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Der Artikel Kommandeur gehört zur Kategorie: Dienststellung
Der Kommandeur ist ein militärischer Befehlshaber. Im Gegensatz zum Kommandanten befehligt der Kommandeur einen militärischen Verband ab Bataillon, gegebenenfalls auch einen Einsatzverband im Ausland.
Dem Kommandeur steht ein Stab zur Seite der ihn in den diversen Bereichen der Truppenführung und Verwaltung unterstützt. In der Bundeswehr werden die Stellen dieser Fachoffiziere mit dem Buchstaben S (ab Brigadeebene "G") und einer Ziffer gekennzeichnet, z.B. S3, für den verantwortlichen Stabsoffizier für Ausbildung, Führung Organisation.
Im übertragenen Sinn wird der Begriff auch in der Einstufung der französischen Ehrenlegion und anderer ausländischer Verdienstorden gebraucht. Bei der Ehrenlegion steht er über den Titeln Ritter und Offizier und unter den Titeln Grossoffizier und Grosskreuz.
Diskussion der Autoren über den Artikel: Kommandeur
Ein S3 ist zuständig für die Ausbildung. Technische Offiziere gibt es auch, zumeist im S4-Bereich (Logistik, Instandhaltung etc.)
Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Kommandeur und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 8.2.2006 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).