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Der Artikel Landrat gehört zur Kategorie: Kommunalpolitik, Kommunalrecht
Der Landrat oder in neueren Kommunalgesetzen auch die Landrätin ist Hauptverwaltungsbeamt(er)/-in und Organ eines deutschen Landkreises oder Kreises. In vielen Ländern ist "Der Landrat", "Die Landrätin" auch die Bezeichnung der von ihm/ihr geleiteten Behörde, der Kreisverwaltung. In Süddeutschland ist stattdessen die Bezeichnung Landratsamt üblich.
In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen war nach alter Rechtslage der Oberkreisdirektor Hauptverwaltungsbeamter, der ehrenamtliche Landrat nahm nur repräsentative Aufgaben wahr (so genannte "Zweigleisigkeit" oder "Doppelspitze"). Die geänderte Kreisordnung in NRW sah vor, dass ab der Kommunalwahl 1999 die Landräte hauptberufliche Wahlbeamte und damit auch Hauptverwaltungsbeamte sein sollen. Den Kreisen wurde aber die Möglichkeit eingeräumt, diese Umstellung schon ab 1994 vorzunehmen und den Landrat dann bis 1999 vom Kreistag wählen zu lassen. Der Landrat wird seit 1999 für fünf Jahre direkt vom Volk gewählt. Scheidet er vorzeitig aus, findet eine Landratswahl statt, wobei die Amtszeit dann bis zum Ende der nächsten Kommunalwahlperiode, d. h. länger als fünf Jahre dauert. In Niedersachsen ist ab 1996 ebenfalls die Doppelspitze abgeschafft worden.
Der Landrat/die Landrätin leitet die Sitzungen des Kreistages, nimmt die Vertretung des Kreises bzw. Landkreises wahr, führt die Beschlüsse des Kreistages aus und erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. In Nordrhein-Westfalen ist der Landrat/die Landrätin gleichzeitig Chef der Kreispolizeibehörde.
Je nach Bundesland obliegen ihm weitere/andere Aufgaben.
Diskussion der Autoren über den Artikel: Landrat
IMHO existierten in NRW und Niedersachsen früher Landrat und Oberkreisdirektor parallel, wobei der OKD Verwaltungsbeamter war und der (ehrenamtliche) Landrat eine repräsentative Funktion hatte. In den letzten Jahren wurden die Ämter jedoch in vielen Kreisen zu einem hauptamtlichen Landrat zusammengefasst. Ich finde nur keine verwertbaren Belege dafür - also bitte Experten ans Werk. -Tebdi 15:38, 30. Nov 2003 (CET)
In NRW ist die kommunale "Doppelspitze" OKD/Landrat abgeschafft. 1994 vom Landtag beschlossen wurde die letzten Doppelspitzen per Kommunalwahl 1999 "zusammengelegt". Ich verweise hierzu auch auf http://www2.nrw.de/01_land_... (im dritten Absatz) Hoenk 15:30, 24. Feb 2004 (CET)
- Hm. Na dann stimmt der Artikel ja auf jeden Fall schon mal nicht, oder? Er könnte aber auch ausführlicher sein. Wenn sich hier niemand wirklich damit auskennt, kann ich mich ja demnächst mal im Institut für Kommunalrecht auf die Suche machen... eigentlich ist das aber nicht mein Fachgebiet. --Tebdi 15:52, 25. Feb 2004 (CET)
Die Gemeindeordnungen bzw. Landkreisordnungen in den einzelnen Bundesländern unterscheiden sich wesentlich. Ein direkter Vergleich ist vielfach nicht möglich. Ein scheinbar gleicher Begriff ist in den Ländern unterschiedlich mit Aufgaben und Funktionen belegt. Es wird sich kaum ein Fachmann finden, der für alle Bundesländer sprechen kann. Ich halte es für nötig, dass hier sinnvolle vergleichende Tabellen für alle Bundesländer aufgestellt werden, die von den "Fachleuten" aus den jeweiligen Ländern gefüllt werden. Unter dem Begriff Gemeindeordnung habe ich eine solche Tabelle vorbereitet und so weit ich konnte mit Inhalten gefüllt. Ich würde mich auch bei diesem Artikel über Unterstützung aus anderen Bundesländern freuen. --Steschke 00:33, 13. Apr 2004 (CEST)
Wo, d.h. in welchem Bundesland leitet der Landrat (LR) nicht die Sitzungen des Kreistages? Ich gehe davon aus, dass in der Mehrzahl der Länder das so ist, ggf. müsste man also die einzige oder die wenigen Ausnahme(n) nennen. Seid bitte nicht sauer, wenn ich also den LR wieder als Vorsitzenden des Kreistages "einführe". --Mirka 16:06, 22. Dez 2004 (CET)