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Der Artikel Flagge Nordrhein-Westfalens gehört zur Kategorie: Flagge, Nordrhein-Westfalen
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Die Flagge Nordrhein-Westfalens besteht aus den Farben Grün, Weiß und Rot. Die Farben sind eine Kombination der Provinzialfarben des Rheinlands (Grün-Weiß) und Westfalens (Weiß-Rot).
Bei der Landesdienstflagge ist das Wappen auf der Landesflagge zu sehen. Es vereint die Wappenbilder der drei Landesteile Lippe (rote Rose), Rheinland (Rhein) und Westfalen (Pferd).
Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Flagge Nordrhein-Westfalens und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 8.2.2006 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).

