Stadtrat

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Der Artikel Stadtrat gehört zur Kategorie: Stadt, Verwaltung, Kommunalpolitik
Als Stadtrat wird ein zur Gemeindevertretung in Städten berufenes Kollegialorgan oder auch das einzelne Mitglied dieses Kollegiums bezeichnet.

Allgemeines

Je nach Bundesland, Kanton oder Gemeinde hat der Stadtrat eine legislative (gesetzgebende) oder exekutive (ausführende) Funktion. In kleineren Gemeinden ist der Stadtrat meistens ein Organ der Exekutive, in größeren wird in manchen Kommunalverfassungen zwischen Kleinem Stadtrat (Exekutive) und Großem Stadtrat (kommunales Parlament als Legislative) unterschieden.

Deutschland

In manchen Bundesländern in Deutschland (z. B. Hessen) ist Stadtrat auch die Bezeichnung eines Dezernenten einer Stadtverwaltung. Besondere Fachdezernenten können auch Bezeichnungen wie Stadtbaurat (Baudezernent) oder Stadtkämmerer (Finanzdezernent) führen. Hier wird das Kommunalparlament nicht als Stadtrat bezeichnet, um Verwechslungen zu vermeiden. In anderen Bundesländern (z. B. Rheinland-Pfalz) ist Stadtrat die Bezeichnung der Kommunalvertretung selbst, die Dezernenten werden dort nicht als Stadtrat bezeichnet.

Österreich

In Österreich wird der Stadtrat vom Gemeinderat aus den Reihen seiner Mitglieder gewählt. Der Stadtrat hat dabei – wie auch der Gemeinderat – nur exekutive und keine legislativen Befugnisse. In manchen Statutarstädten gibt es auch amtsführende Stadträte, die mit der Leitung bestimmter Ressorts der Stadtverwaltung betraut sind. In den übrigen Städten entspricht der Stadtrat in seiner Funktion dem Gemeindevorstand, es handelt sich also nur um eine andere Bezeichnung ohne rechtliche Relevanz. Das Kollegialorgan wird als Stadtsenat (in Statutarstädten) oder Stadtrat (in den übrigen Städten) bezeichnet, die Mitglieder werden aber in beiden Fällen als Stadträte bezeichnet. In Wien sind die Stadträte aufgrund der Doppelfunktion als Stadt und Land gleichzeitig auch Mitglieder der Wiener Landesregierung.

Siehe auch

als:Zürcher Stadtrat


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was ist mit ausführenden Funktionen\Aufgaben gemeint? Jonas T.

Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Stadtrat und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 8.2.2006 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).


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