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Der Artikel Insolvenzordnung gehört zur Kategorie: Insolvenzrecht, Gesetz (Deutschland)
Die Insolvenzordnung (InsO) trat in Deutschland am 1. Januar 1999 als Nachfolgerin der Konkursordnung und der Vergleichsordnung (alte Bundesländer) und der Gesamtvollstreckungsordnung (neue Bundesländer) in Kraft.
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Insolvenzordnung |
| Abkürzung: | InsO |
| Art: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Zivilrecht |
| FNA: | 311-13 |
| Datum des Gesetzes: | 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866) |
| Inkrafttreten am: | 1. Januar 1999 |
| Letzte Änderung durch: | Art. 9 Gesetz vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 837, 851) |
| Inkrafttreten der letzten Änderung: 1) | 1. April 2005 (Art. 16 Gesetz vom 22. März 2005, BGBl. I S. 837, 858) |
| 1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung> | |
Zweck
Die Insolvenzordnung hat zwei Ziele: Zum Einen sollen die Gläubiger eines überschuldeten Schuldners gemeinsam und möglichst gerecht befriedigt werden. Diese Befriedigung findet über die Verwertung des Vermögens des Schuldners statt. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wird der Verwertungserlös abzüglich der Verfahrenskosten (die hauptsächlich an den Insolvenzverwalter fließen) an die Gläubiger ausgekehrt.Zum Anderen soll das Insolvenzverfahren dem redlichen Schulder Gelegenheit geben, sich von seinen Verbindlichkeiten zu befreien und nach einer Phase des Wohlverhaltens ein schuldenfreies Leben zu führen.
Rückzahlung bereits erhaltener Beträge
Die Insolvenzordnung erlaubt es unter bestimmten Umständen, im Insolvenzverfahren nicht vom Vermögen des Schuldners zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages, sondern von dem Schuldnervermögen auszugehen, das z. B. drei Monate vor dem Zeitpunkt der 1. zulässigen Antragstellung bestand. Dies wird über das Institut der Insolvenzanfechtung ermöglicht. Wird eine Rechtshandlung (z. B. eine Zahlung an einen damaligen Gläubiger) erfolgreich angefochten, so kann der Insolvenzverwalter diesem Gläubiger gegenüber die Rechtshandlung rückgängig machen. Er wird dann einfacher Insolvenzgläubiger, hat also erheblich schlechtere Chancen, sein Geld zurückzubekommen.Verbraucherinsolvenz
Seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung ist es für natürliche Personen jetzt erstmals in Deutschland möglich, sich nach Durchlaufen eines geregelten Verfahrens (Verbraucherinsolvenzverfahren) von Verbindlichkeiten zu befreien (so genannte Restschuldbefreiung). Vorheriger Rechtszustand war, dass der Schuldner praktisch keine Chance dazu hatte – ein Leben an der Pfändungsgrenze war programmiert. Jetzt hat der Schuldner die Chance, sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die alten Verbindlichkeiten los zu sein.Weblinks
Diskussion der Autoren über den Artikel: Insolvenzordnung
Insolvenzordnung/Insolvenzverfahren
behandelt zum Teil dasselbe Thema. Überarbeitung/Zusammenführung? Bubo bubo 18:27, 5. Okt 2004 (CEST)
Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Insolvenzordnung und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 8.2.2006 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).