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Der Artikel Gemeindearten in Deutschland gehört zur Kategorie: Politische Geographie, Kommunalpolitik, Kommunalrecht
Je nach Größe, Bedeutung bzw. Aufgabenstellung werden die Gemeinden in den einzelnen deutschen Bundesländern in verschiedene Gemeindearten eingeteilt. Dabei kann man unterscheiden zwischen rechtlichen Bezeichnungen und Bezeichnungen für Werbezwecke. Im folgenden werden diese unterschiedlichen Begriffe alphabetisch aufgelistet und kurz erläutert.
Definition Gemeinde
Vertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands |
Unter dem Begriff Gemeinde versteht man die Grundeinheit der kommunalen Selbstverwaltung, oder anders ausgedrückt, die unterste Stufe im Verwaltungsaufbau eines föderalistischen Staates. Die Gemeinde besitzt Rechtspersönlichkeit.
In Deutschland sind Gemeinden Gebietskörperschaften. Diese umfassen das ganze Spektrum von der kleinsten Landgemeinde (wie z.B. Wiedenborstel in Schleswig-Holstein mit 6 Einwohnern) bis zur großen Weltstadt (z.B. Berlin ca. 3,5 Mio. Einwohner).
Die Gemeinden haben Gebietshoheit (die Gemeinde hat die Hoheit über ihr Gebiet), die Allmitgliedschaft (alle Bewohner der Gemeinde sind "Mitglied" in der Gebietskörperschaft Gemeinde) und die Allzuständigkeit (die Gemeinde ist grundsätzlich zunächst einmal für alles zuständig in ihrem Gebiet). Für natürliche Personen ergibt sich die Mitgliedschaft in der Gebietskörperschaft aus dem Wohnsitz, für juristische Personen aus deren Sitz. Neben den Gemeinden sind z.B. der Staat (Bund und Bundesländer) sowie Gemeinde- bzw. Kommunalverbände (wie z. B. Landkreise) Gebietskörperschaften.
Siehe auch: Siedlung, Ort, Wohnplatz
Rechtliche bzw. historisch überlieferte Bezeichnungen
Siehe auch: Liste der kreisangehörigen Städte mit Sonderstatus in DeutschlandAmtsangehörige Gemeinde/Stadt
Kreisangehörige Gemeinde, die gleichzeitig einem Amt angehört. Das Amt ist eine Art der Verwaltungsgemeinschaft in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. In diesen Ländern können sich kreisangehörige Gemeinden desselben Landkreises zu einer neuen Körperschaft des öffentlichen Rechts (dem "Amt") zusammen schließen. Das Amt erledigt für seine amtangehörigen Gemeinden bestimmte festgelegte Aufgaben (Kostenersparnis). Im Gegensatz dazu gibt es die amtsfreie Stadt oder amtsfreie Gemeinde, die alle kommunalen Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt.Siehe auch: Verbandsangehörige Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaftsangehörige Gemeinde, Ortsgemeinde
Amtsfreie Gemeinde/Stadt
Kreisangehörige Gemeinde, die keinem Amt angehört und insofern alle kommunalen Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt. Es gibt sie in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Im Gegensatz dazu die amtsangehörige Stadt oder amtsangehörige Gemeinde.Siehe auch: "Einheitsgemeinde", "Verbandsfreie Gemeinde", "Verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinde"
Bergstadt
Eine Stadt, in der Bergbau betrieben wurde oder wird, durfte sich früher "Bergstadt" nennen. Diese Bezeichnung kann bis heute beibehalten werden, auch wenn die Stadt kein aktives Bergwerk mehr besitzt. Besondere Rechte hat die Stadt durch diesen Titel nicht. Beispiele für Bergstädte: Annaberg-Buchholz, Clausthal-Zellerfeld und Freiberg (Sachsen).Einheitsgemeinde
- Umgangssprachlicher Begriff für alle selbständigen Gemeinden, insbesondere für solche Gemeinden, die aus mehreren Ortsteilen bestehen. Bsp.: Die Gemeinden A, B und C wurden zu einer neuen Einheitsgemeinde D vereinigt. Im Saarland auch Großgemeinde (z. B. Gersheim).
- In einigen Bundesländern die offizielle Bezeichnung für alle kreisangehörigen Gemeinden, die nicht Mitglied in einer Verwaltungsgemeinschaft (Bayern), Samtgemeinde (Niedersachsen) bzw. Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz) sind. Sie erledigen alle kommunalen Aufgaben in eigener Zuständigkeit.
- In Hamburg und Berlin der verfassungsrechtliche Begriff dafür, dass Aufgaben der Kommune und des Landes nicht getrennt sind.
Flecken
Eine historisch überlieferte Bezeichnung für eine größere kreisangehörige Gemeinde mit stadtähnlichen Rechten. Der Titel "Flecken" war ursprünglich mit besonderen Rechten, wie etwa dem Marktrecht, verbunden. Nachdem diese Rechte heute anderweitig geregelt sind, hat die Bezeichnung Flecken faktisch keine Bedeutung mehr. Gemeinden dürfen jedoch nach dem jeweils geltenden Landesrecht (z.B. § 14 Abs. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung NGO) ihre überlieferten Bezeichnungen führen. Flecken gibt es vor allem in Niedersachsen (z.B. Aerzen, Ahlden an der Aller, Bücken, Coppenbrügge, Dahlenburg, Diepenau, Lauenförde, Liebenau, Uchte) und Sachsen-Anhalt (z.B. Apenburg, Diesdorf). In Schleswig-Holstein gab es den Begriff bis 1932. Damals wurde der letzte Flecken "Arnis" zur Stadt erhoben.Siehe auch: Minderstadt, "Freiheit", "Markt, Marktdorf, Marktflecken, Marktgemeinde, Marktort", "Weichbild"
Freiheit
Eine historisch überlieferte Bezeichnung für eine größere kreisangehörige Gemeinde mit stadtähnlichen Rechten. Der Titel "Freiheit" war vor allem im Sauerland üblich, heute jedoch meist nicht mehr verwendet, da sie inzwischen "Stadt" geworden sind, oder in eine andere Stadt/Gemeinde eingemeindet wurden; vgl. die Ausführungen bei "Flecken".In diese Kategorie könnte auch die Bezeichnung "Freiung" oder "Freyung" fallen, die vor allem in Bayern auftaucht, z. B. "Freiyung Zeil" (auch dürfte die Stadt Freyung im Landkreis Freyung-Grafenau ihren Namen aus dieser alten Bezeichnung herleiten können). In Hessen gibt es darüber hinaus den Ort Freigericht, der ebenfalls in diese Kategorie gehört und in der Zeit der Staufer-Kaiser reichsunmittelbar war.
Große kreisangehörige Stadt
"Große kreisangehörige Stadt" ist ein Begriff aus dem Kommunalrecht der Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Städte mit mehr als 60.000 Einwohnern, in Brandenburg mit mehr als 45.000 Einwohnern sowie in Rheinland-Pfalz und Thüringen teilweise schon mit 20.000 Einwohnern tragen diese Bezeichnung.In Brandenburg erhalten laut "Gemeindeordnung für das Land Brandenburg", Paragraph 2, kreisangehörige Städte den Status durch Rechtsverordnung des Ministers des Innern, wenn sie an 3 aufeinander folgenden Stichtagen (30. Juni, 31. Dezember) die erforderliche Zahl von 45.000 Einwohnern erreichen. Die Entziehung dieses Status erfolgt ebenfalls durch Rechtsverordnung, wenn die erforderliche Einwohnerzahl an 5 aufeinander folgenden Stichtagen um mehr als 10 Prozent unterschritten wird und die Stadt den Entzug beantragt hat.
Größere kreisangehörige Städte erledigen zusätzlich Aufgaben, für die bei kleineren Gemeinden der Kreis zuständig ist. Große kreisangehörige Städte nehmen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit im Verhältnis zu den mittleren kreisangehörigen Städten ein umfangreicheres Aufgabenspektrum wahr.
Große Kreisstadt
In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen kreisangehörige Städte, die teilweise Aufgaben des Landkreises übernehmen. Sie erhalten – wenn sie eine bestimmte Einwohnergrenze überschritten haben – auf Antrag der Stadt von der jeweiligen Landesregierung den besonderen Titel „Große Kreisstadt“. Mit der Verleihung des Titels werden dann auch die zusätzlichen Aufgaben übertragen. Eine Große Kreisstadt ist nicht notwendigerweise Kreisstadt (ihres Landkreises), d.h. es kann sogar mehrere Große Kreisstädte innerhalb eines Landkreises geben. Andererseits kann es Kreisstädte geben, also Städte, die Sitz einer Kreisverwaltung sind, die jedoch keine Große Kreisstädte sind (z.B. Tauberbischofsheim, Kreisstadt des Main-Tauber-Kreises; hingegen sind zwei andere Städte im Main-Tauber-Kreis, nämlich Bad Mergentheim und Wertheim Große Kreisstädte).Die Einwohnergrenze ist unterschiedlich geregelt. In Baden-Württemberg und Sachsen liegt sie bei 20.000, in Bayern bei 30.000 Einwohner. Den Anträgen der jeweiligen Stadt wird in aller Regel entsprochen. Bei Gemeinden, die vorher noch kein Stadtrecht hatten, ist diese Erklärung automatisch mit dem Stadtrecht verbunden. Jüngstes Beispiel aus Baden-Württemberg: Die Gemeinde Remseck am Neckar, Landkreis Ludwigsburg, ist seit 1. Januar 2004 „Große Kreisstadt“ und darf sich somit „Stadt Remseck am Neckar“ nennen.
In Bayern wurde der Status „Große Kreisstadt“ mit der Gebietsreform 1972 eingeführt. Damals hatte Bayern noch sehr viele kreisfreie Städte, die man in die Landkreise eingliedern wollte. Dennoch wollte man ihnen gewisse Aufgaben überlassen. Es gibt daher auch Städte mit weniger als 30.000 Einwohner, die den Status „Große Kreisstadt“ haben, weil sie vor 1972 kreisfrei waren, z.B. Deggendorf oder Rothenburg ob der Tauber. Bei Neuverleihungen gilt jedoch die Einwohnergrenze von 30.000.
In Sachsen wurde der Titel „Große Kreisstadt“ nach 1990 im Zuge der Wiedererrichtung der Länder in Anlehnung an das baden-württembergische Kommunalrecht eingeführt.
Siehe auch: Große selbständige Stadt, Selbständige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, Mittelstadt
Große selbständige Stadt
In Niedersachsen sind "Große selbständige Städte" kreisangehörige Städte, die teilweise Aufgaben des Landkreises übernehmen. Sie sind in § 10 der Niedersächsischen Gemeindeordnung abschließend aufgezählt. Es handelt sich um die sieben Städte Celle, Cuxhaven, Goslar, Hameln, Hildesheim, Lingen (Ems) und Lüneburg. Sie haben in der Regel mehr als 50.000 Einwohner und kommen auf Grund ihrer zusätzlichen Aufgaben in weiten Teilen den "kreisfreien Städten" gleich.Siehe auch: "Selbständige Gemeinde" "Große kreisangehörige Stadt" "Mittlere kreisangehörige Stadt" "Große Kreisstadt" "Mittelstadt"
Kreisangehörige Gemeinde/Stadt
Kreisangehörige Gemeinden sind Gemeinden, die räumlich und organisatorisch einem Landkreis/Kreis angehören, der je nach Leistungsfähigkeit der Gemeinde mehr oder weniger Aufgaben für sie wahrnimmt. Meistens gehören dazu der Bereich der Bauordnung, der Jugendpflege, die Schulträgerschaft für berufliche Schulen, das Krankenhauswesen, die Müllentsorgung, die Verkehrssicherung und -überwachung. Die Gemeinden sind in ihren Selbstverwaltungsangelegenheiten der Rechtsaufsicht des (Land-)Kreises unterstellt. Im Gegensatz dazu die kreisfreie Stadt, die sowohl die Aufgaben der Gemeinde wie die des (Land-)Kreises in eigener Zuständigkeit erledigt. Die Mehrzahl der Gemeinden in Deutschland sind kreisangehörige Gemeinden.Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung können sich kreisangehörige Gemeinden zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte auch zu Verwaltungsgemeinschaften zusammen schließen. Details dazu sind im Artikel "Zusammenarbeit von Gemeinden".
Kreisfreie Stadt
Größere Gemeinden - meist sind es Großstädte oder größere Mittelstädte - gehören in der Regel keinem Landkreis an. Man nennt sie daher "kreisfreie Städte". Sie erledigen alle Aufgaben, die bei kreisangehörigen Gemeinden der jeweilige Landkreis erledigt, in eigener Zuständigkeit. Da diese Städte somit quasi einen eigenständigen "Kreis" bilden, werden sie gelegentlich auch als "Stadtkreise" bezeichnet.Siehe auch: Liste der kreisfreien Städte in Deutschland
Kreisstadt
Kreisstadt ist die Bezeichnung für eine Gemeinde, die Sitz der Landkreisverwaltung sowie gegebenenfalls weiterer zentraler Einrichtungen ist. Besondere Rechte ergeben sich aus dem Titel Kreisstadt grundsätzlich nicht. Der Begriff wird aber auch für Gemeinden verwendet, die kein Stadtrecht im eigentlichen Sinne besitzen, wenn sie jedoch Sitz einer Kreisverwaltung sind. Beispiel: Garmisch-Partenkirchen: Kreis"stadt" des Landkreises Garmisch-Partenkirchen. Die Gemeinde selbst hat kein Stadtrecht, sondern darf sich lediglich "Markt" nennen.Landeshauptstadt
Landeshauptstadt ist die offizielle Bezeichnung der Hauptstädte in den Flächenstaaten (= Bundesländer ohne Stadtstaaten) der Bundesrepublik Deutschland. Entsprechende Regelungen ergeben sich aus den jeweiligen Gemeindeordnungen bzw. Kommunalverfassungen.Markt, Marktdorf, Marktflecken, Marktgemeinde, Marktort
Markt (Marktdorf, Marktort) war ursprünglich eine Bezeichnung für eine Gemeinde die das Recht hatte, Märkte abzuhalten (Marktrecht). Größere Märkte wurden auch als "Marktflecken" bezeichnet. Diese Gemeinden hatten dann stadtähnliche Rechte (Minderstadt).Nachdem das Marktrecht heute anderweitig geregelt ist (grundsätzlich kann jede Gemeinde Märkte abhalten), hat die Bezeichnung "Markt" keine besondere inhaltliche Bedeutung mehr. In Bayern hingegen können größere kreisangehörige Gemeinden auf deren Antrag auch heute noch von der Landesregierung offiziell zum "Markt" erklärt werden. Das bayerische Kommunalrecht unterscheidet insofern bei kreisangehörigen Gemeinden zwischen Städten, Märkten und Gemeinden. Der Begriff "Marktgemeinde" ist in Bayern keine offizielle Bezeichnung für eine Kommune. Es kommt dort aber vor, dass der Begriff "Markt" offizieller Bestandteil des Gemeindenamens ist, z.B. Markt Berolzheim, Markt Bibart, Markt Einersheim, Markt Erlbach, Markt Indersdorf, Markt Nordheim, Markt Rettenbach, Markt Schwaben, Markt Taschendorf, Markt Wald.
Mittelstadt
Eine Mittelstadt ist- In der Statistik eine Stadt mit mehr als 20.000 aber weniger als 100.000 Einwohner
- Im Saarland ein rechtlicher Begriff, der nur den beiden Städten St. Ingbert und Völklingen vorbehalten ist. Beide Städte sind kreisangehörig bzw. stadtverbandsangehörig, haben jedoch auf Grund ihrer Größe teilweise Aufgaben des Landkreises übernommen. Sie wurden vom Gesetzgeber somit den Kreisstädten gleichgestellt. Als Besonderheit führen sie sogar ein eigenständiges Kfz-Kennzeichen (IGB bzw. VK), was sonst nur Landkreisen bzw. kreisfreien Städten vorbehalten ist.
Siehe auch: "Große selbständige Stadt" "Selbständige Gemeinde" "Große kreisangehörige Stadt" "Mittlere kreisangehörige Stadt" "Große Kreisstadt"
Mittlere kreisangehörige Stadt
Den Status Mittlere kreisangehörige Stadt gibt es nur in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg für kreisangehörige Gemeinden mit mehr als 25.000 Einwohnern. Zum Verfahren in Brandenburg siehe "Große kreisangehörige Stadt".Ortsgemeinde
Ortsgemeinde ist in Rheinland-Pfalz die Bezeichnung für alle Gemeinden, die Mitglied in einer Verbandsgemeinde sind. Der Gesetzgeber wollte den allgemeinen Begriff "Gemeinde" stärker von der "Verbandsgemeinde" als einer besonderen Art der Verwaltungsgemeinschaft abheben.Siehe auch: "amtsangehörige Gemeinde", "verbandsangehörige Gemeinde", "verwaltungsgemeinschaftsangehörige Gemeinde"
Selbständige Gemeinde
Eine selbständige Gemeinde ist- ein umgangssprachlicher Begriff für eine Gemeinde im Gegensatz zum Ortsteil oder Wohnplatz
- in Niedersachsen eine kreisangehörige Stadt, die teilweise Aufgaben des Landkreises übernimmt. Nach § 12 der Niedersächsischen Gemeindeordnung haben alle Städte mit mehr als 30.000 Einwohner diese Rechtsstellung, sofern sie keine "Großen selbständigen Städte" bzw. keine "kreisfreien Städte" sind. Sinkt die Einwohnerzahl unter die Grenze von 30.000, so behält die Stadt dennoch ihren Status als "Selbständige Gemeinde" bei. Auch Städte zwischen 20.000 und 30.000 Einwohner können auf Antrag von der Landesregierung zu "Selbständigen Gemeinden" erklärt werden. Sofern dies geschieht, wird es im Ministerialblatt veröffentlicht. Wenn die Einwohnerzahl unter die Grenze von 20.000 absinkt, kann allerdings der Status der "Selbständigen Gemeinde" wieder entzogen werden.
Siehe auch: "Große Selbständige Stadt" "Große kreisangehörige Stadt" "Mittlere kreisangehörige Stadt" "Große Kreisstadt" "Mittelstadt"
Stadt
Eine Gemeinde, welche den Titel "Stadt" führen darf, ohne dass ihr dadurch sonstige Rechte und Pflichten entstehen.Früher war die Stadterhebung mit vielen Privilegien (z.B. Marktrecht, das Recht eigene Steuern zu erheben) verbunden. Gemeinden, die den Titel Stadt aus historischer Zeit führen, können ihn auch heute weiter führen. Im Zuge der Gemeindereform konnte es sogar vorkommen, dass der Titel "Stadt" einer früheren Gemeinde auf die neu gebildete Gemeinde "übertragen" wurde (z.B. die Stadt Gochsheim (Baden) schloss sich 1971 mit anderen Gemeinden zur neuen Gemeinde Kraichtal zusammen; die neue Gemeinde darf sich seither "Stadt Kraichtal" nennen). Andererseits konnte es aber auch sein, dass der Titel "Stadt" für die neue Gemeinde keine Anwendung mehr findet, die ehemalige Stadt und heutiger Ortsteil darf diesen Titel jedoch weiter führen (z.B: Gemeinde Wachtendonk in NRW; der Ortsteil Wachtendonk darf sich weiterhin "Stadt Wachtendonk" nennen).
Auch heute können neue Gemeinden von der jeweiligen Landesregierung zu Städten erhoben werden. Meist geschieht dies auf Antrag der jeweiligen Gemeinde. Als Voraussetzung gilt heute i.d.R. das Überschreiten einer bestimmten Einwohnerzahl (etwa 10.000; in NRW 25.000) sowie das Aufweisen eines gewissen "städtischen Gepräges".
Stadtkreis
eine andere Bezeichnung für kreisfreie StadtStadtverbandsangehörige Gemeinde/Stadt
Gemeinde die dem Stadtverband Saarbrücken angehört. Der Stadtverband Saarbrücken ist ein Kommunalverband besonderer Art. Seine Mitgliedsgemeinden sind den "kreisangehörigen Gemeinden" der Landkreise vergleichbar.Siehe auch: "kreisangehörige Gemeinde"
(Gemeinde-)Verbandsangehörige Gemeinde/Stadt
Gemeinde, die Mitglied in einem Verwaltungsverband bzw. Gemeindeverwaltungsverband ist, an welchen sie bestimmte Aufgaben übertragen hat. Die Gemeinden behalten ihre rechtliche Selbständigkeit. Verbandsangehörige Gemeinden gibt es in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt, wobei die Bezeichnung sehr selten verwendet wird. Man spricht hier meist nur von "Gemeinden" bzw. "Mitgliedsgemeinden eines Verwaltungsverbands".Verbandsgemeinde
Eine Verbandsgemeinde ist in Rheinland-Pfalz eine Gebietskörperschaft, die aus mehreren Ortsgemeinden besteht. Es handelt sich um eine besondere Art einer Verwaltungsgemeinschaft. Die einzelnen Ortsgemeinden sind weiterhin rechtlich selbständig. Die Verbandsgemeinde erledigt für ihre Ortsgemeinden jedoch viele Aufgaben.Verbandsfreie Gemeinde/Stadt
In Rheinland-Pfalz eine kreisangehörige Gemeinde, die keiner Verbandsgemeinde angehört und insofern alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt. Im Gegensatz dazu die "Ortsgemeinde", die Mitglied in einer Verbandsgemeinde ist.Siehe auch: "Amtsfreie Gemeinde", "Einheitsgemeinde", "Verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinde"
Verwaltungsgemeinschaftsangehörige Stadt/Gemeinde
Eine kreisangehörige Gemeinde, die einer Verwaltungsgemeinschaft angehört, die bestimmte Aufgaben für sie erledigt. Im Gegensatz dazu die verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinde, die alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt. Verwaltungsgemeinschaftsangehörige Gemeinden gibt es in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, wobei der Begriff äußerst selten gebraucht wird. Man spricht hier jeweils nur von "Gemeinden" bzw. Mitgliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft.Siehe auch: "Amtsangehörige Gemeinde", "Ortsgemeinde", "Verbandsangehörige Gemeinde"
Verwaltungsgemeinschaftsfreie Stadt/Gemeinde
In Sachsen-Anhalt eine kreisangehörige Gemeinde, die keiner Verwaltungsgemeinschaft angehört und insofern alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt. Im Gegensatz dazu die Mitgliedsgemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft, die bestimmte Aufgaben an diese Verwaltungsgemeinschaft abgegeben hat.Auch in anderen Bundesländern, bei denen es Verwaltungsgemeinschaften gibt, bestehen verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinden, wenngleich dieser Begriff dort nicht üblich ist.
Siehe auch: "Amtsfreie Gemeinde", "Einheitsgemeinde", "Verbandsfreie Gemeinde"
Weichbild
Weichbild (Vergleiche niederländisch: wijk) ist eine historisch überlieferte Bezeichnung für eine größere kreisangehörige Gemeinde mit stadtähnlichen Rechten. Der Titel Weichbild war nur in einigen Regionen üblich und ist heute nahezu ganz verschwunden.Bezeichnungen ohne verwaltungsrechtliche Bedeutung
Viele Städte verwenden auf Ihrem Ortsschild oder in der Werbung zusätzliche Bezeichnungen zur Charakterisierung. Diese Bezeichnungen haben keine verwaltungsrechtliche Bedeutung. Individuelle Bezeichnungen wie Goldstadt Pforzheim oder Reiterstadt Verden sind in dieser Liste nicht aufgeführt.Fremdenverkehrsgemeinde, Luftkurort, Erholungsort
Für Gemeinden mit hohem Tourismus gibt es die staatlich vergebenen Prädikatsbezeichnungen: Fremdenverkehrsgemeinde, Luftkurort und Erholungsort.Großstadt
Alle Städte, die mehr als 100.000 Einwohner haben, dürfen sich "Großstadt" nennen.Hafenstadt
Städte, die einen Hafen haben, nennen sich gelegentlich "Hafenstadt".Hansestadt
Städte, die im Mittelalter Mitglied des Städtebundes "Hanse" waren, nennen sich z.T. bis heute "Hansestadt". Die bekanntesten sind Bremen, Greifswald, Hamburg, Lübeck, Rostock, Stralsund und Wismar.Kurstadt, Kurort, Bad
Gemeinden, die Kureinrichtungen besitzen, nennen sich oftmals Heilbad, Kurstadt, Kurort oder Luftkurort. Der Zusatz "Bad" wird von der Regierung verliehen. Zahlreiche Küstengemeinden in Mecklenburg-Vorpommern bezeichnen sich als Seebad.Universitätsstadt
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Ortstafel Erlangen mit Zusatz Universitätsstadt Bildherkunft |
Städte, die eine Universität haben, nennen sich gelegentlich Universitätsstadt. Beispiele (im Ortsschild): Landau in der Pfalz, Mannheim, Marburg, Trier oder Würzburg. Außerdem lautet die Bahnhofsansage in Göttingen/Paderborn immer "Herzlich Willkommen in der Universitätsstadt Göttingen/Paderborn". Städte mit Fachhochschule tragen in Anlehnung daran hin und wieder die Bezeichnung Fachhochschulstadt auf Ortsschildern und in Bahnhofsansagen, so zum Beispiel Aschaffenburg.
Andere Bezeichnungen
In den 1980er Jahren benannten sich viele Städte zusätzlich als ABC-waffenfreie Zone, auf die auf Zusatzschildern hingewiesen wurde.Siehe auch
- Zweckgemeinde
- Kommunalverfassung
- Kommunalrecht
- Eigener Wirkungskreis
- Übertragener Wirkungskreis
- Liste der kreisangehörigen Städte mit Sonderstatus in Deutschland
Diskussion der Autoren über den Artikel: Gemeindearten in Deutschland
Zu "Kreisstadt": Ist das wirklich eine rechtliche Bezeichnung? Steht sowas zB auf dem Ortsschild? Umgangssprachlich ist das sicher gebräuchlich, ansonsten kenne ich eher "Verwaltungssitz des Kreises XYZ". -- JensMueller 12:41, 11. Aug 2004 (CEST)
Mittelstadt
"Sie wurden vom Gesetzgeber somit den Kreisstädten gleichgestellt." - ähm, unter Kreisstadt steht, daß das für die Gemeinde an sich keine rechtliche Bedeutung hat - was soll dieser Satz also bedeuten? Ziemlich inkonsistent, dieser Artikel. -- JensMueller 12:45, 11. Aug 2004 (CEST)
Versuch einer Antwort zu den Begriffen Kreisstadt und Mittelstadt:
Sicher ist Kreisstadt zunächst einmal ein eher umgangssprachlicher Begriff. Jedoch gibt es in den Bundesländern wohl auch unterschiedliche Regelungen. In Baden-Württemberg nennen sich alle Städte, die keine Großen Kreisstädte sind, weil sie weniger als 20.000 Einwohner haben, dennoch aber Sitz eines Landkreises sind, offiziell Kreisstadt. Dies steht z.B. auf dem Kopfbogen der Stadtverwaltung und auch auf dem Ortsschild. M.W. sogar im Siegel der Stadt. Es handelt sich hierbei um die Städte Künzelsau, Tauberbischofsheim und Sigmaringen (alle anderen Kreisstädte in Ba-Wü sind zugleich Große Kreisstädte). Aber auch bei Großen Kreisstädten, die gleichzeitig Sitz eines Kreises sind, ist der Begriff Kreisstadt z.B. auf dem Ortsschild zu finden, so in Ludwigsburg.
Im Saarland haben alle Städte, die Sitz eines Kreises sind, insofern verschiedene "Vorteile" zu anderen Städten, weil hier Aufgaben, die der Landkreis zu erledigen hat, "vor Ort" erledigt werden können (Bürgernähe). Die Stadt selbst hat m.W. dadurch keine zusätzlichen Aufgaben. Um diesen Vorteil auch anderen größeren Städten zuzuerkennen, hat der Gesetzgeber im Saarland seinerzeit den Begriff Mittelstadt eingeführt. Er übertrug den Städten St. Ingbert und Völklingen zusätzliche Aufgaben, die kleinere Städte nicht zu erledigen haben, um sie damit den Kreisstädten gleichzustellen. Eigentlich hätten Sie die "Vorort-Aufgaben" nach der Kreisreform verloren. Der Gesetzgeber unterscheidet bei der Festlegung des Begriffs Mittelstadt tatsächlich zur "Kreisstadt". Insofern handelt es sich dort wohl auch um eine offizielle Bezeichung. Wie es in anderen Ländern ist, weiß ich leider nicht genau. Insofern war die Ausführung beim Artikel Kreisstadt bisher wohl etwas ungenau. Vom Grundsatz stimmt es aber, dass eine Kreisstadt ansich keine rechtlichen Besonderheiten gegenüber anderen Städten hat. Die Besonderheit im Saarland ergibt sich m.W. nur durch die Tatsache, dass sich vor Ort der Kreissitz (also das Landratsamt) befindet. Wenn sich aber Ludwigsburg - wie oben erwähnt - auf dem Ortsschild offiziell "Kreisstadt" nennt, in Wirklichkeit aber sogar eine "Große Kreisstadt" ist, dann muss doch der Begriff Kreisstadt schon ein wichtiger Begriff sein, mit dem viele etwas anfangen können, mit dem Begriff "Große Kreisstadt" wohl eher weniger. Martin W. Richter 18:02, 11. Aug 2004 (CEST)
Fachhochschulstadt
Gibt es da irgendeinen belegten Gebrauch?
Beispiel(e): So mußte Lindau bereits im Januar 1992 den Wunsch, ihr Ansehen als Fachhochschulstadt zu erhöhen, begraben. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996) Grußworte sprechen unter anderen Fachhochschulpräsident Gerhard Röhrl (Thema: 'Entwicklungsschwerpunkte der Fachhochschule') und OB Christian Ude ('München als eine Fachhochschulstadt'). (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995) © 2004 Deutscher Wortschatz
Hm, naja ...
-- JensMueller 20:31, 23. Aug 2004 (CEST)
Samtgemeinde
Mir fehlt hier der Begriff "Samtgemeinde" der an anderer Stelle (Samtgemeinde) beschrieben wird. Gehört der nicht auch hierher? --Lantus 22:45, 6. Okt 2004 (CEST)
Eigentlich nicht direkt! Eine Samtgemeinde ist eher eine Art Verwaltungsgemeinschaft, also ein Zusammenschluss rechtlich selbständiger Gemeinden, deren Verwaltungsaufgaben lediglich von der Samtgemeinde erledigt werden. Man müsste vielleicht eher einen eigenen Artikel über diese "Gebilde" anlegen. Darunter käme dann auch Gemeindeverwaltungsverband, Amt (Gebietskörperschaft) etc. Als einzige vergleichbare Gebietskörperschaft ist hier die Verbandsgemeinde genannt, wenngleich diese eigentlich auch nicht hierher gehört. Sie wurde aber als Pendant zur Ortsgemeinde aufgenommen. Vor einiger Zeit hat ein Benutzer sich bereits mal angeboten, die erwähnte Seite anzulegen. Leider hat er seine Ankündigung nicht wahr gemacht. Wie man den Artikel dann aber nennen sollte, weiß ich nicht. Die damaligen Vorschläge überzeugten alle nicht besonders. Martin W. Richter 22:57, 6. Okt 2004 (CEST)
Lutherstadt
Hallo! Wie sieht es mit Lutherstadt aus? Beispiele sind Lutherstadt Eisleben und Lutherstadt Wittenberg (->siehe auch die Diskussionen dazu).
--St-fl 17:45, 25. Mär 2005 (CET)
geschäftsführende gemeinde
diese art der gemeinde fehlt noch in der liste. diese gemeinden haben ihre eigene verwaltung, gehören aber einem amt an und verwalten alle anderen zu diesem amt gehörigen gemeinden mit. verwaltungsrechtliche folge ist, dass die geschäftsführende gemeinde einen hauptamtlichen bürgermeister wählt, alle anderen bm des amtes sind ehrenamtliche. dieser ist zugleich leitender verwaltungsbeamter des amtes. in angelegenheiten des amtes ist er dem amtsvorsteher unterstellt. diese form gibt es zumindest in m/v, beispiel: Penzlin. --DLiebisch DLiebisch 00:07, 13. Jun 2005 (CEST)
- Gut, wenn du so Bescheid weißt, dann ergänze es entsprechend. Martin W. Richter 17:34, 13. Jun 2005 (CEST)
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