Nobilität

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Die Nobilität (von lat. nobilitas = Berühmtheit) entwickelte sich im antiken Rom nach dem Abschluss der Ständekämpfe.

Die Plebejer hatten nach langen Auseinandersetzungen, die vom 6. bis zum 3. Jahrhundert v. Chr., andauerten, mit der Lex Ogulnia (300 v. Chr., Zugang zum Priesteramt) und mit der Lex Hortensia (287 v. Chr.) die volle politische Gleichberechtigung in Rom erreicht. Patrizier und die plebejischen Familien, die in die höchsten Staatsämter gelangten, bildeten nun den patrizisch-plebejischen Beamtenadel (= Nobilität). In der späten Republik standen viele Mitglieder der Nobilität den Optimaten nahe. Diese stützen sich bei der Verwirklichung ihrer politischen Ziele auf den Senat. Sie standen damit im Gegensatz zu den Popularen, die ihre politischen Vorstellungen mit Hilfe des einfachen Volkes durchsetzen wollten.



Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Nobilität und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 8.2.2006 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).


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