Führererlass

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Der Artikel Führererlass gehört zur Kategorie: Rechtsgeschichte, Nationalsozialismus
Mehrere Anordnungen von Adolf Hitler, der den Titel "Führer und Reichskanzler" für sich beanspruchte, werden allgemein Führererlass oder -befehl genannt (siehe auch Befehl und Erlass). Das Ermächtigungsgesetz von 1933 gab Hitler die Vollmacht, Befehle zu erlassen, die wie ein Gesetz Gültigkeit hatten. Somit war Deutschland seit 1933 eine Diktatur unter Hitler. Dessen Anordnungen waren oft ein eklatanter Verstoß gegen die Menschenrechte und auch ein Bruch der Weimarer Reichsverfassung.

Beispiele für Führererlasse bzw. -befehle

Die nachfolgende Aufzählung ist nicht vollständig und gibt nur Beispiele wider:

Führererlass zum Euthanasieprogramm (1939)

Dieser geheime Befehl Hitlers gab Ärzten die Anordnung, dass "nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken der Gnadentod gewährt werden kann". Hierzu wurden alle psychisch Kranken mit mehr als fünf Jahren Anstaltsaufenthalt auf besonderen Meldebögen erfasst. Man nimmt an, dass zwischen 60.000 und 80.000 Behinderte dem so genannten Euthanasieprogramm zum Opfer fielen.

Siehe auch: Aktion T4

Planmäßige Ermordung der Juden (Die Endlösung)

Unter Historikern gilt es als gesichert, dass Hitler spätestens seit Sommer 1941 Befehle zur Vernichtung der europäischen Juden gegeben (Holocaust) hat, auch wenn diese Befehle offenbar nicht in Schriftform ergangen sind.

Siehe auch: Wannseekonferenz, Historikerstreit

Kommissarbefehl

Es wird angenommen, dass der Kommissarbefehl zumindest mit Hitlers Billigung ergangen ist, auch wenn er nicht seine Unterschrift trägt.

Nach diesem Befehl sollten alle politischen Kommissare der Roten Armee sofort nach ihrer Gefangennahme erschossen werden.

Führerbefehl an Rommel, 9. Juni 1942

Dieser Befehl erging schriftlich an Generalfeldmarschall Erwin Rommel. Darin wurde angeordnet, dass deutsche politische Flüchtlinge, die auf französischer Seite im Afrikakrieg kämpften, zu erschießen seien.

Siehe auch: Afrikakorps

Führerbefehl an Rosenberg, 1. März 1942

Juden und Freimaurer wurden von Hitler bezichtigt, Urheber des Zweiten Weltkriegs zu sein. Reichsleiter Alfred Rosenberg erhielt mit Befehl vom 1. März 1942 die Vollmacht, Büchereien und Archive, deren Inhalt man Juden oder Freimaurern zuordnete, zu beschlagnahmen.

Führerbefehl ("Nerobefehl" bzw. Befehl "Verbrannte Erde") vom 19. März 1945

Beim Rückzug der deutschen Armee vor den feindlichen Truppen sollte den Feinden auf dem Reichsgebiet buchstäblich nichts anderes als verbrannte Erde in die Hände fallen.

Führerbefehl an die Berliner Bevölkerung, 22. April 1945

Dieser Befehl wurde über Flugblätter verbreitet. Er ordnete die sofortige Erschießung von Personen an, welche die deutsche "Widerstandskraft" beim Kampf um Berlin schwächten (so genannte Defätisten).

Verwandte Themen

Literatur

  • Martin Moll (Hrsg.): "Führer-Erlasse" 1939-1945. Steiner, Stuttgart 1997, ISBN 3515068732 - (Edition sämtlicher überlieferter, nicht im Reichsgesetzblatt abgedruckter, von Hitler während des Zweiten Weltkrieges schriftlich erteilter Direktiven aus den Bereichen Staat, Partei, Wirtschaft, Besatzungspolitik und Militärverwaltung)
  • Reichsgesetzblatt

Weblinks



Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Führererlass und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 8.2.2006 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).


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