Proconsul

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Der Artikel Proconsul gehört zur Kategorie: Rechtsgeschichte, Römisches Amt

Proconsul war in der römischen Republik die Bezeichnung für einen Consul, dessen Imperium über den regulären Zeitraum von einem Jahr hinaus verlängert ("prorogiert") wurde. Proconsuln wurden vor allem in Kriegen gebraucht, wenn die Zahl der regulären Imperiumsträger (Consuln und Praetoren) zur Heerführung nicht ausreichte oder ein erfolgreicher Feldherr sein Kommando behalten sollte.

Als die Zahl der Provinzen anwuchs, waren Proconsuln neben regulären Magistraten und Propraetoren auch dort tätig. Der Dictator Sulla systematisierte um 80 v. Chr. die Provinzverwaltung: seitdem sollten nur noch Proconsuln und Propraetoren im Anschluss an ihre reguläre Magistratur die (in der Regel einjährige) Statthalterschaft in einer Provinz übernehmen. In den Bürgerkriegen der folgenden Jahrzehnte kam es aber zu zahlreichen Ausnahmen, z. B. Verlängerungen der Amtszeit; so wurde Gaius Iulius Caesar gleich für fünf Jahre Proconsul von drei Provinzen (später noch einmal um fünf Jahre verlängert), während Gnaeus Pompeius Magnus seine spanische Provinz durch Legaten verwalten ließ.

Ende der 50er Jahre v. Chr. wurde festgelegt, dass zwischen Magistratur und Promagistratur ein Intervall von mindestens fünf Jahren liegen musste. Damit war auch die direkte zeitliche Kontinuität von Konsulat und Prokonsulat beseitigt.

Bei der Neuordnung der Provinzen unter Augustus wurden sie in kaiserliche und sog. senatorische aufgeteilt. Während Statthalter einer kaiserlichen Provinz ein legatus Augusti pro praetore war, führten die stets für ein Jahr bestimmten Gouverneure der Senatsprovinzen den Titel Proconsul, unabhängig davon, ob sie schon Consul oder erst Praetor gewesen waren. Nominell war der Senat unabhängig bei der Verleihung des Proconsulats; in der Praxis wurde jedoch auch hier (wie bei den kaiserlichen Provinzen ohnehin) niemand ausgewählt, der dem Kaiser nicht genehm war.

In republikanischer Zeit wurde eine Statthalterschaft vielfach missbraucht, um die Provinz wirtschaftlich auszubeuten und das eigene, durch Wahlkampfkosten geschwächte Vermögen wieder aufzubessern. Diese Missstände dauerten teilweise auch noch in der Kaiserzeit an; allerdings erhielten die Proconsuln, um sie davon abzuhalten, eine hohe Besoldung.

Wichtige Proconsuln und Proprätoren

Literatur

  • Theodor Mommsen: Abriß des Römischen Staatsrechts, 2. Aufl. 1907 (Nachdruck 1982, ISBN 3-534-05684-1)

Siehe auch: Portal und Themenliste Rom, Liste der römischen Konsuln, Propraetor, cursus honorum


Diskussion der Autoren über den Artikel: Proconsul


Was ist ein "Proamt" ? --Mw 14:52, 24. Mär 2004 (CET)

Im cursus honorum musste man jeweils nach dem Belegen eines Amtes ( Quaestur, Aedil, ...) in eine Provinz gehen, und dort diesen Job mehr oder weniger machen -> das war das Proamt.

Nach dem Jahr als Consul erhielt ein ehemaliger Consul eine Provinz, die er einige Jahre verwaltete oder, je nach bedarf, militärisch befriedete. Dies war attraktiv, weil der Prokonsul die Möglichkeit hatte, die Provinz wirtschaftlich auszubeuten und so ein Vermögen zu gewinnen. - Irgendwie ist das Murks. Wenn jeder Cosnsul für einige Jahre eine Provinz erhielt, müssten fast jedes Jahr zwei Provinzen hinzugekommen sein. So groß war das Romische Reich nun auch wieder nicht. Den (historischen oder juristischen) Begriff "Promamt" gibt es meines Wissens nicht. Das ist eine private Erfindung (eines Lehrers oder eines einzelnen Autors). Ich würde empfehlen, mal in Mommsens Staatsrecht nachzulesen, was es mit den Prokonsulaten wirklich auf sich hatte. Ich interessiere mich nicht so fürs römische Staatsrecht, sonst würde ich es selber machen. --Mw 15:22, 11. Jul 2004 (CEST)

Prokonsule gab es jedes Jahr zwei neue (die ehemaligen Konsule) - Provinzen aber gab es mehr, wenn jede Provinz einen haben sollte, mussten sie länger als ein Jahr dort bleiben. Ob es die Bezeichnung Pro-Amt gab und gibt weiß ich nicht und nachschlagen könnte man wirklich mal, mal sehen, wen die Muse küsst.Shug 17:16, 12. Jul 2004 (CEST)



Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Proconsul und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 8.2.2006 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).


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