Wappen Nordrhein-Westfalens

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Das Wappen Nordrhein-Westfalens hat folgende Bedeutung:

Der Fluss auf der heraldisch rechten Seite symbolisiert den Niederrhein, der Verlauf wurde aus ästhetischen Gründen gegen den kartografischen Verlauf gedreht.

Das Pferd auf der heraldisch linken Seite steht für Westfalen. Es symbolisiert das Volk der Sachsen, die zur Zeit der Karolinger in das heutige Gebiet des Landes Niedersachsen (das Wappen zeigt auch ein Pferd) und Westfalen einwanderten.

Das Symbol unten stellt die lippische Rose dar. Sie steht für das Land Lippe (Land), das nach dem Zweiten Weltkrieg seine Selbstständigkeit als Freistaat verlor und am 21. Januar 1947 dem Land Nordrhein-Westfalen beitrat.

Wegen häufiger Anfragen hat das Land ein Wappenzeichen entwerfen lassen, das dem Wappen ähnelt aber im Gegensatz zu ihm von jedermann genehmigungsfrei verwendet werden kann. Die Benutzung des Landeswappens hingegen ist genehmigungspflichtig und grundsätzlich nur den Behörden gestattet.

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Diskussion der Autoren über den Artikel: Wappen Nordrhein-Westfalens


lippische Rose, was ist das denn? danke, --Abdull 23:44, 26. Apr 2005 (CEST)

Lippische Rose

In Silber (weiß) eine rote fünfblättrige Rose mit goldenem (gelben) Butzen und goldenen (gelben) Kelchblättern.

Herkunft und Bedeutung:

Der 1973 im Zuge der kommunalen Gebietsreform gebildete Kreis Lippe führt mit Genehmigung vom 17. Juli 1973 die lippische Rose in seinem Wappen. Historisch gesehen ist die Rose seit Jahrhunderten Wappensymbol für die Herrschaft, die Grafschaft, das Fürstentum und den Freistaat Lippe. Seit der Zusammenlegung der beiden Kreise Detmold und Lemgo stimmt das Gebiet des Kreises Lippe im Wesentlichen mit dem des ehemaligen Landes Lippe überein. Es lag daher nahe, mit Rücksicht auf die gemeinsame Geschichte von ungewöhnlicher Kontinuität über nahezu 8 Jahrhunderte die lippische Rose als neues Kreiswappen vorzusehen. Die 16 goldenen Staubgefäße symbolisieren die Städte und Gemeinden des neuen Kreises Lippe.

Quelle: http://www.lippe.de/new/all...



Diese Definition bzw. Erklärung des Begriff Wappen Nordrhein-Westfalens und dessen Bedeutung wurde zuletzt am 8.2.2006 aktualisiert (Glossar Lexikon Enzyklopädie).


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