Produkte und Fragen zum Begriff Kalkriese:
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»Quinctilius Varus, gib die Legionen zurück!« »Fliehen konnte keiner, wenn er es auch noch so gerne wollte«, schrieb der römische Historiker Cassius Dio. »Quinctilius Varus, gib die Legionen zurück!« soll Kaiser Augustus ausgerufen haben. Der Sieg des Arminius über Varus im Jahre 9 n. Chr., in der drei Legionen vollständig vernichtet wurden, war ein Schock für die erfolgsverwöhnten Römer, der ihre Politik rechts des Rheins nachhaltig beeinflusste. Der Leser erfährt alles Wesentliche zu den wahrscheinlichen Schauplätzen, zu den Gegenspielern Arminius und Varus und den gesicherten Details der Schlacht. Unter Einbeziehung der neuesten Forschungsergebnisse legt der Autor die Entwicklungen spannend dar, zeichnet ein realistisches Bild der damaligen Verhältnisse im rechtsrheinischen Germanien und entmystifiziert so manche Legende.
Preis: 9.95 € | Versand*: 6.95 € -
Stonehenge gehört zu den bekanntesten und zugleich rätselhaftesten Denkmälern der europäischen Vorgeschichte. Seine Anfänge reichen ins 3. Jahrtausend v. Chr. zurück. Ähnlich wie die großen Pyramiden von Gize ist Stonehenge zum Sinnbild einer Kultur und einer Epoche geworden, und ähnlich wie die Pyramiden von Gize gab und gibt auch Stonehenge Anlass zu zahllosen Mutmaßungen, Theorien und Spekulationen. Bernhard Maier hat unseren Kenntnisstand über Stonehenge, seine Erbauer, seine Geheimnisse und seine Rezeption in dieser informativen, knappen Darstellung zusammengefasst.
Preis: 9.95 € | Versand*: 6.95 € -
Besuchen Sie das Museum in Kalkriese, dort werden die aktuellen Fundstücke der Varusschlacht gezeigt. Das Tuchmachermuseum mit seinen historischen Maschinen zeigt die Produktion von der Wolle bis zum fertigen Tuch. Enthaltene Leistungen: 2 x Übernachtung im Komfort-Doppelzimmer, 2 x reichhaltiges Frühstücksbuffet, 1 x 3-Gang-Regional-Menü, 1 x 3-Gang-Römer-Menü, 1 x Begrüßungscocktail, 1 x Eintrittskarten für Museum und Park Kalkriese ”Varusschlacht”, 1 x Eintrittskarte für das Tuchmacher Muesum, 2 x Benutzung des Wellnessbereiches
Preis: 219.00 € | Versand*: 0 € -
Besuchen Sie das Museum in Kalkriese, dort werden die aktuellen Fundstücke der Varusschlacht gezeigt. Das Tuchmachermuseum mit seinen historischen Maschinen zeigt die Produktion von der Wolle bis zum fertigen Tuch. Enthaltene Leistungen: 2 x Übernachtung im Komfort-Doppelzimmer, 2 x reichhaltiges Frühstücksbuffet, 1 x 3-Gang-Regional-Menü, 1 x 3-Gang-Römer-Menü, 1 x Begrüßungscocktail, 1 x Eintrittskarten für Museum und Park Kalkriese ”Varusschlacht”, 1 x Eintrittskarte für das Tuchmacher Muesum, 2 x Benutzung des Wellnessbereiches
Preis: 219.00 € | Versand*: 0 € -
Die althistorische und archäologische Dimension der Arminius-Varus-Schlacht einerseits, ihre Rezeption in Literatur und Kunst andererseits: Dieser Band arbeitet umfassend den aktuellen Forschungsstand zu einem historischen Ereignis auf, an dem von jeher weit über alle Fachkreise hinaus großes Interesse besteht, ein Interesse, das geradezu ein Teil des hier thematisierten Mythos Arminius ist.
Preis: 56.00 € | Versand*: 6.95 € -
Äthiopien - ein Land voller Kontraste. Seine atemberaubenden Landschaften und sagenhaften Hochkulturen bilden den Rahmen für eine Jahrtausende alte Zivilisation. Imposante Sehenswürdigkeiten wie die geheimnisvollen Felsenkirchen von Lalibela und die mystischen Stelen von Aksum sind weltberühmt und zählen zu unserem kulturellen Erbe. Spätestens seit der Entdeckung von »Lucy« wissen wir, dass sich hier die Wiege der Menschheit befand. Hier breitete sich seit Beginn des 1. Jahrtausends v. Chr. die aus Südarabien kommende Hochkultur der Sabäer aus, hier entwickelte sich das antike Reich von Aksum. Das noch junge Christentum fasste in Äthiopien schnell Fuß und wurde früher als in fast allen anderen Ländern Staatsreligion. Mit dem Aufkommen des christlichen Mönchtums im frühen Mittelalter entstanden Kirchen und Klöster von einzigartiger Gestalt. Spannend und klar schreibt der promovierte Archäologe Klaus Dornisch über Archäologie, Geschichte und Kultur dieses facettenreichen Landes.
Preis: 24.95 € | Versand*: 6.95 € -
Äthiopien - ein Land voller Kontraste. Seine atemberaubenden Landschaften und sagenhaften Hochkulturen bilden den Rahmen für eine Jahrtausende alte Zivilisation. Imposante Sehenswürdigkeiten wie die geheimnisvollen Felsenkirchen von Lalibela und die mystischen Stelen von Aksum sind weltberühmt und zählen zu unserem kulturellen Erbe. Spätestens seit der Entdeckung von »Lucy« wissen wir, dass sich hier die Wiege der Menschheit befand. Hier breitete sich seit Beginn des 1. Jahrtausends v. Chr. die aus Südarabien kommende Hochkultur der Sabäer aus, hier entwickelte sich das antike Reich von Aksum. Das noch junge Christentum fasste in Äthiopien schnell Fuß und wurde früher als in fast allen anderen Ländern Staatsreligion. Mit dem Aufkommen des christlichen Mönchtums im frühen Mittelalter entstanden Kirchen und Klöster von einzigartiger Gestalt. Spannend und klar schreibt der promovierte Archäologe Klaus Dornisch über Archäologie, Geschichte und Kultur dieses facettenreichen Landes.
Preis: 19.95 € | Versand*: 6.95 € -
Das Lehrbuch behandelt die Geschichte Israels von der Zeit seiner Entstehung im 2. Jahrtausend vor Christus bis zum sogenannten Bar-Kochba-Aufstand der Jahre 132-135 nach Christus. Die einzelnen Epochen dieser Geschichte werden auf der Grundlage biblischer und außerbiblischer Textzeugnisse sowie mit Hilfe der Erkenntnisse der Archäologie historisch-kritisch rekonstruiert. Kurzeinführungen, Zeittafeln, Karten- und Bildmaterial sowie Übungsaufgaben helfen bei der Vorbereitung universitärer Prüfungen. Das Lehrbuch eignet sich für Studierende in den ersten Semestern der Theologie und Judaistik sowie für Heilig-Land-Reisende, die sich ein fundiertes Wissen von der Geschichte Israels und von den Orten und Landschaften der Bibel aneignen möchten.
Preis: 30.00 € | Versand*: 6.95 € -
Die Kelten gehören zu den bedeutenden Völkerschaften der Antike und waren Zeitgenossen der alten Griechen, Römer und Etrusker. Sie besiedelten weite Teile Alteuropas, ihre Kultur entstand aber in Mitteleuropa - mit einem bedeutenden Schwerpunkt in Bayern. Von hier aus breiteten sie sich über den Kontinent aus und waren mal gefürchtete Feinde, mal friedliche Nachbarn und Handelspartner der Mittelmeervölker. Oft genug übernahmen dabei auch die Hochkulturen keltische Kulturleistungen; mehr als einmal war ihr Eingreifen in die Geschicke der antiken Welt von anhaltender Wirkung. Dieser reich bebilderte Band stellt Geschichte und Kultur der Kelten in Bayern umfänglich, detailliert und anschaulich dar und knüpft sie an die räumlich, kulturell und zeitlich übergeordneten Zusammenhänge an.
Preis: 45.00 € | Versand*: 6.95 €
Ähnliche Suchbegriffe für Kalkriese:
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Sind Zulagen steuerfrei?
Zulagen können steuerfrei sein, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel sind Zulagen für Kinder, wie das Kindergeld, in der Regel steuerfrei. Auch bestimmte Zulagen für bestimmte Berufsgruppen, wie beispielsweise Beamte oder Soldaten, können steuerfrei sein. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Zulagen steuerfrei sind und es von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann. Es empfiehlt sich daher, sich bei steuerlichen Fragen an einen Steuerberater oder das Finanzamt zu wenden.
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Sind Zulagen steuerpflichtig?
Sind Zulagen steuerpflichtig? Ja, Zulagen sind in der Regel steuerpflichtig, da sie als zusätzliches Einkommen betrachtet werden. Dies gilt sowohl für Zulagen im Rahmen von Arbeitsverhältnissen als auch für Zulagen wie beispielsweise Kindergeld oder Wohnungsbauprämien. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen und Freibeträge, die je nach Art der Zulage und individueller Situation gelten können. Es ist daher ratsam, sich über die steuerlichen Regelungen für Zulagen zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
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Sind Zulagen sozialversicherungspflichtig?
Sind Zulagen sozialversicherungspflichtig? Ja, Zulagen sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, da sie als zusätzliche Vergütung für geleistete Arbeit gelten. Dies bedeutet, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge auf die Zulagen zahlen müssen. Die genaue Höhe der Beiträge hängt von der Art der Zulage und den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen ab. Es ist wichtig, die entsprechenden Regelungen im Sozialversicherungsrecht zu beachten, um sicherzustellen, dass alle Zulagen korrekt versteuert und sozialversicherungspflichtig behandelt werden. In einigen Fällen können bestimmte Zulagen jedoch von der Sozialversicherungspflicht befreit sein, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es ist ratsam, sich bei Unklarheiten an einen Steuerberater oder Experten für Sozialversicherungsrecht zu wenden.
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Was sind Ruhegehaltfähige Zulagen?
Ruhegehaltfähige Zulagen sind zusätzliche Zahlungen, die in die Berechnung des Ruhegehalts eines Beamten einfließen. Dazu gehören beispielsweise Familienzulagen, Auslandszulagen oder Erschwerniszulagen. Diese Zulagen werden während der aktiven Dienstzeit des Beamten gezahlt und erhöhen somit auch die spätere Höhe des Ruhegehalts. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Zulagen ruhegehaltfähig sind und daher nicht in die Berechnung einfließen. Die genauen Regelungen dazu können je nach Beamtenstatus und Dienstvorschriften variieren.
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Sind Zulagen BVG pflichtig?
Ja, Zulagen sind in der Regel BVG-pflichtig. Das bedeutet, dass sie in die Berechnung der Beiträge zur beruflichen Vorsorge (BVG) einbezogen werden müssen. Zulagen wie beispielsweise Überstundenzuschläge, Schichtzulagen oder Gefahrenzulagen gelten als Bestandteil des versicherten Lohns und müssen daher in die BVG-Berechnung einfließen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich darüber im Klaren sind, welche Zulagen BVG-pflichtig sind, um sicherzustellen, dass die Beiträge korrekt abgeführt werden. Es empfiehlt sich, diesbezüglich auch mit einem Experten für Sozialversicherungsfragen zu konsultieren, um mögliche Fehler zu vermeiden.
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Wie werden Zulagen berechnet?
Zulagen werden in der Regel auf Basis bestimmter Kriterien berechnet, wie beispielsweise der Höhe des Grundgehalts oder der Arbeitszeit. Oftmals sind Zulagen auch tarifvertraglich festgelegt und richten sich nach der jeweiligen Branche oder dem Unternehmen. Manche Zulagen werden prozentual vom Grundgehalt berechnet, während andere pauschal festgelegt sind. Es ist wichtig, die genauen Regelungen und Voraussetzungen für Zulagen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nachzulesen, um zu verstehen, wie sie berechnet werden. Bei Unklarheiten oder Fragen zur Berechnung von Zulagen kann es hilfreich sein, sich an die Personalabteilung oder den Betriebsrat zu wenden.
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Wie berechnet man Zulagen?
Zulagen werden in der Regel auf Basis bestimmter Kriterien berechnet, wie zum Beispiel der Höhe des Einkommens, dem Familienstand oder der Anzahl der Kinder. Oftmals gibt es auch gesetzliche Vorgaben, die festlegen, wer Anspruch auf bestimmte Zulagen hat und in welcher Höhe diese ausgezahlt werden. Um Zulagen zu berechnen, müssen also zunächst die relevanten Informationen über die Person oder die Situation gesammelt werden. Anschließend werden diese Daten mit den geltenden Regelungen und Vorschriften abgeglichen, um die Höhe der Zulagen zu ermitteln. Es ist wichtig, sich über die genauen Berechnungsmethoden und Voraussetzungen für Zulagen im jeweiligen Kontext zu informieren, um sicherzustellen, dass man alle möglichen Ansprüche geltend machen kann.
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Was sind steuerfreie Zulagen?
Steuerfreie Zulagen sind zusätzliche Geldleistungen, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten, um bestimmte Kosten abzudecken. Diese Zulagen sind von der Einkommenssteuer befreit, was bedeutet, dass sie in voller Höhe ausgezahlt werden, ohne dass Steuern abgezogen werden. Typische steuerfreie Zulagen sind beispielsweise Fahrtkostenzuschüsse, Verpflegungsgelder oder Kinderbetreuungszuschüsse. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern steuerfreie Zulagen als zusätzliche Anreize oder zur Unterstützung bei bestimmten Ausgaben anbieten. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Höchstbeträge für steuerfreie Zulagen zu beachten, um sicherzustellen, dass sie korrekt und legal verwendet werden.
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Welche Zulagen sind gesetzlich?
Welche Zulagen sind gesetzlich? In Deutschland sind gesetzliche Zulagen beispielsweise das Kindergeld, der Kinderfreibetrag und der Kinderzuschlag. Diese Leistungen sollen Familien finanziell unterstützen und die Kosten für die Betreuung und Erziehung von Kindern abfedern. Darüber hinaus gibt es gesetzliche Zulagen wie den Arbeitnehmer-Sparzulagen, die Riester-Zulage und die Wohnungsbauprämie, die bestimmte Spar- und Vorsorgeleistungen fördern. Es ist wichtig, sich über die verschiedenen gesetzlichen Zulagen zu informieren, um mögliche finanzielle Unterstützungen in Anspruch nehmen zu können.
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Welche Zulagen sind Sozialversicherungsfrei?
Welche Zulagen sind Sozialversicherungsfrei? Sozialversicherungsfrei sind beispielsweise Zulagen, die zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden, wie beispielsweise Schichtzulagen, Gefahrenzulagen oder Erschwerniszulagen. Auch bestimmte steuerfreie Zulagen, wie beispielsweise Fahrtkostenzuschüsse oder Verpflegungszuschüsse, können sozialversicherungsfrei sein. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Zulagen automatisch sozialversicherungsfrei sind, sondern dies von den individuellen Umständen und den Regelungen des jeweiligen Sozialversicherungsträgers abhängt. Es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall mit einem Experten für Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu sprechen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Bestimmungen eingehalten werden.
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Werden Zulagen bei Kurzarbeit berücksichtigt?
Werden Zulagen bei Kurzarbeit berücksichtigt? Ja, Zulagen wie beispielsweise Schichtzulagen oder Gefahrenzulagen werden in der Regel bei Kurzarbeit mit einbezogen. Diese Zulagen dienen dazu, besondere Arbeitsbedingungen oder -zeiten auszugleichen und sind somit Bestandteil des Arbeitsentgelts. Bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes werden daher auch Zulagen berücksichtigt, um die tatsächliche Einkommenseinbuße möglichst realistisch abzubilden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Zulagen automatisch in die Berechnung einfließen, sondern dies von den individuellen Arbeitsverträgen und Vereinbarungen abhängt. Es empfiehlt sich daher, sich im Zweifelsfall mit dem Arbeitgeber oder der zuständigen Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen, um Klarheit über die Berücksichtigung von Zulagen bei Kurzarbeit zu erhalten.
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Werden Zulagen bei Kurzarbeit berechnet?
Werden Zulagen bei Kurzarbeit berechnet? Zulagen werden in der Regel nicht bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt, da dieses nur auf dem reduzierten Arbeitsentgelt basiert. Allerdings kann es Ausnahmen geben, wenn die Zulagen vertraglich festgelegt sind und nicht von der Arbeitsleistung abhängig sind. Es ist ratsam, sich mit dem Arbeitgeber oder der zuständigen Gewerkschaft über die genauen Regelungen zu Zulagen während der Kurzarbeit zu informieren. In einigen Fällen können auch tarifvertragliche Bestimmungen oder Betriebsvereinbarungen die Berechnung von Zulagen während der Kurzarbeit regeln.