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Der Artikel Initial Public Offering gehört zur Kategorie: Wertpapiere und Börse
Unter Initial Public Offering, kurz IPO oder Börsengang (früher auch Going Public genannt), versteht man die erstmalige Emission von Unternehmensanteilen (Aktien) auf dem organisierten Kapitalmarkt. Hierbei kann es sich sowohl um alte, das heißt schon unabhängig von diesem Anlass bestehende (sog. Sekundäraktien), als auch um neue Aktien (sog. Primäraktien) handeln. Im Fall der Sekundäraktien fliesst der Nettoerlös den verkaufenden Aktionären zu, im Fall der Primäraktien dem Emittenten. Häufig wird auch ein Mix beider Titelkategorien offeriert. Die Abwicklung des Börsengangs wird in der Regel von einer Bank vorgenommen.
Ablauf
Vor einem Börsengang werden von den Altaktionären in der Regel Gespräche mit verschiedenen Banken aufgenommen, bei denen sich diese anhand von Gesprächen mit dem Management, Firmenrundgängen und Analyse der in Form eines Businessplans von dem Unternehmen vorgelegten Zukunftspläne einen ersten Eindruck über das Unternehmen verschaffen. In der Folge geben die an diesen Gesprächen beteiligten Analysten der Banken eine indikative Bewertung des Unternehmens (s.a. Unternehmensbewertung) ab, basierend auf ihrer Einschätzung über die voraussichtliche Marktkapitalisierung des Unternehmens, und empfehlen das nach ihrer Auffassung geeignetste Börsensegment für den Börsengang. Theoretisch urteilen die Analysten dabei unabhängig von den durch die Emissionsabteilung wahrgenommenen geschäftlichen Interessen der Bank, an der Emission beteiligt zu werden; man spricht dabei von der Chinese Wall, die Analyse- und Emissionsabteilungen trenne. Die Emissionsabteilungen der Banken geben im parallel stattfindenden sogenannten Beauty Contest wiederum ein Angebot über die Konditionen der Begleitung eines Börsenganges ab, die in der Regel zwischen vier und sechs Prozent des Emissionsvolumens betragen. Nach Abschluss der Konditionsverhandlungen beauftragen die Altaktionäre in der Regel eine Bank als Konsortialführer und beteiligen häufig weitere Banken ebenfalls an der geplanten Emission.In der Folge lässt die Bank eine Due Diligence durchführen, die in der Regel in eine Legal Due Diligence und eine Financial Due Diligence aufgeteilt wird, um einerseits die rechtlichen, andererseits die wirtschaftlichen und organisatorischen Gegebenheiten des Unternehmens auf Risiken und Potentiale zu untersuchen. Die als Legal Opinion (Legal Due Diligence) und Comfort Letter (Financial Due Diligence) bezeichneten Prüfungsberichte sind in der Regel nicht öffentlich, bestimmen aber gemeinsam mit dem Businessplan wesentlich die Gestaltung der Equity Story, dem Argumentationskonzept, mit dem der Börsengang erfolgreich vermarktet werden soll. Dieses Konzept ist wiederum Grundlage für den sogenannten Börsenprospekt, in dem der Börsengang beworben wird. Bei der ausgewählten Börse wird die Zulassung für das gewünschte Börsensegment beantragt.
Durch ihre Analysten lassen die Konsortialbanken nun Research-Reports erstellen, die Marktstellung und Marktpotential des Unternehmens beschreiben. Nun beginnt das Bookbuilding-Verfahren. Unter Vorstellung der Equity Story und der Research Reports versuchen die Banken zunächst in der sogenannten Pre-Marketing-Phase institutionelle Anleger für die Abnahme von Aktien aus dem Emissionsvolumen zu interessieren. In der nun folgenden Bookbuildung-Phase werden diese Bemühungen, meist gemeinsam mit den Vorstandsmitgliedern des Unternehmen, dessen Aktien emittiert werden sollen, in sogenannten Road-Shows intensiviert und das Interesse möglicher Abnehmer augewertet. Als Ergebnis wird von den Banken dann die sogenannte Bookbuilding-Spanne verkündet, also die Bandbreite, innerhalb derer man den Aktienkurs nach Emission erwartet. Alternativ kann auch ein sogenannter Festpreis bestimmt werden. Daraufhin werden die Aktien in der Zeichnungsphase öffentlich zur Zeichnung angeboten, wobei sich die interessierten Abnehmer verpflichtend dahingehend festlegen, wieviele Aktien sie erwerben wollen. Ist das Interesse größer als die Anzahl der angebotenen Aktien, so spricht man von einer Überzeichnung. In diesem Fall legen die Konsortialbanken fest, ob aus dem sogenannten Greenshoe, einem Reservepool, noch weitere Aktien ausgeben werden und legen die Zuteilung fest, mit der bestimmt wird, welcher Interessent mit welcher Zuteilungsquote der gezeichnete Aktien bedacht wird. Nach der Zuteilung wird die Aktie erstmals an der Börse gehandelt, und zum ersten Mal ein Börsenkurs, die sogenannte Erstnotiz festgestellt. In der Folge übernimmt eine damit beauftragte Bank, oft der ursprüngliche Konsortialführer, die Aufgabe des Designated Sponsors, womit sie sich verpflichtet, die Aktie immer handelbar zu halten.
Das Gegenteil eines IPO ist das Going Private oder Delisting.
Siehe auch
Weblinks
- Deutsche Börse AG: Informationen für Börsenaspiranten
- Artikel über den Gang an die Wiener Börse aus rechtlicher Sicht