Kapselfrucht

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Der Artikel Kapselfrucht gehört zur Kategorie: Pflanzenmorphologie
Kapselfrüchte trocknen bei der Reifung aus, platzen auf und setzen die Samen frei. Die Kapselfrucht ist neben der Balgfrucht und der Hülse eine sogenannte Öffnungsfrucht. Die Einordnung dient der Botanik wesentlich zur Klassifizierung der unterschiedlichen Früchte. Die Kapsel besteht aus zwei oder mehreren verwachsenen Fruchtblättern (Karpellen), die Öffnung erfolgt infolge der Verholzung oder Eintrocknung des Perikarps. Man unterscheidet Porenkapseln (Mohnpflanzen), bei denen die Samen durch Öffnungen unterhalb der Narbe entlassen werden, Deckelkapseln, bei denen sich der obere Teil des Perikarps als Ganzes ablöst (Bilsenkraut) und Spaltkapseln (Baumwolle), die sich entlang der Verwachsungsnähte oder Mittelrippen öffnen.



Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Kapselfrucht und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 8.2.2006 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).


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