Kapitular

Toplinks zu diesem Thema:
Allein, Deutschland


Der Artikel Kapitular gehört zur Kategorie: Römisch-katholischer Geistlicher

Ein Kapitular ist nach dem Recht der römisch-katholischen Kirche ein Priester, dem allein oder in Gemeinschaft mit anderen Priestern (dem Kapitel) die Aufgabe anvertraut ist, an einer Kathedralkirche feierliche Gottesdienste zu halten und alle vom Bischof übertragenen Aufgaben zu erfüllen.

Häufig wird ein Kapitular auch als Domherr und das Kapitel als Domkapitel bezeichnet. Das Domkapitel besitzt in Deutschland und Salzburg unter anderem ein Wahlrecht bei der Neubesetzung des Bischofsstuhls der Diözese.

An der Spitze eines Domkapitels stehen die Dignitäten. Dies sind ein Dompropst oder ein Domdechant und in einigen Kapiteln auch beides zusammen. Die Anzahl der Kanoniker eines Domkapitels ist nicht überall gleich. So sind es in Köln 12 Residierende und 4 Nichtresidierende Domherren, in Fulda dagegen nur 6 Residierende Domherren, in Erfurt 5 Residierende und 3 Nichtresidierende Kapitulare. Assistenten oder Vertreter der Domkapitulare nennen sich Domvikare.

Weblinks

siehe auch: Kapitularvikar



Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Kapitular und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 8.2.2006 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).


Wikipedia GNU FDL Artikel anzeigen Artikel bearbeiten