Insubordination

Der Artikel Insubordination gehört zur Kategorie: Wehrrecht
Insubordination (aus dem Lateinischen) ist der Ungehorsam gegenüber Vorgesetzten, heute insbesondere in der militärischen Befehlsgewalt angewendet.

Zur Insubordination zählen

  • Achtungsverletzung im Dienst
  • Beleidigung Vorgesetzter
  • Ungehorsam
  • Gehorsamsverweigerung
  • Widersetzlichkeit
  • Tätlicher Angriff
  • Aufforderung anderer zur Insubordination
  • militärische Meuterei
  • militärischer Aufruhr
  • früher auch das Duell aus dienstlichem Anlass

Insubordination bezieht sich nicht nur auf Angehörige der eigenen Truppe, sondern auch auf Kriegsgefangene.

Insubordination kann mit einem Disziplinarverfahren oder einem militärgerichtlichen Verfahren geahndet werden.



Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Insubordination und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 8.2.2006 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).


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