Klerus

Der Artikel Klerus gehört zur Kategorie: kirchliches Amt
Der Klerus (altertüml. auch Klerisei, Clerisei) ist der Stand, die Gesamtheit oder eine Gruppe von Klerikern . Ein Kleriker ("der zum Klerus Gehörige", v. lat.: clerus, mlat. clericia, mhd. pfafheit aus griech.: klerós = Los, Anteil) ist ein Amtsträger in der orthodoxen, katholischen und anglikanischen Kirche.

Amt bedeutet in diesem speziellen Sinne, dass er eine der drei Stufen des Weihe-Sakraments empfangen hat.

Kleriker sind damit:

Der höhere Klerus genoss - ähnlich wie der Adel, dem er fast ausnahmslos entstammte - bis in die Neuzeit als Zweiter Stand verschiedene Privilegien gegenüber dem Dritten Stand.

Im Unterschied zu den Klerikern bezeichnet man alle anderen Gläubigen als Laien.

Siehe auch: Klerikalismus



Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Klerus und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 8.2.2006 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).


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