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Produkte zum Begriff Kollektivvertrag:


  • Die Varusschlacht. Geschichte, Bedeutung, Wirkung.
    Die Varusschlacht. Geschichte, Bedeutung, Wirkung.

    »Quinctilius Varus, gib die Legionen zurück!« »Fliehen konnte keiner, wenn er es auch noch so gerne wollte«, schrieb der römische Historiker Cassius Dio. »Quinctilius Varus, gib die Legionen zurück!« soll Kaiser Augustus ausgerufen haben. Der Sieg des Arminius über Varus im Jahre 9 n. Chr., in der drei Legionen vollständig vernichtet wurden, war ein Schock für die erfolgsverwöhnten Römer, der ihre Politik rechts des Rheins nachhaltig beeinflusste. Der Leser erfährt alles Wesentliche zu den wahrscheinlichen Schauplätzen, zu den Gegenspielern Arminius und Varus und den gesicherten Details der Schlacht. Unter Einbeziehung der neuesten Forschungsergebnisse legt der Autor die Entwicklungen spannend dar, zeichnet ein realistisches Bild der damaligen Verhältnisse im rechtsrheinischen Germanien und entmystifiziert so manche Legende.

    Preis: 9.95 € | Versand*: 6.95 €
  • Konstantinopel: Geschichte und Archäologie
    Konstantinopel: Geschichte und Archäologie

    Von 330 n. Chr. bis zur Eroberung durch die Türken 1453 war Konstantinopel eine der bedeutendsten Metropolen Europas. Der Band stellt Geschichte und Kulktur dar.

    Preis: 8.95 € | Versand*: 6.95 €
  • Stonehenge. Archäologie, Geschichte, Mythos.
    Stonehenge. Archäologie, Geschichte, Mythos.

    Stonehenge gehört zu den bekanntesten und zugleich rätselhaftesten Denkmälern der europäischen Vorgeschichte. Seine Anfänge reichen ins 3. Jahrtausend v. Chr. zurück. Ähnlich wie die großen Pyramiden von Gize ist Stonehenge zum Sinnbild einer Kultur und einer Epoche geworden, und ähnlich wie die Pyramiden von Gize gab und gibt auch Stonehenge Anlass zu zahllosen Mutmaßungen, Theorien und Spekulationen. Bernhard Maier hat unseren Kenntnisstand über Stonehenge, seine Erbauer, seine Geheimnisse und seine Rezeption in dieser informativen, knappen Darstellung zusammengefasst.

    Preis: 9.95 € | Versand*: 6.95 €
  • Arminius und die Varusschlacht - Geschichte, Mythos, Literatur
    Arminius und die Varusschlacht - Geschichte, Mythos, Literatur

    Die althistorische und archäologische Dimension der Arminius-Varus-Schlacht einerseits, ihre Rezeption in Literatur und Kunst andererseits: Dieser Band arbeitet umfassend den aktuellen Forschungsstand zu einem historischen Ereignis auf, an dem von jeher weit über alle Fachkreise hinaus großes Interesse besteht, ein Interesse, das geradezu ein Teil des hier thematisierten Mythos Arminius ist.

    Preis: 56.00 € | Versand*: 6.95 €
  • Wer macht den Kollektivvertrag?

    Der Kollektivvertrag wird zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften ausgehandelt. Diese Verhandlungen finden auf Branchenebene statt und regeln die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in einem bestimmten Wirtschaftszweig. Der Kollektivvertrag legt unter anderem Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen fest. Er ist für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der jeweiligen Branche verbindlich und gilt für einen festgelegten Zeitraum. Wer letztendlich den Kollektivvertrag abschließt, hängt von den Verhandlungspartnern und den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ab.

  • Ist ein Kollektivvertrag verpflichtend?

    Ein Kollektivvertrag ist in der Regel verbindlich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich des Vertrags fallen. Das bedeutet, dass die im Kollektivvertrag festgelegten Regelungen und Bestimmungen für alle Parteien verpflichtend sind. Arbeitgeber müssen sich an die darin festgelegten Arbeitsbedingungen halten, während Arbeitnehmer Anspruch auf die im Vertrag festgelegten Rechte und Leistungen haben. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Kollektivvertrag nur dann verpflichtend ist, wenn er für die jeweilige Branche oder den jeweiligen Wirtschaftszweig gilt. Es ist ratsam, sich über die geltenden Kollektivverträge zu informieren, um sicherzustellen, dass man die entsprechenden Regelungen einhält.

  • Wer verhandelt Kollektivvertrag Österreich?

    Der Kollektivvertrag in Österreich wird zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften verhandelt. Dabei vertreten die Arbeitgeberverbände die Interessen der Unternehmen und die Gewerkschaften die Interessen der Arbeitnehmer. Die Verhandlungen finden auf Branchenebene statt und regeln unter anderem Arbeitsbedingungen, Löhne und Arbeitszeiten. Ziel ist es, faire Bedingungen für alle Beschäftigten in einer Branche zu schaffen und soziale Standards zu gewährleisten. Letztendlich müssen sich beide Seiten auf einen gemeinsamen Kollektivvertrag einigen, der dann für alle Beschäftigten in der Branche verbindlich ist.

  • Wer ist Kollektivvertrag angehörig?

    Der Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die die Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Branche oder Berufsgruppe regelt. Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen tätig sind, das an den Kollektivvertrag gebunden ist, profitieren von den darin festgelegten Regelungen, wie z.B. Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen. Somit sind Arbeitnehmer, die in einem solchen Unternehmen beschäftigt sind, automatisch dem Kollektivvertrag angehörig. Dies bietet den Arbeitnehmern einen gewissen Schutz und sorgt für faire Arbeitsbedingungen in der jeweiligen Branche.

Ähnliche Suchbegriffe für Kollektivvertrag:


  • Sagenhaftes Äthiopien. Archäologie, Geschichte, Religion.
    Sagenhaftes Äthiopien. Archäologie, Geschichte, Religion.

    Äthiopien - ein Land voller Kontraste. Seine atemberaubenden Landschaften und sagenhaften Hochkulturen bilden den Rahmen für eine Jahrtausende alte Zivilisation. Imposante Sehenswürdigkeiten wie die geheimnisvollen Felsenkirchen von Lalibela und die mystischen Stelen von Aksum sind weltberühmt und zählen zu unserem kulturellen Erbe. Spätestens seit der Entdeckung von »Lucy« wissen wir, dass sich hier die Wiege der Menschheit befand. Hier breitete sich seit Beginn des 1. Jahrtausends v. Chr. die aus Südarabien kommende Hochkultur der Sabäer aus, hier entwickelte sich das antike Reich von Aksum. Das noch junge Christentum fasste in Äthiopien schnell Fuß und wurde früher als in fast allen anderen Ländern Staatsreligion. Mit dem Aufkommen des christlichen Mönchtums im frühen Mittelalter entstanden Kirchen und Klöster von einzigartiger Gestalt. Spannend und klar schreibt der promovierte Archäologe Klaus Dornisch über Archäologie, Geschichte und Kultur dieses facettenreichen Landes.

    Preis: 24.95 € | Versand*: 6.95 €
  • Das biblische Israel. Geschichte, Archäologie, Geographie.
    Das biblische Israel. Geschichte, Archäologie, Geographie.

    Das Lehrbuch behandelt die Geschichte Israels von der Zeit seiner Entstehung im 2. Jahrtausend vor Christus bis zum sogenannten Bar-Kochba-Aufstand der Jahre 132-135 nach Christus. Die einzelnen Epochen dieser Geschichte werden auf der Grundlage biblischer und außerbiblischer Textzeugnisse sowie mit Hilfe der Erkenntnisse der Archäologie historisch-kritisch rekonstruiert. Kurzeinführungen, Zeittafeln, Karten- und Bildmaterial sowie Übungsaufgaben helfen bei der Vorbereitung universitärer Prüfungen. Das Lehrbuch eignet sich für Studierende in den ersten Semestern der Theologie und Judaistik sowie für Heilig-Land-Reisende, die sich ein fundiertes Wissen von der Geschichte Israels und von den Orten und Landschaften der Bibel aneignen möchten.

    Preis: 30.00 € | Versand*: 6.95 €
  • Die Armee der Caesaren. Archäologie und Geschichte.
    Die Armee der Caesaren. Archäologie und Geschichte.

    Nach modernen Maßstäben besaß die Berufsarmee der römischen Kaiserzeit - gemessen an ihren vielfältigen Aufgaben und an der Menge ihrer äußeren Feinde - mit 400.000 und 500.000 Mann eine erstaunlich geringe Stärke. Sie hatte die klassische Aufgabe, als bewaffnete Macht des Staates in äußeren und inneren Konflikten zu agieren. Daneben nahm die Truppe auch Funktionen wahr, die heutzutage Aufgaben von Polizei, Wirtschaftspolizei, Zoll- und Steuerbehörden darstellen. Aber damit nicht genug: Als Straßen- und Schiffsbauer, als Architekten und Bauunternehmer, waren römische Soldaten im Rahmen Ihres Dienstes ebenso tätig.Die verständlich geschriebene Gesamtdarstellung der römischen Militärarchäologie richtet sich an Fachwissenschaftler, Angehörige und Studierende der Nachbarwissenschaften und vor allem an die zahlreichen Reenactment-Gruppen.Das Buch mit über 560 z.T. erstmals publizierten Bildern wurde vor allem auch geschrieben, um die populären Vorstellungen und Bilder von der Bewaffnung und Ausrüstung der römischen Armee auf den Prüfstand zu stellen.

    Preis: 64.00 € | Versand*: 6.95 €
  • Die Kelten in Bayern. Archäologie und Geschichte.
    Die Kelten in Bayern. Archäologie und Geschichte.

    Die Kelten gehören zu den bedeutenden Völkerschaften der Antike und waren Zeitgenossen der alten Griechen, Römer und Etrusker. Sie besiedelten weite Teile Alteuropas, ihre Kultur entstand aber in Mitteleuropa - mit einem bedeutenden Schwerpunkt in Bayern. Von hier aus breiteten sie sich über den Kontinent aus und waren mal gefürchtete Feinde, mal friedliche Nachbarn und Handelspartner der Mittelmeervölker. Oft genug übernahmen dabei auch die Hochkulturen keltische Kulturleistungen; mehr als einmal war ihr Eingreifen in die Geschicke der antiken Welt von anhaltender Wirkung. Dieser reich bebilderte Band stellt Geschichte und Kultur der Kelten in Bayern umfänglich, detailliert und anschaulich dar und knüpft sie an die räumlich, kulturell und zeitlich übergeordneten Zusammenhänge an.

    Preis: 45.00 € | Versand*: 6.95 €
  • Für wen gilt kein Kollektivvertrag?

    Für selbstständige Unternehmer gilt in der Regel kein Kollektivvertrag, da sie ihre Arbeitsbedingungen und Gehälter selbst festlegen. Auch leitende Angestellte, die überwiegend eigenverantwortlich arbeiten und Personalverantwortung tragen, fallen oft nicht unter einen Kollektivvertrag. Zudem können bestimmte Branchen oder Betriebe von der Kollektivvertragsregelung ausgenommen sein, wenn sie beispielsweise tarifliche Sonderregelungen haben. Praktikanten, Volontäre und geringfügig Beschäftigte sind ebenfalls oft nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt. Insgesamt gibt es also verschiedene Ausnahmen und Sonderregelungen, für die kein Kollektivvertrag gilt.

  • Wer schließt einen Kollektivvertrag ab?

    Ein Kollektivvertrag wird zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband abgeschlossen. Diese beiden Parteien vertreten die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einer bestimmten Branche oder Region. Der Kollektivvertrag regelt die Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen. Er gilt dann für alle Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich des Vertrags fallen, unabhängig davon, ob sie Mitglied der Gewerkschaft sind oder nicht. Durch den Kollektivvertrag sollen faire und einheitliche Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten in der Branche gewährleistet werden.

  • Wo wird der Kollektivvertrag veröffentlicht?

    Der Kollektivvertrag wird in der Regel von den Sozialpartnern, also den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, ausgehandelt. Nach der Unterzeichnung wird der Kollektivvertrag beim Arbeits- und Sozialministerium hinterlegt. Dort kann er von den betroffenen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgebern eingesehen werden. Zudem wird der Kollektivvertrag oft auf den Websites der jeweiligen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände veröffentlicht. Arbeitnehmer:innen können auch ihren Betriebsrat oder die Personalabteilung um Informationen zum Kollektivvertrag bitten.

  • Wie hoch ist der Kollektivvertrag?

    "Wie hoch ist der Kollektivvertrag?" ist eine Frage, die sich auf die festgelegten Mindestlöhne und -gehälter bezieht, die in einem bestimmten Wirtschaftszweig oder Unternehmen gelten. Der Kollektivvertrag wird zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt und regelt unter anderem die Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Lohn- bzw. Gehaltsstrukturen. Die Höhe des Kollektivvertrags variiert je nach Branche, Region und Position innerhalb des Unternehmens. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre Rechte und Ansprüche gemäß dem Kollektivvertrag informiert sind, um faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen.

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