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Eine Wahl ist eine Abstimmung über Personen (Kandidaten) oder Handlungsoptionen. In der Politik dienen Wahlen der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung.
Für eine demokratische Wahl werden im Allgemeinen die Kriterien allgemein, frei, gleich und geheim angesetzt. Manche Wahlen sind außerdem unmittelbar.
Es existieren zahlreiche Wahlsysteme, deren Grundtypen die Verhältniswahl und die Mehrheitswahl sind.
Aufgaben von Wahlen
Die Hauptaufgabe von Wahlen ist eine Sachentscheidung. Sie dienen in politischen Systemen zur Gremiumsbildung, also Zusammensetzung von Parlamenten und Räten auf internationaler, Bundes-, Landes-, kommunaler oder betrieblicher Ebene. Die Wahlen erfüllen damit (in Deutschland) folgende Aufgaben:
- Legitimation der Parlamente und der eventuell von ihnen gewählten Regierungen sowie von Räten und Bürgermeistern
- Kontrolle der Parteien / Abgeordneten / Regierung / Arbeitnehmervertreter durch die Wähler
- Integration der Bevölkerung / Belegschaft in die Politik. Der Grad der Integration lässt sich an der Wahlbeteiligung erkennen.
- es entsteht eine Konkurrenz verschiedener Konzepte und Kandidaten um die Wählergunst
Wahlrecht
Das Wahlrecht regelt, wer berechtigt ist, zu kandidieren (passives Wahlrecht) oder Stimmen abzugeben (aktives Wahlrecht) und wie die Stimmabgabe abläuft.
Wahlbezirk
Ein Wahlbezirk (auch Stimmbezirk genannt) ist eine Einteilung der Wahlkreise eines Landes in (möglichst gleich stark bevölkerte) Bezirke (mit grundsätzlich nicht mehr als 2500 Wahlberechtigten) in denen ein Kandidat gewählt wird.
Briefwahl
Die Briefwahl unterscheidet sich dadurch von einer "normalen" Wahl, dass der Wähler den Wahlzettel nach Hause geschickt bekommt und ihn dann zurückschickt. Briefwahl muss in den meisten Ländern beantragt werden.Überhangmandat
Bei Wahlen nach der personalisierten Verhältniswahl (in Deutschland bei Bundestagswahlen und in einigen Landtagswahlen) wird pro Wahlkreis ein Kandidat mit der Erststimme gewählt. Die Anzahl der Mandate, die eine Partei erhält, richtet sich aber nach ihrem Anteil an Zweitstimmen. Gewinnt nun eine Partei mehr Wahlkreise, als ihr nach Zweitstimmen Mandate zustehen, kommt es zu Überhangmandaten.Wahlgänge
Kommt nach einer Wahl kein eindeutiges Ergebnis zu Stande kann nach der Wahl noch eine Stichwahl durchgeführt werden.Bei der Bundeskanzlerwahl und bei vielen Länderwahlen ist aber ein anderes System vorgesehen: Hier folgt an den ersten Wahlgang zeitversetzt (i.d.R. zwei Wochen) ein zweiter Wahlgang der genauso abläuft wie der erste Wahlgang. Danach folgt unmittelbar ein dritter Wahlgang, in dem nur noch eine einfache Mehrheit notwendig ist. Danach können z.T. weitere Wahlgänge folgen oder der Bundestag bzw. die Landtage werden aufgelöst (Neuwahlen).
Siehe auch
- Wahlfälschung
- Wahlforschung
- E-Voting
- Ernennung
- Königswahl
- Wahlmonarchie
- Bundestagswahl
- Stichwahl
- Bundestagswahlrecht
Literatur
Nohlen, Dieter 2004: Wahlrecht und Parteiensystem, 4. Auflage, Opladen: Leske + Budrich ISBN 382521527X
Weblinks
- europa-digital.de Umfangreiches Dossier
simple:Election
Diskussion der Autoren über den Artikel: Wahl
Der Unterschied zwischen 1. und 3. ist mir zu minimal. --Media lib 08:51, 8. Jul 2003 (CEST)
Folgende Seiten zeigen hierher und sollten im Artikel berücksichtigt werden: - *Demokratische Minderheit - *Ausgleichsmandat - *Abstimmung (Stellungnahme) - *Diktatur - *Wahlsystem - *Wahlpflicht - *Wahlen - *Volkssouveränität - *Stimmzettel - *Reichstagswahl - *Bundestagswahl - *Landtagswahl - *Europawahl - *Politikwissenschaft - *Politikverdrossenheit - *Mehrheit - *Kommunalwahl - *Sitzzuteilungsverfahren - *Evoting - *Fünf-Prozent-Hürde - *Gerrymandering - *Stichwahl - *Stimmenthaltung - *Wählerzuwachsparadoxon - *Mandatszuwachsparadoxon - *Ann Arbor-Modell - *Leihstimme - *Wahlrecht - - *527er-Gruppe
stand urspgl. im Artikel und wurde dort gelöscht.--G 17:32, 27. Sep 2004 (CEST) --
freie Wahlen
Als frei wird eine Wahl dann bezeichnet, wenn jeder Wähler seine Stimme selbst, (d.h. im Allgemeinen seinen Wahlzettel) unbeeinflußt, ohne Zwang und unmanipuliert abgeben kann. Als problematisch gilt dabei die Meinungsmanipulation durch falsche Versprechungen oder falsche oder diffamierende Behauptungen vor der Wahl, insbesondere falsche oder diffamierende Behauptungen einer Partei über eine andere Partei bzw. deren Wahlkandidaten. HelmutElektronische Wahlen
moin Irgendwie fehlt mir komplett der krams mit den elektronischen wahlsystemen und den problemen die sich daraus ergeben. z.B. [dieser heise artikel] aber auch all die anderen probleme
- Wahlkomputer ohne weitere Kontrollen geupdatet
- Zuwenig Papier für die protokolle
- zählungen von 40.000 stimmen in einem wahllokal mit 6.300 wahlberechtigten
- abnorm hohe wählerwanderungen
- Maschienen mei den man das gegenteil auswählen muß von dem was man will
- Abstürze von Computern und damit verbundenen totalverlust von mehreren hundert bis tausend stimmen (je nach wahllokal)
- verspätete eröffnungen von wahllokalen wegen nicht funtionierender rechnern
Wahlgänge
In welchem gesetzt steht das, das z.B. bei einer Bundestagswahl im dritten Wahlgang nur eine einfache Mehrheit reicht? Im Grundgesetz bin ich nicht fündig geworden. --Qwqchris 11:38, 20. Sep 2005 (CEST)