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Der Artikel Offizieranwärter gehört zur Kategorie: Militärische Ausbildung, Offiziersdienstgrad
Als Offizieranwärter (OA) bezeichnet man in Deutschland Soldaten in der Laufbahn der Offiziere vor Erreichen des ersten Offizierdienstgrades Leutnant. Der Status Offizieranwärter wird mit allen zu durchlaufenden Dienstgraden bei Heer und Luftwaffe durch eine silberfarbene Kordel (Litze) an der Schulterklappe/Schulterschlaufe, bei der Marine mit einem goldfarbenen Stern auf der Schulterklappe/Schulterschlaufe bzw. am Ärmel kenntlich gemacht.
In Deutschland wird in der schriftlichen Dienstgradbezeichnung der Status Offizieranwärter (OA) mitgenannt, in der mündlichen wird der Zusatz meist weggelassen.
- Durch eigene Dienstgradbezeichungen ersetzt werden der
- Unteroffizier(OA)/Maat(OA) mit Fahnenjunker/Seekadett
- Feldwebel(OA)/Bootsmann(OA) mit Fähnrich/Fähnrich zur See
- Hauptfeldwebel(OA)/Hauptbootsmann(OA) mit Oberfähnrich/Oberfähnrich zur See,
Die Beförderung zum Fahnenjunker setzt beim Heer den bestandenen Offizieranwärterlehrgang Teil I und eine Dienstzeit von min. 12 Monaten voraus, zum Fähnrich den Teil II und eine Dienstzeit von min. 22 Monaten. Die Beförderung zum Oberfähnrich erfolgt danach im Heer als Regelbeförderung nach einer Mindestdienstzeit von 30 Monaten. Die Beförderungen gehen mit jeweils steigender personeller und materieller Verantwortung einher, die schließlich ab Oberfähnrich oder Leutnant mit der Verwendung als Zugführer enden. Die Ausbildung zum Offizier des Truppendienstes dauert im Heer min. 39 Monate und wird regulär anschließend von einem 3 1/2-4jährigen Studium an einer der Universitäten der Bundeswehr abgeschlossen. Zum 1.7.2006 wird die Offiziersausbildung bei Heer umgestellt. Offizieranwärter mit Studium gehen bereits nach 15 Monaten an die Universität und der Offizierlehrgang II wird erst anschließend absolviert. Die Grundausbildung erfolgt zentral in den drei Truppenschulen in Munster, Idar-Obenstein und Hammelburg. Die endgültige Wahl der Truppengattung erfolgt erst nach dem Studium.
Bei Marine und Luftwaffe erfolgt die Beförderung der Truppendienstoffizieranwärter zum Seekadetten bzw. Fahnenjunker mit erfolgreichem Abschluss des Offizierlehrgangs Teil I/II und Aushändigung des Offizierpatents nach 12 Monaten. Bis zur Ernennung zum Leutnant (z.S.), mit bestandenem Vordiplom während des Studiums an einer der Universitäten der Bundeswehr, wird nach Regeldienstzeit befördert. Bei Luftwaffe und Marine wird die vollständige Ausbildung zum Offizier erst durch eine an das Studium anschließende Offizierweiterbildung (Führungstraining/Offizierlehrgang Teil III) abgeschlossen.
Ein kleiner Teil der Offizieranwärter wird direkt als Berufsoffizieranwärter (BOA) eingestellt. Die Auswahl erfolgt nach den Ergebnissen an der Offizierbewerberprüfzentrale (OPZ).