 30. Nov 2005 (CET)
Habe das mal gemacht und bin da auf http://lexikon.idgr.de/k/k_... gestoßen. Tatsächlich ist es scheinbar so, daß ich Recht hatte, da zum nachlesenden Vergleich auf Carlo Schmidt hingewiesen wird. Das BVerfG bringt einen online auch nicht weiter, da es nicht bis zum Jahre 73 zurückgeht. Letztendlich muß wahrscheinlich sogar bezweifelt werden, daß das Urteil so existiert, da diesbezüglich alle nur nach- und abschreiben, was sich im Netz so findet. Ich habe jedenfalls mindestens ein halbes Dutzend völlig verschiedener Aktenzeichen gefunden, die für allein dieses 73er Urteil im Netz zugewiesen/erwähnt werden.Gruß Jörg Storm

künftig sollte man zwischen geschichtlicher und (aktueller) juristischer Betrachtungsweise hier a bisserl unterscheiden. Das wird wahrscheinlich nicht möglich sein ? Begründung: Die Juristerei ob- bzw. unterliegt oftmals völlig den Mächtigen des "aktuellen" Staates. Die Geschichte kann zwar auch verfälscht werden - allerdings war`s letztlich immer so wie es war, was eine tatsächliche Fälschung völlig ausschließt. DAS kann die Juristerei niemals bieten. Ich möchte das so erklären: Vor wenigen Jahrhunderten war es in sogenannten "zivilisierten Staaten" legal, Sklaven zu "haben". Tatsächlich ist das aber ein Verbechen gegen die Menschlichkeit. Juristerei ist also mehr als zweischneidig und deshalb i.B. auf geschichtliche Betrachtungen im "hier und heute" oftmals sehr unzureichend. Der Mix jedenfalls führt hier zu Streit und Unverständnis. Für ein Lexikon eine sehr unschöne Situation. Gruß JörgStorm / Henry

Gründer des Kaiserreiches

Am Anfang des Artikels heißt es: Deutsches Reich war die offizielle Bezeichnung des 1871 vom preußischen Politiker Otto von Bismarck gegründeten ersten deutschen Nationalstaates. Das finde ich etwas unklar formuliert, Bismarck hat zwar entscheidend dazu beigetragen, dass es zur Gründung des Deutschen Reiches kam, aber formal "gegründet" wurde es von den Deutschen Fürsten, die Wilhelm zum Kaiser ausriefen. Oder? Wie könnte man das besser formulieren? Ansonsten finde ich den Artikel in der jetzigen Form schon sehr gut. --Fantom 18:43, 2. Okt 2004 (CEST)

.... die Formulierung war von mir und ich habe auch über die gleiche Frage nachgedacht.

Ich versuche einmal, eine umfassendere Darstellung zu machen. Es kann von drei Akteursgruppen ausgegangen werden:

  • Preußen mit Bismarck
  • die relativ neue Nationalbewegung in den deutschen Staaten
  • die europäischen Mächte

Diese drei Akteure waren Sebastian Haffner zufolge durch folgende politischen Realitäten verbunden:

  • das Königtum Preußen hatte seine Macht beständig ausbauen können und war neben Österreich zur Vormacht unter den deutschen Staaten geworden ( Preussisch/Österreichischer Gegensatz )

  • die relativ junge Nationalbewegung, die 1848 mit ihrer Revolution gescheitert war, als Preussen ihr die Unterstützung noch verweigerte ( Gegensatz Nationalbewegung / Preussen )

  • die am Wiener Kongress 1815 teilnehmenden Mächte sahen ihre Interessen durch eine weitere Großmacht allgemein verletzt, fanden aber nach Preussens Siegen gegen Österreich und Frankreich (1866-1871) zu keinem Bündnis zusammen, Russland soll sogar eher Pro-Preussen agiert haben. ( Gegensatz europ. Mächtesystem / Deutsches Reich )

Als Handlung Bismarcks kann außenpolitisch die militärische Durchsetzung gegen Österreich und Frankreich und die Verständigung auf ein Stillhaltens Russland gelten. Innenpolitisch sah Bismarck ein Zweckbündnis mit der aufsteigenden deutschen Nationalbewegung, die im (aus dem revolutionären Frankreich hervorgegangen) Napoleon ihren "illegitimen Vater" (Haffner) hatte, als notwendig an.

Ich glaube, der Unterschied von 1848(Deutsche Revolution) und 1871 liegt auch darin, daß 1848 Preussen ablehnte, weil die Nationalen an der Spitze der Bewegung gestanden und Preussen gefolgt wäre. 1871 war jedoch Preussen anführend bei der Reichsgründung und "schenkte in quasi alterväterlicher Weise" (meine Worte) der Nationalbewegung ihr Reich.

So ist es zumindest nicht falsch, dass Bismarck tatsächlich der Gründer war. Ferner liesse sich sagen, daß im o.g. dritten Gegensatz eine Geburtsfolge des neuen Staates anklingt, die darin bestand, daß seine Geburt das bestehende Mächtegleichgewicht auflöste. Diese Problem wurde von Bismarck meisterhaft behandelt, von der Führungsschicht um Wilhelm II., dem englischen(?) Trend folgend, zunehemend in imperialen/imperialistischen Maßstäben dachte.

Ein Akteur der somit etwas zu kurz kommt, ist der politisch relevante Teil der preussische Gesellschaft, der in den Begriffen Militäraristokratie, Bürgertum und Industrie, Besitzständen und Kaiser seinen Ausdruck findet.

--Boggie 23:31, 2. Okt 2004 (CEST)

Ich glaube, Fantom meinte aber eigentlich, daß der formale Gründungsakt in Versailles durch die Fürsten geschah. Vorschlag: Deutsches Reich war die offizielle Bezeichnung des 1871 auf Betreiben des preußischen Politikers Otto von Bismarck gegründeten ersten deutschen Nationalstaates. --Alexander Fischer 05:50, 3. Okt 2004 (CEST)

Hast recht, ich hab's nicht richtig gelesen, dafür viel Text produziert. Naja, das war's aber, worüber ich wegen Bismarck nachdachte :-) Zu Deiner Formulierung: auf Betreiben trifft's nicht ganz, wie wäre es vielleicht mit unter der Federführung Bismarcks ..? --Boggie 08:50, 3. Okt 2004 (CEST)

Betreiben oder Federführung ? Meine erste Idee lautete auf maßgebliches Betreiben. Was soll's nun sein? Irgendwie stimmen ja beide Begriffe und weiter ausholen sollte man in diesem einletenden Satz auch nicht, da weiter unten ein Abschnitt der Geschichte ja quasi als Bismarckepoche gekennzeichnet ist und dem Interessierten die Möglichkeit gibt, sich über Bismarcks Beteiligung an der Reichsgründung näher zu informieren. --Fantom 12:14, 3. Okt 2004 (CEST)

Nachdem die Diskussion hier eingeschlafen ist, habe ich einfach mal die Formulierung entsprechend meinem Vorschlag abgeändert. --Alexander Fischer 22:34, 15. Nov 2004 (CET)

gut, gut. bin auch prompt wieder aufgewacht. ohne jetzt gleich was ändern zu wollen, will ich nur sagen, was mir gerade dazu einfällt: eigenständig als politiker kann bismarck vermutlich nicht angesehen werden. seine handlungen sind nur vor dem hintergrund zu verstehen, dass er im dienst des preussischen staats und seines königs stand. ferner sticht mir mehr ins auge, dass die Reichsgruendung nicht auf deutschem boden, sondern im versaille des gerade besiegten frankreichs stattfand. grüsse. --Boggie 01:21, 16. Nov 2004 (CET)

Siehe auch hier.

Kaiserreichlastigkeit – Sinn und Zweck dieses Artikels

Ich habe die Angaben zur Gliederung des Reichsgebietes von 1871 wieder entfernt, da sie m.E. eher in den Artikel Deutsches Kaiserreich gehören und dort eigentlich schon seit längerem eingearbeitet sind. Auch einige andere Details, die auf m.E. ein zu großes Übergewicht des Kaiserreiches in der Darstellung hinweisen, habe ich entfernt.
Daher stellt sich natürlich wieder vom neuen die Frage, was eigentlich in diesen Artikel noch einfließen soll. Es müßte eine Darstellung sein, die praktisch epochenübergreifend einen Überblick der Zeit von 1871 bis 1945 leistet, ohne die drei spezielleren Epochenartikel obsolet zu machen, indem Kontinuitäten und Brüche in dieser Zeit herausgestellt werden. Jedoch muß vermieden werden, daß ein solcher Artikel wieder so konfus endet, wie der vorliegende Artikel es bis Anfang August gewesen ist.

Gibt es Vorschläge, in welcher Form man den Artikel noch erweitern könnte oder sollte man ihn in seiner jetzigen Form für abgeschlossen erklären? --Alexander Fischer 01:09, 3. Dez 2004 (CET)

Einwohner, Fläche und Bevölkerungsdichte?

Mich würden die rein geographischen und demographischen Werte interessieren, auch ihre Entwicklung von 1871 bis 1944. --80.133.200.50 16:56, 11. Feb 2005 Signatur nachgetragen --Alexander Fischer 17:25, 11. Feb 2005 (CET)

Überarbeitung

Habe den Artikel in Überarbeiten eingestellt, da es offensichtlich eine Hauptseite und ein vermutl. oft gesuchter Begriff ist. Besonders ein ausformulierter zeitlicher Abriss anstelle der bisherigen einfachen Auflistung (1., 2., 3. Reich) wäre hilfreich. Rechtsfragen sind für meinen Begriff zu dominant. --213.54.195.19 03:07, 13. Feb 2005 (CET)
Vorweg eine Frage: Was meinst du mit "eine Hauptseite"? Im Übrigen stimme ich deinen Kritikpunkten nicht zu, weil es "das" deutsche Reich nie gegeben hat. Dieser Artikel sollte nicht die Aufgabe haben, eine Fortsetzungsgeschichte vom HRR über das Kaiserreich zum Dritten Reich zu schreiben, weil diese "Reiche" zu unterschiedlich waren. Es genügt meiner Meinung nach, wenn dieser Artikel erklärt, warum sich diese drei Gebilde "Reich" nannten. (D.h. man könnte noch in einem Satz den Begriff "Drittes Reich" bzw. "Großdeutsches Reich" erklären.)
Aber wenn wir schon bei diesem Thema sind: Es würde mich allerdings sehr interessieren, wie die Weimarer Republik darauf kam, die Staatsbezeichnung "Deutsches Reich" weiterzuführen. Insbesondere den Linken dürfte diese monarchistische Bezeichnung doch überhaupt nicht gefallen haben. Gibt es historische Belege für Verhandlungen in dieser Frage?
Die Rechtsfragen müssen hier drinbleiben, weil sonst sofort wieder irgendein Spinner von einer Exil- oder kommissarischen Regierung des "Deutschen Reiches" kommt, der die Legitimität der Bundesrepublik widerlegen will.
Viele Grüße, Langec Langec 21:22, 13. Feb 2005 (CET)

Ende des HRR

Ich habe mal den Abschnitt zum Ende des Heiligen Römischen Reiches, insbesonders zu den Ursachen, komplett von seinem historischen Unsinn befreit (hoffe ich zumindest) und etwas ergänzt. Schade dass es trotz der intensiven Diskussion hier noch keinem vorher aufgefallen ist, mag sein da es ja nicht direkt mit dem Deutschen Reich zusammenhängt. Für Fragen und Diskussionen darüber stehe ich natürlich gern zur Vefügung. Gruß --Finanzer 2. Jul 2005 00:32 (CEST)

@Finanzer: das war kein Unsinn. Du hast getilgt:

.... Das Kernproblem bestand darin, dass der Habsburger als Sachwalter des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation seinen Titel nur ad personam hätte niederlegen dürfen und er sich statt dessen dafür entschied, das Amt des „gesamtdeutschen“ Kaisers zu beseitigen. ...

Es gab in den 70er Jahren mal eine eigene Diskussion unter Historikern über genau das Thema, ob es dem Habsburgerkaiser zustand, das Reich aufzulösen. Die Mehrheitsmeinung dieser natürlich sehr akademischen Diskussion war "nein". Es sei im nur zugestanden, für sich als Person die deutsche Kaiserkrone niederzulegen und diese allenfalls ruhen zu lassen. Beste Grüße TTaube

Erstens hat diese Diskussion in diesem Artikel nichts zu suchen sondern höchstens noch im HRR und auf der anderen Seite ist diese Behauptung meines Wissens nicht unumstritten. Gruß --Finanzer 5. Jul 2005 10:19 (CEST)
Warum so aufgeregt im Umgangston? Mach dich mal locker. In dem Artikel geht es genau um die Vorgänge der Kaiserkronenniederlegung. Sie passt hier gut und, da hast du ja Recht, ggf. auch im HRR. Von unumstritten kann, da hast du auch recht, kann nicht die Rede sein, sonst wäre das Thema damals ja auch nicht Bestandteil einer akademischen Tagung gewesen. Wenn du mehr darüber weißt oder gar Spezialist dazu bist, wäre ich dir dankbar, wenn du die Diskussion der Historiker unter HRR oder hier im Artikel beschreibst, weil es eine sehr interessanter Aspekt ist. Freundlicher Gruß TTaube 5. Jul 2005 10:28 (CEST)

Sorry, sollte nicht aufgeregt klingen. Da ich auf Arbeit bin kann ich halt nur keinen langen Sermon abliefern ;-) Zu den anderen Sachen wegen der Diskussion unter den Historikern etc. werde ich mal nachschlagen in einem Buch hatte ich einen längeren Abschnitt zu diesen Vorgängen 1806 und die heutige Bewertung gelesen. Ich werde den heute abend mal raussuchen und gegebenenfalls weiter recherchieren und dann beide Artikel entsprechend ergänzen. Und als Fachmann auf dem Gebiet würde ich mich auch nicht bezeichnen, eher als interessierter Laie. Auch von mir einen freundlichen Gruß --Finanzer 5. Jul 2005 10:34 (CEST)

Prima, danke. Ich warte so lange ab. Den Sachverhalt mit der Historikertagung habe ich übrigens eher am Rande aufgeschnappt in einem Buch das eigentlich die französische Revolution und Napoleon behandelte. Bin gespannt, was du rausfindest. TTaube 5. Jul 2005 10:38 (CEST)

Hallo, ich habe das Ende de Reiches im Artikel Heiliges Römisches Reich kräftig aufgebohrt und hoffentlich nicht zu detailliert dargestellt, das sollte mE einiges klären. Also wenn, dann sollte hier eine Kurzfassung eingestellt werden, wozu ich aber ehrlichgesagt erst mal keine Lust habe ;-). Gruß --Finanzer 7. Jul 2005 02:58 (CEST)

Verständlich nach der Mordsarbeit die du dort geleistet hast. TTaube 17:19, 18. Jul 2005 (CEST)

Überarbeiten-Baustein: Zusammenschluss der süddeutschen Staaten mit dem Norddeutschen Bund

Statt eines Editwars: M-A-S stellte die Version ein, dass der Deutsch-Französische Krieg eine Folge des Zusammenschlusses der süddeutschen Staates mit dem Nordeutschen Bund gewesen sei. Ich bleibe dabei, das dies erst nach Sedan geschah. Antaios 16:43, 13. Aug 2005 (CEST)

Richtig. In dem Abschnitt ist fast mehr von Frankreich die Rede. Weder Bismarck noch Wilhelm I waren besonders versessen darauf, Deutsche zu werden. Bismarck setzte sich eher an die Spitze eines Trends, den er, wenn er ihn nicht aufhalten konnte, dann lieber selbst bestimmen wollte. Das ganze hatte innerdeutsche Wurzeln, die bis tief in den Vormärz reichten. FRankreich spielt für die Reichsgründung keine so große Rolle, wie im Artiekl nahegelegt wird. Auch nicht die tatsäche, dass sie in Versailles stattfand.

Karte „Deutsches Reich 1871“

Diese Karte enthält leider einige Fehler und muss überarbeitet werden. Kritikpunkte:
  1. Preußen taucht auf der Karte überhaupt nicht auf, stattdessen sieht es so aus, als ob die preußischen Provinzen alle eigenständig gewesen wären.
  2. Statt der „thüringischen Staaten“, die alle eigenständig waren, ist Thüringen als Gesamtstaat dargestellt. Dieser existiert jedoch erst seit 1920.
  3. Mecklenburg gibt es erst seit 1934, vorher gab es zwei Staaten: M.-Schwerin und M.-Strelitz.
  4. Die Staaten Lübeck und Waldeck fehlen völlig.
  5. Das Saarland war keine eigenständige preußische Provinz, sondern gehörte größtenteils zur Rheinprovinz.
  6. Es sieht so aus, als ob die Pfalz eigenständig gewesen wäre, sie gehörte jedoch zu Bayern.
  7. Bremerhaven als Bremer Exklave war damals wesentlich kleiner als heute.
  8. Die kleinsten Exklaven wegzulassen, ist vertretbar, die größeren Exklaven Oldenburgs jedoch sollten eingezeichnet werden.
  9. Bei folgenden Staaten/Provinzen stimmen die Grenzen nicht ganz: Westfalen, Ostpreußen, Hamburg, Hessen.
  10. Zwar nur ein kleiner Fehler, aber Helgoland ist erst seit 1890 deutsch.
  11. Bei Elsaß-Lothringen, Hessen-Nassau und Sachsen (d. h. der preußischen Provinz) fehlt die Beschriftung. Auch Hohenzollern könnte beschriftet werden.
  12. Eine eindeutigere Farbgebung wäre wünschenswert, damit z. B. die Exklaven innerhalb der thüringischen Staaten leichter zuzuordnen sind.
Kleinere Schönheitsfehler wären durchaus zu verschmerzen, aber in diesem Fall ist es doch ein bisschen arg. Ich habe die Karte daher vorübergehend aus dem Artikel genommen. - Korny78 22:33, 14. Aug 2005 (CEST)
Hallo Korny78, das Bild riecht nach URV und wird allein deshalb schnell verschwinden. Siehe Octavian_primus. --Langec Langec 23:59, 24. Aug 2005 (CEST)

Karte Deutsches Reich 1925 Die Karte enthält einen Fehler: Das Land "Waldeck" kam nach 1918/19 per Volksabstimmung an Preußen.

Das ist so nicht richtig. Siehe Waldeck#Geschichte. --Alexander Fischer 14:35, 14. Okt 2005 (CEST)

Deutsches Reich vs. deutsches Reich

Heutigen PISA-Schülern kann man es nicht zumuten, zwischen Deutschem Reich und deutschem Reich zu differenzieren. Zumindest sollte eine Klarstellung erfolgen, dass dieser Artikel sich nur mit einem Abschnitt der Gesamtgeschichte beschäftigt und eine Weiche am Anfang erfolgen. Die Idee, Lemma "Deutsches Kaiserreich" zu benutzen, ist nett, aber entbehrt der vorgeprägten Begrifflichkeit. --Yanestra 02:04, 6. Nov 2005 (CET)
Bevor du hier etwas bearbeitest, erkläre bitte mal, was du mit "deutschem Reich" (klein) eigentlich meinst. Im Übrigen heißt der Hauptartikel Deutsche Geschichte. --Alexander Fischer 02:19, 6. Nov 2005 (CET)
Du kannst bei Wikipedia keinen Begriff am Anfang klein schreiben: Schade. deutsches Reich bedeutet meiner Meinung nach die (drei) deutschen Reiche, nicht aber das Deutsche Reich, was auch wieder zu irgendeiner Zeit willkürlich herdefiniert wurde. Daher die Forderung nach besager Weiche. Wer ansonsten den Begriff nicht kennt, muss blättern, bis er ganz unten auf "Deutsche Geschichte" stößt, falls er kapiert, wo das Problem liegt. Für eine Recherche nicht ermutigend...--Yanestra 04:01, 6. Nov 2005 (CET)
Also:
1. Das HRR als deutsches Reich zu bezeichnen, sind teutschthümelnde Ansichten aus dem 19. Jahrhundert, ich verweise auf den HRR-Artikel. Daß man sich bei der Namensnennung 1871 aufgrund dieser damals verbreiteten Ansicht auf das HRR bezog, wird im gegenwärtigen Zustand des Artikels schon erwähnt.
2. Es ist richtig, daß das Kaiserreich offiziell Deutsches Reich hieß, allerdings hießen auch die Weimarer Republik und Deutschland während der Nazizeit offiziell so, so daß man sich in der WP für diese Epoche auf das Lemma Deutsches Kaiserreich geeignet hat (wo übrigens noch sehr viel grundlegendes geschrieben werden müßte)
3. Wenn man die fiktive Kontinuität von Otto I. bis Hitler in einem Artikel behandeln will (was als kulturgeschichtliches Phänomen extrem sinnvoll wäre), empfiehlt sich vielleicht das Lemma Deutsche Reiche, man kann auch geeignet von hier auf dort verlinken
4. Das habe ich mir nicht alles ausgedacht, sondern spiegelt in etwa den Konsens in der Geschichtswissenschaft zu Beginn des 21. Jahrhunderts wieder. Den PISA-Kid-Vergleich bitte ich zu unterlassen, aus dem Alter bin ich raus. ;) --Alexander Fischer 04:28, 6. Nov 2005 (CET)

Benutzer:AlexF: Teutschtümelei?, was schreibst du für einen Unsinn! Wie wurde das Reich denn seit Gründung des Ostfränkischen Reiches und HRR auch genannt und mit welchen Worten löste hat der letzte Kaiser Franz II das HRRDN denn auf: ... „Deutsches Reich”! Aber du bist ja natürlich ein ganz schlauer Geschichtenschreiber, da du ja im 21. Jhrhd. lebst und die Geschichte aus ideologischer Sichtweise neu bewertest! >BenG< 25.11.05

Hallo, erst informieren, dann Unsinn behaupten. Zu Zeiten Otto I. hiess das Reich nicht deutsches Reich, sondern regunum francorum orientalum oder schlicht regunum francorum. Die Fremdbezeichnung deutsch besser teutonicorum kam erst im 12. Jh. auf. --Finanzer 10:18, 25. Nov 2005 (CET)

Unschöne Passivkonstruktion

Im Artikel steht:

Die Gebiete östlich von Oder und Neiße, einschließlich der Städte Stettin und Swinemünde (insgesamt etwa ein Viertel der Fläche von 1937), wurden in Folge des Potsdamer Abkommens vom Reich abgetrennt und dem Staatsgebiet Polens bzw. der Sowjetunion zugeordnet.

  1. wer ordnete zu?
  2. das ganze klingt so korrekt. Ist das so genannte Postsdamer Abkommen wirklich mit dem Haager Landkriegsordnung vereinbar, der tief greifende Eingriffe von Besatzern in den Bestand des besiegten Staates verbietet?
  3. ist die Vertreibung der Schlesier, Pommoraner und Ostpreußen die sich aus der "Zuordnung" ergibt mit dem Haager Landfrieden vereinbar?

Du bist Bundesdeutschland 12:24, 12. Nov 2005 (CET)

Abschnitt Gründung

In diesem Abschnitt stimmt etwas nicht mit der zeitlichen Abfolge. Bayern, Baden und Württemberg schlossen sich bis zur Gründung des Reiches eigentlich nie politisch dem Norddeutschen Bund an. Welcher der beiden hessichen Staaten ist gemeint? Hessen-Kassel wurde 1866 von Preußen annektiert, Hessen-Darmstadt gehörte zu den Gründungsstaaten des Norddeutschen Bundes, der ja erst nach dem Deutschen Krieg entstand. Jemand, der sich mit der Ereignisabfolge besser auskennt, möge bitte den Abschnitt überarbeiten. --Alexander Fischer 13:25, 14. Nov 2005 (CET)



Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Deutsches Reich und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 8.2.2006 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).


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