Verbannung

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Der Artikel Verbannung gehört zur Kategorie: Strafe, Grundrechte
Eine Verbannung (vgl. Bann) ist die Verweisung einer Person aus ihrer gewohnten Umgebung oder angestammten Heimat. Anders als das Exil ist die Verbannung niemals freiwillig, sondern Folge eines andauernden autoritativen Zwangs, der dem oder der Betroffenen die Rückkehr verwehrt oder seine oder ihre Freizügigkeit beschränkt. Häufig bleibt der oder die Verbannte auch innerhalb des Herrschafts- oder Einflussbereichs derjenigen, die die Verbannung ausgesprochen haben (bspw. in einer Strafkolonie oder abgelegenen Gegend des Landes).

Berühmte Beispiele:



Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Verbannung und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 8.2.2006 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).


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