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Der Artikel Monarchie gehört zur Kategorie: Monarchie, Politischer Begriff, Rechtsgeschichte, Staatsform
Die Monarchie (über französisch monarchie aus griechisch μοναρχία, monarchía - Alleinherrschaft) ist eine Staats- und Regierungsform, bei der einer Einzelperson (dem Monarchen bzw. der Monarchin) eine oft von Gott/einer Gottheit abgeleitete Autorität zugesprochen wird, die ihre Herrschaft über den persönlichen Machtbesitz hinaus legitimiert. Die Monarchie ist dabei Gegenbegriff zur Republik. Eine demokratische Monarchie ist hingegen möglich, sofern der Monarch keine reale Machtstellung inne hat.
Geschichtliche Entwicklung
Die Art von Monarchie, welche sich durch den Bezug auf Gott/eine Gottheit legitimiert, kann bis ins alte Ägypten zurückgeführt werden, wo der Pharao als Gott verehrt wurde. Ähnliches gilt für das kaiserliche System im Kaiserreich China, das den Herrscher unter anderem als Sohn des Himmels (天子, Pīnyīn: tiānzi) bezeichnete, in seiner Herrschaft ein Mandat des Himmels erblickte und ihm dadurch absolute Macht verlieh.Zur gelegentlich vorkommenden Doppelmonarchie siehe Dyarchie. Siehe zur Geschichte auch König.
Wahl- und Erbmonarchie
Die Wahlmonarchie (mit oft eingeschränktem Kandidaten- und Wählerkreis) scheint historisch älter als die Erbmonarchie zu sein, die die Bürgerkriegsgefahr bei der Erbfolge erfolgreich verringerte. Bis zu ihrem Ende waren eine Wahlmonarchie das Königreich Polen und das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, gegenwärtig (2005) sind es noch Malaysia, die Vereinigten Arabische Emirate, der Vatikanstaat und formal auch noch das Fürstentum Andorra.Bis zur Christianisierung Europas ist hier meist eine Form der Wahlmonarchie zu finden. Germanische wie keltische Stämme haben ihre "Häuptlinge", die zwar in der Regel mächtigen und einflussreichen Familienclans entstammen, aber keine automatische Erbfolge kennen. Beim Tod eines Häuptlings wurde einfach ein neuer durch verschiedene Rituale (Thing, Schilderhebung) gewählt oder proklamiert. Auch wenn einen Anführer das Königsheil verlassen hatte, wurde er einfach durch einen neuen ersetzt. In der sächsischen Ordnung wurde sogar nur für die Zeit eines Krieges, eines Feld- oder Beutezuges ein Herzog gewählt, der nach Ende dieses Krieges wieder zum einfachen Freien wurde. Eine andere Herrschaft wurde von den freien Bauernkriegern abgelehnt.
Diese vorfeudalistische Ordnung, die teilweise durchaus demokratische Züge hatte, fand ihr Ende mit der Christianisierung. Als im Römischen Reich Kaiser Konstantin der Große mit dem Toleranzedikt von Mailand im Jahr 313 das Christentum den anderen Religionen gleichstellte und später dann selber zum Christentum konvertierte, begann eine Allianz zwischen der Kirche und der staatlichen Autorität. Die Kirche legitimierte die absolute Herrschaft und die Erbfolge mit der Ideologie der Herrschaft "von Gottes Gnaden". Im Gegenzug sicherte sich die Kirche selbst dadurch eine privilegierte Stellung und Partizipation an der Macht, die sie in den meisten Ländern bis in die Zeit der französischen Revolution behielt.
Europa wird im Mittelalter zunehmend von Erbmonarchien beherrscht: Der Monarch steht dort an der Spitze eines Gefüges regional mehr oder weniger homogener Herrschaftsgebiete, die als Lehen an Gefolgsleute vergeben worden sind. Dieses Feudalsystem bildet die Grundlage der Verwaltung und des Militärwesens in den beherrschten Gebieten, leidet jedoch am zunehmenden Anspruch der Lehnsleute, selbst in Erbfolge über ihre Gebiete zu verfügen und aus diesen wiederum an Gefolgsleute Lehen zu vergeben. Bis zum Aufziehen früher Formen des modernen Staats verliert der europäische Monarch daher faktisch immer weiter an Macht an den so gebildeten feudalen Adel.
Formen der Monarchie
Mit dem Entstehen des modernen Staats bilden sich im Europa der Neuzeit drei Formen der Monarchie heraus:Absolute Monarchie
In dieser Form besitzt der Monarch den Anspruch nach der alleinigen Staatsgewalt; der Adel verliert seine Position im Feudalsystem im Austausch gegen Privilegien im Staats- und Militärwesen.Der Monarch ist legibus absolutus (lat. von den Gesetzen losgelöst), das bedeutet, dass er den Gesetzen, die er selbst entlässt, nicht untersteht. Das bekannteste Beispiel für den Anspruch auf absolute Herrschaft des Monarchen ist der Sonnenkönig Ludwig XIV., dessen Selbstverständnis L'état, c'est moi (deutsch: Der Staat bin ich.) als geradezu prototypisch für diese Entwicklung angesehen werden kann. Der absolute Machtanspruch ist auf Dauer jedoch nicht gegen den Adel und das aufstrebende Bürgertum durchzusetzen; dort, wo die Monarchie überlebt, nimmt sie Elemente der Republik oder Demokratie an. Trotz Schwierigkeiten in der Abgrenzung des Begriffes können heute (2005) Brunei, die Vatikanstadt, Saudi Arabien und eventuell noch andere arabische Monarchien am Persischen Golf als derzeit existierende absolute Monarchien gelten.Konstitutionelle Monarchie
In einer konstitutionellen Monarchie ist die Macht des Monarchen nicht mehr absolut (uneingeschränkt), sondern von der Verfassung geregelt. Die Regierung aber, wird weiterhin vom Monarchen und nicht von einer Volksvertretung bestimmt. Ein Beispiel dafür ist das Deutsche Kaiserreich 1871 bis 1918 (Semiabsolutistisch) bzw. das Fürstentum Liechtenstein heute. Siehe auch Hauptartikel Konstitutionelle MonarchieParlamentarische Monarchie
Die Parlamentarische Monarchie ist eine Unterform der Konstitutionellen Monarchie, bei der der Monarch zusätzlich zur Bindung durch die Verfassung de facto keinen Anteil an den Staatsgeschäften mehr nimmt (mit wenigen Ausnahmen). Diese werden vom Parlament und der Regierung geführt, obwohl de jure immer noch ein beträchtlicher Einfluss des Monarchen gegeben sein kann. Diesem kommen jedoch zumeist nur noch repräsentative Aufgaben zu.In Europa ist diese Staatsform in Belgien, Dänemark, Luxemburg, Norwegen, den Niederlanden, Schweden und Spanien anzutreffen.Arten gegenwärtiger Monarchien
Mit dem Stand 2005 gibt es
1 Kaiserreich:
34 Königreiche:
- Antigua und Barbuda*
- Australien*
- Bahamas*
- Bahrain
- Barbados*
- Belgien
- Belize*
- Bhutan
- Dänemark
- Grenada*
- Großbritannien und Nordirland*
- Jamaika*
- Jordanien
- Kambodscha
- Kanada*
- Lesotho
- Malaysia (offizieller Titel lautet Yang di-Pertuan Agong, dt.: Oberster Herrscher)
- Marokko
- Nepal
- Neuseeland*
- Niederlande
- Norwegen
- Papua-Neuguinea*
- Salomonen*
- Saudi-Arabien
- Schweden
- Spanien
- St. Kitts und Nevis*
- St. Lucia*
- St. Vincent und die Grenadinen*
- Swasiland
- Thailand
- Tonga
- Tuvalu*
1 Herzogtum:
- Normandie nach Verlust des Kontinentalbesitzes bestehend nur noch aus den Kanalinseln als Kronbesitz in Personalunion mit dem Vereinigten Königreich; die Kanalinseln zerfallen in die beiden Vogteien Guernsey und Jersey, die auch den Lehnsstaat Sark mitumfassen
3 Fürstentümer:
- Andorra (offizieller Titel der beiden Staatsoberhäupter: Co-Fürst)
- Liechtenstein
- Monaco
1 Herrschaft:
- Isle of Man (offizieller Titel des - z. Zt. weiblichen - Staatsoberhauptes: Lord of Mann) in Personalunion mit dem Vereinigten Königreich)
2 Sultanate:
9 Scheichtümer (Emirate):
- Katar
- Kuwait
- die sieben Gliedstaaten, die zu den Vereinigten Arabischen Emiraten gehören (Unionsoberhaupt ist ein Monarch eines Gliedstaates mit dem Titel Präsident)
1 Häuptling:
- Samoa (traditioneller Titel: o le Ao o le Malo)
1 souveränes Papsttum:
Commonwealth-Königreiche (Monarchien, in denen die britische Königin Staatsoberhaupt ist).
Seit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 gibt es keine souveränen Grafschaften und Freiherren mehr.
Siehe auch
- Bund der Aufrechten
- Kaisertreue Jugend
- Konstitutionelle Monarchie
- Liste der Herrscherlisten
- Monarchismus
- Monarchisten
- Monarchisten in Deutschland
- Republik
- Tradition und Leben
Weblinks
Hier einige externe Seiten zu diesem Thema.Monarchie und Monarchismus
- Bürgervereinigung Monarchiefreunde
- Homepage von Tradition und Leben e.V.
- Informationen zum Deutschen Kaiserreich
- Kaisertreue Jugend
- Seite der monarchistischen Organisationen in Mitteleuropa
- The world of royalty
- Yahoo-Gruppe Monarchie der Zukunft
Monarchistische Seiten
- Australian Monarchist League (Australien)
- Monarquia (Brasilien)
- Alliance Royale (Frankreich)
- Royal.gov.uk (Großbritannien)
- Hawaiian kingdom (Hawaii)
- Iraqi Constitutional Monarchy (Irak)
- Irish High Kingship (Irland)
- Lishkat haGazit (Israel)
- Alleanza Monarchica (Italien)
- Monarchist League of New Zealand (Neuseeland)
- Akademischer Bund Katholisch Österreichischer Landsmannschaften (Österreich)
- Monarquia (Portugal)
- Aleanta pentru Monarhie (Rumänien)
- Allrussisches Monarchistenforum (Russland)
- Thai monarchy (Thailand)
- Koruna Česká (Tschechien)
- Monarchist Society of America (USA)
- Imperial Vietnam (Vietnam)
Königshäuser
Zur Zeit nicht bestehende Monarchien sind mit einem * gekennzeichnet.- Afghanistan *
- Belgien
- Brasilien *
- Dänemark
- Deutschland *
- Griechenland *
- Großbritannien
- Indien *
- Japan
- Jordanien
- Kambodscha
- Niederlande
- Norwegen
- Portugal *
- Serbien und Jugoslawien *
- Schweden
- Spanien
nds:Monarkie
Diskussion der Autoren über den Artikel: Monarchie
Monarch versus Dikator
Ich finde, man müsste den Gegensatz Monarch - Diktator noch besser herausarbeiten. Auch ein Diktator kann im Sinne von Aristoteles ein Monarch sein, das würde aber dem heutigen Wortgebrauch nicht entsprechen.
Heute versteht man unter einem Monarch eigentlich immer einen religiös mit-legitimierten Herrscher - oder? Hm. Zumindest historisch gesehen.
--Thorwald C. Franke 22:19, 31. Mär 2004 (CEST)
Luxemburg
Warum ist Luxemburg vom Abschnitt Parlarmentarische Monarchie zu Konstitutionellen Monarchie verschoben worden? Da eine parlarmentarische Monarchie natürlich auch eine konstitutionelle Monarchie ist, stimmt das natürlich, aber die Nennung Luxemburgs in einer Reihe mit dem deutschen Kaiserreich, halt ich für diskussionwürdig. lg Gugganij 17:07, 26. Jul 2004 (CEST)
Habe Luxemburg und Liechtenstein wieder nach Parlarmentarische Monarchien verschoben. Passen dort meiner Meinung nach besser hin. lg Gugganij 22:50, 1. Aug 2004 (CEST)
- Vielleicht ist dir entgangen, dass Liechtenstein wegen der weit reichenden Befugnisse des Fürsten, der neben dem Volk der andere, gleichberechtigte Souverän ist, beinahe unter Aufsicht des Europarates gestellt worden wäre, weil man die Volksrechte für nicht genügend hält. Was im Fürstentum abgeht, hat mit einer parlamentarischen Demokratie nix zu tun. Immerhin hat ja seine Durchlaucht höchstselbst verlauten lassen, dass er sich weigere, wie in anderen Monarchien nur den "Grüßaugust" zu spielen. Gruß Christian --Seidl 23:18, 1. Aug 2004 (CEST)
- O.K. Stimme dir grundsätzlich zu. Aber dann trifft folgende Aussage unter Konstitutionelle Monarchie nicht zu: "Die Regierung aber wird weiterhin vom Monarchen und nicht von einer Volksvertretung bestimmmt." Die Liechtensteinische Regierung ist vom Vertrauen des Landesfürsten und des Landtages abhängig. Vielleicht sollten wir die Definition von konstitutionellen Monarchien im Artikel etwas abändern. lg Gugganij 00:46, 8. Aug 2004 (CEST)
- dazu übrigens noch ein interessanter link: [LINK] Gugganij 01:29, 8. Aug 2004 (CEST)
- Tu das! Die Definition im Artikel schien mir eh nicht über jeden Zweifel erhaben. Gruß, Christian Seidl 13:39, 8. Aug 2004 (CEST)
Deutsches Kaiserreich
Das dt. Kaiserreich war ebenfalls eine Parlarmentarische Monarchie, wei man hatte doch den Reichstag, der vom Volk gewählt wurde.
mfg Florian Günther
- Es war somit keine absolute Monarchie. Aber eine konstitutionelle Monarchie, da die Regierung vom Kaiser eingesetzt wurde (z.B. Bismarck vom Kaiser infolge des Verfassungskonflikts) und vom Kaiser abhängig war (Entlassung Bismarcks 1890 durch Wilhelm II.). Das heißt der Kaiser hatte die gesamte Exekutive inne und gab nur Kompetenzen an einen Ministerpräsidenten ab.
- Bei einer parlamentarischen Monarchie müsste die Regierung, so z.B. auch der Ministerpräsident, vom Parlament gewählt werden und der Kaiser würde keine exekutive Gewalt mehr besitzen (also nur noch representieren).
- Mit freundlichen Grüßen --Thommess 21:03, 18. Okt 2004 (CEST)
Absolute Monarchien heute
So weit mir bekannt ist, ist zumindest Saudi-Arabien ebenfalls eine absolute Monarchie. Möglicherweise auch noch einige andere arabische Staaten. 143.50.221.53 12:03, 30. Sep 2004 (CEST)
Monarchisten in Deutschland
[Diskussion hat sich erledigt da jetzt in eigenem Artikel: -> siehe "Monarchisten in Deutschland"]
Monarchie <> Republik
> Die Monarchie (über französisch monarchie aus griechisch μοναρχία, monarchía - Alleinherrschaft) ist eine Staats- und Regierungsform, bei der eine Einzelperson eine oft von einem Gott abgeleitete Autorität zugesprochen wird, die ihre Herrschaft über den persönlichen Machtbesitz hinaus legitimiert.
Die Definition kennzeichnet den Unterschied zur Republik nur unzureichend. Wäre die Queen keine Monarchin mehr, wenn sie ihre Macht nicht von Gott ableiten würde? Tut sie das überhaupt? Die Definition sollte zunächst den auch heute relevanten Unterschied deutlich machen. Er besteht darin, dass der Präsident einer Republik gewählt wird, Monarchen hingegen durch Erbfolge bestimmt werden. Wahlmonarchie hin oder her.
Die Monarchie ist eine Staatsform, zumindest in Europa jedoch keine Regierungsform. Oder sollte ich einen Staat übersehen haben? Wenn das nicht unterschieden wird, kann der Laie mit der Definition nicht viel anfangen, zumal die Ableitung der Autorität auch noch eingeschränkt wird (»oft«, also nicht immer). Woran soll man eine Monarchie dann noch erkennen? An der Krone? Wenigstens das sollte dann zumindest erwähnt werden. So kann man sich jedenfalls kein Bild davon machen. Wenn später noch die Wahlmonarchie vorgestellt wird, ist der Begriff endgültig verwässert.
Grundsätzliche Definition von Monarchie
Könnte man mit folgenden Punkten eine Monarchie hinreichend charakterisieren (mit Ausnahme vielleicht von Wahlmonarchien)?
- dynastische Erbfolge (z.B Großbritannien) oder Bestellung aus den Mitgliedern einer Dynastie (wie z.B. Kambodscha)
- für die Amtsführung politisch und rechtlich nicht verantwortlich (das war Saddam Hussein zwar auch, aber nur faktisch und nicht laut der irakischen Verfassung)
- auf Lebenszeit bestellt
Wie sieht das die politikwissenschaftliche Literatur? Außerdem bitte ich um ein Kommentar zu meinem Beitrag in Diskussion:Republik#Monarchie - Wahlmonarchie - Republik: Widerspruch?. Würdet ihr das auch so sehen oder gibt es dagegen Vorbehalte? Kann man den Gegensatz von Wahlmonarchien und Republiken vielleicht nur case by case entscheiden? lg Gugganij 14:17, 8. Sep 2005 (CEST)
Monarchie oder Tyrannis?
Was ist wenn ein Tyrann (z.B. mit Waffengewalt) an die Herrschaft eines Staates kommt und er seinem Posten später seinen Sohn überlässt? (Wenn der Tyrann seine Lebenszeit lang an der Macht bleibt, was selten passierte.) Handelt es sich bei dem Staat um eine Monarchie oder eine Tyrannis?
Danke im Vorraus
Frage von: Valaraukaral 15:50, 08. Dezember 2005