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Rahmen, Selbsthilfe
Der Artikel Repressalie gehört zur Kategorie: Politischer Begriff, Politischer Widerstand
Der Begriff Repressalie (aus mittellat. reprensalia bzw. represalia) hat zwei verschiedene Bedeutungen:
- Im Völkerrecht bedeutet Repressalie eine Gegenmaßnahme eines Staates gegen ein völkerrechtliches Unrecht, besonders auch als Akt der staatlichen Selbsthilfe. Eine Repressalie ist eine eigentlich völkerrechtswidrige Maßnahme und ist zulässig nur gegen eine völkerrechtswidrige Handlung, sofern keine andere Möglichkeit besteht, das rechtswidrige Verhalten des anderen Staates abzustellen.
Zumindest bis zum zweiten Weltkrieg war es im Rahmen von Repressalien als Reaktion auf Kriegsrechtsverletzungen des Gegners z. B. zulässig auf kriegsrechtswidrige Partisanenangriffe, Exekutionen durchzuführen. Derartige Maßnahmen wurden von allen Kriegsparteien durchgeführt.
- Umgangssprachlich und ohne Bezug auf das Völkerrecht bedeutet Repressalie das Ausüben eines gesellschaftlichen Druckmittels ohne juristische Legitimation, als Instrument der Unterdrückung.
Diskussion der Autoren über den Artikel: Repressalie
Die Begründung für die Löschung halte ich nicht für stichhaltig, sie geht an dem Inhalt vorbei: a) mit bis zum meinte der Eintragende wohl einschließlich, und das ist zutreffen b) diese Sicht des Löschers ist nicht zutreffend c) selbes gilt hier d) ob das jeweilige Vorgehen als Repressalie zu werten ist oder diese nur ein Vorwand war wäre im Einzelfall zu klären, jedenfalls widerspricht der Vortrag des Löschenden hier seinem Vortrag in Punkt a) e) auch dieser Teil geht an der Sache vorbei
Insbesamt ist sowohl Vorgehensweise wie auch Inhalt des Löschers recht zweifelhaft. Wesentlich fundierter und zweifelsfragen anerkennend werden die Themen z. B. auf der Seite Kriegsrecht behandelt. Ich halte den gelöschen Absatz für nicht zu beanstanden und setze ihn wieder.
Ich habe den Absatz gelöscht, da:
a) gerade bis zum zweiten Weltkrieg Repressalien eine Ausnahmeerscheinung waren b) als Reaktion auf Partisanenangriffe nur Partisanen exekutiert werden dürften c) Repressalien gegen die Zivilbevölkerung sowieso unzulässig wären d) im zweiten Weltkrieg alle möglichen Kriegs- und Zivilverbrechen als Repressalien gerechtfertigt wurden, von denen es Zehntausende gab (Haupttäter: Deutschland und die UDSSR) e) und nicht alle Kriegsparteien sich an der Zivilbevölkerung vergriffen (löbliche Beispiele: Finnland, Großbritannien, USA,... )
Zumindest bis zum zweiten Weltkrieg war es im Rahmen von Repressalien als Reaktion auf Kriegsrechtsverletzungen des Gegners z. B. zulässig auf kriegsrechtswidrige Partisanenangriffe, Exekutionen durchzuführen. Derartige Maßnahmen wurden von allen Kriegsparteien durchgeführt.
Ich halte die Löschung des folgenden Absatzes durch Noclador für unberechtigt:
Zumindest bis zum zweiten Weltkrieg war es im Rahmen von Repressalien als Reaktion auf Kriegsrechtsverletzungen des Gegeners z. B. zulässig auf kriegsrechtswidrige Partisanenangriffe, Exikutionen durchzuführen. Derartige Maßnahmen wurden von allen Kriegsparteien durchgeführt.
Er sollte wieder eingefügt werden.
zu diesem artikel gab es einen löschantrag und folgende diskussion dazu (19.2.05-28.2.05):
- Kategorie:Wikipedia:Löschkandidat
Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen soll: - Als Begriffsklärung getarnter Wörterbucheintrag. -- Stechlin 16:11, 19. Feb 2005 (CET)
"Repressalie" ist teil jedes besseren lexikons; das wort hat 2 bedeutungen: eine enge völkerrechtliche und eine weite umgangssprachliche, die nicht sehr oft dokumentiert wird, weil die völkerrechtliche bedeutung in der fachliteratur dominiert. drauf gekommen bin ich anhand einer recherche zum thema lynchjustiz, in der ich das wort als noch-roten link entdeckt hab. ich seh keinen grund, es zu streichen. --MiBü 16:17, 19. Feb 2005 (CET)
Behalten. Ich kann bei diesem Artikel absolut keinen Löschgrund erkennen. -- Modusvivendi 16:49, 19. Feb 2005 (CET)
Ebenfalls Behalten. Der Begriff ist enzyklopädisch relvant, und geht über eine reine Wörterbucherklärung hinaus. Selbst, wenn er ein Wörterbucheintrag wäre, wäre ich für behalten, er müsste dann eben inhaltlich ausgebaut werden --Ulitz 19:15, 19. Feb 2005 (CET)
Oh, jetzt haben wir schon "getarnte" Wörterbucheinträge ;-) ... diesen Artikel würde ich gerne behalten, da ich die Argumentation von Benutzer:MiBü für stichhaltig halte ... Hafenbar 00:05, 25. Feb 2005 (CET)
und? jetzt? wir haben den 28.2., 9 tage nach löschantrag. der löschantrag steht immer noch da, als einzige stimme pro. außer meiner 3 stimmen dagegen. wer darf jetzt den löschantrag beseitigen? ist das jetzt fertig oder nicht? brauchen wir einen admin? ich weiß das alles nicht ... ich bin grad mal einen monat da. kann wer beraten?--MiBü 17:39, 28. Feb 2005 (CET)