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Der Artikel Hauptmann gehört zur Kategorie: Begriffsklärung
Hauptmann bezeichnet:
- allgemein, den Chef einer hierarchisch strukturierten Gruppe von Menschen, wie z.B. den Titel des Kommandanten bei der Feuerwehr in Österreich (Feuerwehrhauptmann) oder den Führer einer Gruppe von Banditen Räuberhauptmann
- militärisch, einen Dienstgrad in den Armeen der deutschsprachigen Staaten, siehe: Hauptmann (Offizier)
- historisch, im Mittelalter und in der frühen Neuzeit Amtsträger mit sehr unterschiedlichen Aufgaben und Befugnissen. In Österreich sind noch heute in Gebrauch: Bezirkshauptmann (auch im schweizerischen Kanton Appenzell Innerrhoden), Landeshauptmann, Burghauptmann und Berghauptmann. In Sachsen waren der Kreishauptmann und der Amtshauptmann bis in die Zeit der Weimarer Republik hohe Verwaltungsbeamte.
Namensträger
- Carl Hauptmann, Schriftsteller und Bruder von Gerhart Hauptmann.
- Elisabeth Hauptmann, Schriftstellerin und Mitarbeiterin von Bertolt Brecht.
- Gerhart Hauptmann, Dramatiker.
- Ivo Hauptmann, Maler und Sohn von Gerhart Hauptmann.
- Moritz Hauptmann, Musiker.
- Gaby Hauptmann, Journalistin und Schriftstellerin
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Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Hauptmann und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 8.2.2006 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).