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Magister, Republik
Der Artikel Magister equitum gehört zur Kategorie: Römisches Amt
Das Amt des Magister Equitum war eines der wenigen außerordentlichen Staatsämter der römischen Republik. Der magister equitum wurde direkt vom Diktator als dessen Stellvertreter ernannt. Ursprünglich kommandierte er wohl direkt die Reiterei. Prinzipiell war dieses Amt jedem römischen Bürger zugänglich, auch ohne vorher ein Amt des Cursus honorum bekleidet zu haben.
Eine Absetzung aus dem Amt war nicht möglich, nach dem Ende des Notstandes erlosch sein Amt automatisch zusammen mit dem des Diktators.
Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Magister equitum und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 8.2.2006 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).