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Der Artikel Einwohner gehört zur Kategorie: Politischer Begriff
Ein Einwohner ist der gemeldete und in der Einwohnermeldedatei mit seinen Daten eingetragene Bewohner einer Gemeinde oder eines Landes.
Im Unterschied zum Einwohner haben Bürger bzw. Staatsbürger besondere Rechte und Pflichten. Sie dürfen an politischen Wahlen teilnehmen. Andererseits sind sie auch wählbar. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, besondere Aufgaben für das Gemeinwesen zu übernehmen, z.B. die Übernahme eines Schiedsamtes.
In historischer Zeit galten zunächst nur männliche Erwachsene als Einwohner. In der uns heute vertrauten Bedeutung beginnt die Verwendung von "Einwohner" in Dörfern Südwestsachsens bereits um 1700 durch den fließenden Übergang aus Inwohner (altertümliche Begriffe für Einwohnerin: Infrau, Innfrau).
Siehe auch
als:Einwohner
Diskussion der Autoren über den Artikel: Einwohner
"einen in seiner Wohnung Wohnenden" Sicher ? noch nie gehört... ---Nerd 08:55, 28. Apr 2003 (CEST)
- Der Begriff ist trivial, stimmt, seine Bedeutung ist meistens klar aus dem Kontext ersichtlich. Sowas verlangt keinen Textlink.Ja das stimmt scchon
Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Einwohner und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 8.2.2006 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).